Drucksache - 2467/V  

 
 
Betreff: Erreichbarkeit von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagoginnen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Behrends und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.05.2020 
43. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 21.04.2020
2. Änderungsantrag Grüne vom 30.04.2020
3. BE JHA vom 07.05.2020
4. Beschluss vom 28.05.2020
5. VzK SB vom 05.10.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 09.2020

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2467/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-  

über Erreichbarkeit von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2467/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen aus den Kinder- und Jugendtreffs als Ansprechperson online und/oder telefonisch im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeitszeiten erreichbar sein können. Die Kontaktdaten sollen durch Aushang an den Einrichtungen sowie online bekannt gemacht werden. Es muss sichergestellt sein, dass dafür erforderliche Ausstattung (z.B. Diensthandys) kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 29.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Frühzeitig nach Schließung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienzentren ab 19.03.2020 wurden alle Träger durch das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Angebote nach dem SGB VIII während der Corona-Pandemie auf Grundlage bestehender Leistungsverträge 2020 und in angepasster Form fortgeführt werden können. Innerhalb kürzester Zeit wurden die Angebote umgestellt und neue Lösungen, vielfach digital, für die Arbeit entwickelt.

Bereits vorher bestanden unterschiedliche digitale Zugänge, mittels derer die Besucher*innen mit den pädagogischen Fachkräften in Kontakt treten konnten. Dazu gehören vor allem soziale Medien, E-Mails, Mailinglisten und persönliche telefonische Kontakte. Alle Einrichtungen konnten so ihren Adressat*innenkreis schnell online über die jeweilige Öffnungs-/ Schließungssituation informieren. Die Betriebseinschränkungen wurden zusätzlich per Aushang bekannt gemacht, auch auf die Kontaktdaten wurde in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Erreichbarkeit während der Arbeitszeiten war damit im Regelfall gegeben, Ausnahmen gab es temporär nur in Einzelfällen.

Seit stufenweiser Wiedereröffnung des Präsensbetriebs am 11.05.2020 sind alle Einrichtungen unter den auf der Internetseite des Jugendamtes veröffentlichten Kontaktdaten erreichbar (https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/kinder-und-jugendfreizeitange bo-te/jugendeinrichtungen-mitte/artikel.342976.php). Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Einrichtungen mit Computer und Internetzugang ausgestattet, über die die Pflege der Onlineauftritte im Netz erfolgt. Die persönliche Erreichbarkeit der pädagogischen Mitarbeiter*innen außerhalb der Einrichtungen ist sichergestellt, hierfür werden derzeit in der Regel persönliche Smartphones verwendet. Das Jugendamt hat deshalb die Träger frühzeitig informiert, dass, sofern erforderlich, Fördermittel im Rahmen der bestehenden vertraglich vereinbarten Kostenkalkulationen für den Erwerb von zusätzlicher IKT-Infrastruktur umgewidmet werden können. Daraus können z.B. Diensthandys beschafft und betrieben werden.

Nach Auffassung des Bezirksamtes ist damit die ausreichende Erreichbarkeit im Sinne des Beschlusses sichergestellt.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§§ 11, 13.1, 16 und 79 SGB VIII

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Mehrausgaben für IKT-Infrastruktur zur Herstellung der besseren Erreichbarkeit durch Umwidmungen in den Haushaltsansätzen der Kapitel 4010 und 4011 ausgeglichen werden. Ein weiterer Mehrbedarf bei Fortdauer der Pandemie kann derzeit beziffert werden und ist ggf. bei Aufstellung des Haushaltsplans für den nächsten Doppelhaushalt zu veranschlagen.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine.

Berlin, den 29.09.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Reiser

 

 
 

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