Auszug - Wahlpflichtbereich Religion und Ethik/Philosophie Referentin: Frau Mächler, Schulleiterin des Lessing-Gymnasiums stellt das Pilotprojekt vor  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.3
Gremium: Schule Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 11.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Mächler berichtete:

Frau Mächler berichtete:

Das Lessinggymnasium beherbergt ca. 700 Schüler/innen, davon sind im Schulversuch der Klassen 5 bis 10 etwa 480 Schüler/innen berücksichtigt, davon wiederum sind 200 Schüler/innen im evangelischen und katholischen Religionsunterricht und rd. 300 Schüler/innen in Ethik und Philosophie. Der Schulversuch läuft seit 1994 und wurde mit der 7. Klasse begonnen. Die 5. Klassen haben erst 1999 damit begonnen. Basis war und ist eine hohe Zustimmung aller Beteiligten (ist durch die Gremien gelaufen). In den Lerngruppen ist eine hohe Stabilität aufzuweisen. Es gibt nur eine geringe Zahl an Schüler/innen (5 bis 6 pro Jahr), die die Möglichkeit des Wechsels von Religionsunterricht zum Ethik/Philosophie-Unterricht oder umgekehrt wahrnehmen. Berlin ist angehalten, im Normalstundenplan 2 Stunden pro Woche für den Religionsunterricht vorzuhalten.  Das neue Schulgesetz sieht dies auch vor.
Um einen vernünftigen Unterricht abhalten zu können, stehen 5 Kollegen/innen (verfügen über eine Zusatzausbildung 4 Semester Ethik und Philosophie, mit Abschlussprüfung) zur Verfügung.
Defizite im schulischen Leben, Bereiche der Unkenntnis in der kulturellen Besonderheit, in der Möglichkeit der Orientierung sind aufgetreten.
Frau Mächler hob hervor, dass in der Berliner Schule wie in der Deutschen Schule bestimmte Bereiche von Kulturwissen und Traditionen erforderlich sind, um ein Abitur zu absolvieren.
Der Ethik/Philosophie-Unterricht soll ein Beitrag zur Chancengleichheit für die Kinder, die nicht wie in anderen Bezirken der Stadt, auf häuslicher Basis zurückgreifen können, die ihnen dienen für schulischen Erfolg, sondern hier werden zusätzlich Möglichkeiten geboten, um sowohl schulischen, als auch beruflichen Erfolg zu haben. Ziel des Schulversuchs ist es, Orientierung für die eigene Standortentwicklung zu ermöglichen. Es geht darum, Bildungsinhalte anzubieten, die in anderen Fächern Voraussetzung sind.
Abschließend verteilte Frau Mächler einen Aufsatz in der Zeitschrift Pädagogik erschienen vom April 2002 und wies auf 4 Lernfelder hin.
Die wissenschaftliche Begleitung wurde abgeschlossen. Dazu wurde ein Schreiben von der Senatsschulverwaltung verteilt. Darin wurden Grundsätze für den Schulversuch formuliert.
Es gab im März 2001 eine Fassung des Schulgesetzes. Diese Fassung enthielt den Passus Experimentierklausel (wurde verteilt). In der jetzt gültigen Fassung vom Mai 2003 ist fast wörtlich der 1. Artikel und der Paragraph zur Weltanschauung und zum Religionsunterricht weiter enthalten. Ethik/Philosoph oder ein vergleichbarer Unterricht taucht hier nicht mehr auf.
Die Zielvorstellung wäre ein Wahlpflichtbereich (wie im Antrag der Fraktion der CDU formuliert), in dem die Schüler/innen alternativ evangelische Religion, katholische Religion, Ethik/Philosophie, vielleicht Islam, anbieten könnte.

Abschließend wurden Fragen an Frau Mächler gestellt, die sie beantwortete.

Die Vorsitzende, Frau Hartmann, dankte im Namen der Ausschussmitglieder für den ausführlichen Bericht.

 
 

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