Drucksache - 2493/V  

 
 
Betreff: Mehr Platz in der Pandemie für Kinder und Erwachsene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 19.05.2020
2. Austauschblatt SPD vom 28.05.2020
3. Beschluss vom 28.05.2020
4. VzK SB vom 13.04.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 31.03.20

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2493/V

Mitte von Berlin

 


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Mehr Platz in der Pandemie für Kinder und Erwachsene

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2493/V)

 

  1.                                    Aktiv darauf aufmerksam zu machen, dass Nebenstraßen temporär, insbesondere an Wochenenden, für den motorisierten Verkehr geschlossen werden können, um Spielstraßen einzurichten. Des Weiteren sollen Parkplätze für gastronomische Angebote oder kulturelle Aktivitäten genutzt werden können. Das Bezirksamt wird gebeten, mit Pressemitteilungen und im Internet offensiv die Möglichkeiten bekannt zu machen. Die Abfrage des Bedarfs und die Antragstellung können nach dem Muster des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg unbürokratisch erfolgen (siehe https://fixmyberlin.de/friedrichshain-kreuzberg/terrassen)
  2.                                    zusammen mit der Senatsverwaltung zu prüfen, auf Busspuren, die gegenwärtig am Abend oder Wochenende für das Parken freigegeben sind, durchgehend das Parken zu untersagen und damit für den Radverkehr freizugeben. Des Weiteren wird gebeten, insbesondere auch für die Zeit der Einschränkungen der Covid-19-Pandemie, die Belange der Fußgänger*Innen und Radfahrer*Innen sowie des lokalen Gewerbes stärker zu beachten und Genehmigungen zügig und unbürokratisch zu erteilen. Die BVV bittet das Bezirksamt, binnen drei Monaten - bis Ende August - zu berichten, wie groß das Interesse an solchen Möglichkeiten besteht, und welche Maßnahmen das Bezirksamt ergriffen und umgesetzt hat.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.04.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1.)

Gaststätten dürfen während der pandemiebedingten Einschränkungen nicht für den Publikumsverkehr öffnen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Unterhaltungs- oder Freizeitbereich zuzuordnen sind, sind ebenfalls nicht zulässig.

 

Zur Unterstützung dieser Pandemiemaßnahmen kann folglich kein zusätzlicher Raum für soziale Zusammenkünfte angeboten werden und das Bezirksamt kann nicht pauschal auf solche Möglichkeiten hinweisen. Die gastronomischen Einrichtungen werden gleichwohl mit anderen Regelungen unterstützt.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat zudem bereits fünf konkrete Temporäre-Spielstraßen-Projekte betreut, wodurch die für dieses Aufgabengebiet zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten schon in Zeiten ohne Corona-bedingte Einschränkungen weitestgehend ausgeschöpft waren. Ein aktives Werben um zusätzliche Projekte dieser Art wäre schon deshalb nicht angebracht, weil die zügige Bearbeitung weiterer Anträge nicht garantiert werden kann und es wegen der pandemiebedingt begrenzten Einsatzfähigkeit der Belegschaft unumgänglich zu Verzögerungen kommt.

 

Des Weiteren ist für die erfolgreiche Umsetzung solcher Projekte zwingend eine engagierte Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Kiezes notwendig. Zwei begonnenen Projekte können, nachdem das SGA bereits vorbereitend tätig wurde, zunächst nicht weiterverfolgt werden, da die Anlieger:innen zwar ein grundsätzliches Interesse an einer temporären Spielstraße hatten, es ihnen aber nicht möglich war, jeweils vier Personen für die Betreuung der Maßnahmen vor Ort zu organisieren. Daher scheint es nicht praktikabel, dass das Bezirksamt proaktiv an möglicherweise Interessierte herantritt.

 

Vielmehr sollte die Initiative jeweils von den Anlieger:innen ausgehen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sollen für diese Projekte genutzt werden und auch mit fixmyberlin wurde Kontakt aufgenommen.

 

Sobald die Möglichkeit der Öffnung von gastronomischen Betrieben wieder besteht, wird durch das SGA auf Antrag geprüft werden, ob und in welchem Umfang im Einzelfall Schankvorgärtenflächen auf Parkplatzflächen möglich sind.

 

Zu 2.)

In allen Fällen, in denen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt, die zeitliche Befristung einer Busspur aufzuheben, muss vorher die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde angehört werden, weil diese originär für die Belange des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Bisher wurden dabei in keinem Fall von der Straßenverkehrsbehörde Mitte Bedenken gegen die dauerhafte Umwandlung solcher Parkplätze zugunsten einer zeitlich unbefristeten Busspur geäußert.

 

Wenn im Einzelfall erforderlich, wurde der Senatsverwaltung ein Mandat zur Entfernung jener Verkehrszeichen erteilt, die ursprünglich durch die bezirkliche Straßenverkehrs-behörde angeordnet wurden um auf der Busspur zeitweise ruhenden Verkehr zuzulassen. Wenn notwendige Formen von ruhendem Verkehr entfernt werden sollen (z.B. Schwerbehinderten-Parkplätze oder Ladezonen), sucht die Straßenverkehrs-behörde Mitte in der Regel in eigener Zuständigkeit nach alternativen Örtlichkeiten in der Nähe und ordnet dort die erforderliche Beschilderung an, um solchen individuellen Parkraum-Ansprüchen gerecht zu werden.

 

Das Bezirksamt kommt somit bereits Ihrer Aufforderung nach, mit der Senatsverwaltung zusammenzuarbeiten, um die zeitliche Befristung von Busspuren - im Rahmen der personellen Möglichkeiten der SenUVK und des Bezirksamts - abzuschaffen und möchte dies auch fortsetzen. Die grundsätzliche Entscheidung, auf welchen Busspuren die zeitliche Befristung aufgehoben werden soll, obliegt jedoch der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 06.04.2021

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Für die Leiterin der Abteilung

  Stephan von Dassel

  Bezirksbürgermeister

 
 

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