Drucksache - 2489/V  

 
 
Betreff: Kostenlose Notfalldose für Betroffene im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
09.06.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
11.08.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Austauschblatt CDU vom 26.05.2020
4. Austauschblatt Piraten vom 11.08.2020
5. BE SozGes vom 12.08.2020
6. Beschluss vom 20.08.2020
7. VzK SB vom 21.10.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 9.12.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2489/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________ 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kostenlose Notfalldose für Betroffene im Bezirk

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2489/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die sogenannten Notfalldosen für einkommensschwache Menschen des Bezirks kostenlos angeboten werden können. Hierbei

ist zu prüfen, ob zur Umsetzung Kooperationsvereinbarungen mit Dritten (z.B. Sozialverbänden) geschlossen werden können bzw. wie es bei den Tätigkeiten der Sozialkommission (zum Beispiel Geburtstagsbesuche) integriert werden kann.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, auf die Notfalldose über die Kanäle des

Bezirksamtes (Pressemitteilung, Twitter, "Mittespricht") sowie auf der Bezirkseigenen

Webseite hinzuweisen (Anregung Potsdam: https://www.potsdam.de/notfalldose).

 

Das Bezirksamt hat am.12.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Grundsätzlich steht das Bezirksamt der Intention der Notfalldose positiv gegenüber. Die Anschaffung einer Notfalldose fällt aber in die private Vorsorge, gehört damit zum nicht notwendigen Bedarf und kann seitens des Amtes für Soziales nicht für Leistungsempfangende finanziert werden. Es werden auch eher die Krankenkassen in der Pflicht gesehen. Zudem müsste grundsätzlich der Personenkreis bestimmt werden, der eine Notfalldose erhalten soll.

Vorstellbar wäre, dass über Spenden oder Stiftungsmittel eine größere Stückzahl der Notfalldosen gekauft und über die Stadtteilzentren, Begegnungsstätten, Beratungsstellen usw. verteilt wird. Hier würde aber auch ausreichen, dass dort nur der Notfallzettel, der in der Dose liegt, publiziert und beworben wird.

Die Notfalldosen wären auch typische "Giveaways" für Träger oder aber für Parteien im nächsten Wahlkampf.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

Berlin, den 09.12.2020

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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