Drucksache - 2491/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2491/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- StVO-Power für Mitte – Grünpfeil für Radfahrende nutzen!“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2491/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, von den neuen Verkehrszeichen „Grünpfeil für Radfahrende“ vorzugsweise an wichtigen Radverkehrsverbindungen regen Gebrauch zu machen. Der BVV ist hierzu zu berichten, a.) welche Kreuzungen geprüft wurden b.) an welchen Kreuzungen dieses Verkehrszeichen eingeführt wird. Das Bezirksamt hat am 05.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte 2019 einen Pilotversuch für den Grünpfeil für Radfahrenden an einigen Kreuzungen gestartet. Es handelt sich um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz „nur Radverkehr“, dargestellt durch ein Piktogramm.
Der Grünpfeil für Radfahrende erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel, allerdings nur nach Anhalten an der Ampel und unter der Bedingung, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußgänger*innen, behindert oder gefährdet werden. Die Anordnung liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Bezirke. Die Zuständigkeit für die Beschilderung im Bereich von Lichtzeichenanlagen liegt grundsätzlich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V – Tiefbau. Für die Anordnung des amtlichen Zeichens 721 StVO „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ als flankierende Maßnahme an Lichtzeichenanlagen ist gemäß § 2 Absatz 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) in Verbindung mit Nr. 35 Absatz 3 g Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den . .2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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