Drucksache - 2454/V  

 
 
Betreff: Planungen und Unterstützungen für die Wiedereröffnung der Schulen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Schepke und die übrigen Mtiglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Schule Entscheidung
14.05.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 21.04.2020
2. ÄA DIE LINKE vom 28.04.2020
3. BE Schule vom 14.05.2020
4. Beschluss vom 28.05.2020
6. VzK SB Anlage 1 v. 11.08.2020
5. VzK vom 11.08.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 08.07.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2454/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Planungen und Unterstützungen für die Wiedereröffnung der Schulen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2454/V):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

  1. Ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept bzw. Rahmenvorgaben zu entwickeln, wie die Hygieneregeln bei der Wiedereröffnung der Schulen standortkonkret und in Übereinstimmung mit dem Musterhygieneplan der Senatsverwaltung eingehalten werden können und die Schulen bei der Umsetzung umfassend zu unterstützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen und alle anderen an den Schulen Tätigen sowie Schüler*innen zu einer Risikogruppe gehören können und / oder mit solchen Personen in familiären Zusammenhängen leben können,
  2. Einen Ideenpool einzurichten, um den Schulleitungen, Schüler*innen und schulischen Gremien die Möglichkeit zu bieten, Ideen und Umsetzungsvarianten auszutauschen und Anregungen an das Bezirksamt abzugeben.

 

Dabei sollen auch die Umsetzungen der folgenden Maßnahmen geprüft werden:

  • Vor den Schulgebäuden mobile Handwaschgelegenheiten aufzustellen; für eine Klasse sollten mit 8-10 Waschplätze mit Abstand von 1,5 m gerechnet werden.
  • Ausreichend Platz und Papierhandtücher zum Hände Abtrocknen sowie ausreichende Behälter für die Entsorgung der Papierhandtücher.
  • Die Überwachung der Handhygiene durch Lehrkräfte ist dabei zu prüfen.
  • Die Reduzierung der Schüler*innenzahl durch Aufteilung der Klassen in 2-3 Gruppen, je nach Größe der Klassenzimmer.
  • Prüfung der Aufteilung der (reduzierten) Schulstunden auf den Vor- und Nachmittag.
  • Verschiebung des Beginns der Unterrichtsstunden, um Zeit für die Handhygiene vor der Stunde zu gewährleisten, sowie um eine Entzerrung der Pausenzeiten zu erreichen und so die Dichte auf den Pausenhöfen und Freiflächen der Schulen zu reduzieren.
  • Anpassung der Stundenpläne, um den Wechsel der Lehrer pro Klasse pro Tag zu reduzieren.

 


Das Bezirksamt hat am  28.07.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dieses BVV-Ersuchen betrifft innere Schulangelegenheiten, weswegen die Beantwortung auf Grundlage der Zuarbeit der Schulaufsicht erfolgt.

 

Die Rahmenvorgaben für die Öffnung von Schulen ergeben sich aus der gültigen
PandemieVerordnung, den Schreiben zur Öffnung von Schulen nach der Sommerpause der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Anlage 1) und aus dem aktuell gültigen Musterhygieneplan.

 

Diese Vorgaben sind für alle Schulen verbindlich. Die im Ersuchen benannten Maßnahmen entsprechen zum überwiegenden Teil nicht diesen Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung. Darüber hinaus werden Einzelanfragen der Schulen gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt regulär besprochen.

 

Eine Kooperation mit dem Gesundheitsamt findet im Einzelfall statt. Die Einrichtung eines Ideenpools ist aus Kapazitätsgründen allerdings nicht leistbar.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den    .07.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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