Frau Mächler berichtete:
Das Lessinggymnasium beherbergt ca.
700 Schüler/innen, davon sind im Schulversuch der Klassen 5 bis 10 etwa 480
Schüler/innen berücksichtigt, davon wiederum sind 200 Schüler/innen im
evangelischen und katholischen Religionsunterricht und rd. 300 Schüler/innen in
Ethik und Philosophie. Der Schulversuch läuft seit 1994 und wurde mit der 7.
Klasse begonnen. Die 5. Klassen haben erst 1999 damit begonnen. Basis war und
ist eine hohe Zustimmung aller Beteiligten (ist durch die Gremien gelaufen). In
den Lerngruppen ist eine hohe Stabilität aufzuweisen. Es gibt nur eine geringe
Zahl an Schüler/innen (5 bis 6 pro Jahr), die die Möglichkeit des Wechsels von
Religionsunterricht zum Ethik/Philosophie-Unterricht oder umgekehrt wahrnehmen.
Berlin ist angehalten, im Normalstundenplan 2 Stunden pro Woche für den Religionsunterricht
vorzuhalten. Das neue Schulgesetz
sieht dies auch vor.
Um einen vernünftigen Unterricht abhalten zu können, stehen 5 Kollegen/innen
(verfügen über eine Zusatzausbildung 4 Semester Ethik und Philosophie, mit
Abschlussprüfung) zur Verfügung.
Defizite im schulischen Leben, Bereiche der Unkenntnis in der kulturellen
Besonderheit, in der Möglichkeit der Orientierung sind aufgetreten.
Frau Mächler hob hervor, dass in der Berliner Schule wie in der Deutschen
Schule bestimmte Bereiche von Kulturwissen und Traditionen erforderlich sind,
um ein Abitur zu absolvieren.
Der Ethik/Philosophie-Unterricht soll ein Beitrag zur Chancengleichheit für die
Kinder, die nicht wie in anderen Bezirken der Stadt, auf häuslicher Basis
zurückgreifen können, die ihnen dienen für schulischen Erfolg, sondern hier
werden zusätzlich Möglichkeiten geboten, um sowohl schulischen, als auch
beruflichen Erfolg zu haben. Ziel des Schulversuchs ist es, Orientierung für
die eigene Standortentwicklung zu ermöglichen. Es geht darum, Bildungsinhalte
anzubieten, die in anderen Fächern Voraussetzung sind.
Abschließend verteilte Frau Mächler einen Aufsatz in der Zeitschrift Pädagogik
erschienen vom April 2002 und wies auf 4 Lernfelder hin.
Die wissenschaftliche Begleitung wurde abgeschlossen. Dazu wurde ein Schreiben
von der Senatsschulverwaltung verteilt. Darin wurden Grundsätze für den
Schulversuch formuliert.
Es gab im März 2001 eine Fassung des Schulgesetzes. Diese Fassung enthielt den
Passus Experimentierklausel (wurde verteilt). In der jetzt gültigen Fassung vom
Mai 2003 ist fast wörtlich der 1. Artikel und der Paragraph zur Weltanschauung
und zum Religionsunterricht weiter enthalten. Ethik/Philosoph oder ein
vergleichbarer Unterricht taucht hier nicht mehr auf.
Die Zielvorstellung wäre ein Wahlpflichtbereich (wie im Antrag der Fraktion der
CDU formuliert), in dem die Schüler/innen alternativ evangelische Religion,
katholische Religion, Ethik/Philosophie, vielleicht Islam, anbieten könnte.
Abschließend wurden Fragen an Frau Mächler gestellt, die sie beantwortete.
Die Vorsitzende, Frau Hartmann, dankte im Namen der Ausschussmitglieder für den
ausführlichen Bericht.