Drucksache - 2514/V  

 
 
Betreff: Abriss verhindern! Wohn- und Gewerbehof in der Koloniestr.10 erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag LINKE vom 27.05.2020
2. Beschluss vom 28.05.2020
4. VzK SB vom 23.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .09.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2514/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Abriss verhindern! Wohn- und Gewerbehof in der Koloniestr. 10 erhalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2514/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Interessen der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden der Koloniestraße 10 einzusetzen und alle ihm zur Verfügung stehenden planungs- und naturschutzrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die den Abriss von Gebäudeteilen des Wohn- und Gewerbehofes verhindern.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden baurechtlichen Rechtsinstrumentarien um den Abriss zu verhindern, beschränken sich – soweit es Wohnraum betrifft - grundsätzlich auf § 63b BauOBln in Zusammenhang mit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung sowie Erhaltungsverordnungen gem. § 172 Satz 1, Nr. 2 BauGB.

Soweit es sich um ein Gebiet handelt, das auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt unter Schutz steht, kann der Erhalt von Gebäuden auch gem. § 172, Satz 1, Nr. 1 BauGB geprüft werden. Die Instrumente gem. § 172, Satz 1 und 2 BauGB kommen hier leider nicht zur Anwendung.

Im Übrigen wird das Bezirksamt alle seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Ersuchen der BVV Folge zu leisten.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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