Auszug - Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern
Nach einhergehender Diskussion bringt die Fraktion DIE LINKE einen geänderten Text ein, der wie folgt lautet: "Das Bezirksamt wird ersucht, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Schulkonferenz der jeweiligen Schule nach § 76 des Berliner Schulgesetzes, neu abzuschließende Pachtverträge mit Betreibern von Schulkiosken und Snackautomaten an Schulen und in Jugendfreizeiteinrichtungen nur noch unter der Bedingung abzuschließen, dass sich der Pächter verpflichtet, neben Süßigkeiten und Softdrinks, auch "gesunde" Alternativen (wie frisch zubereiteter Obstsalat, oder Rohkost-Salate, Joghurt, Studentenfutter, Müsli, belegte Vollkornbrötchen, Mineralwasser, Saftschorlen, Milch etc.) anzubieten. Der Pächter verpflichtet sich dabei, diese ernährungsphysiologisch vorteilhaften Lebensmittel attraktiv (guter Geruch, gutes Aussehen, kindgerecht) in den Auslagen zu präsentieren. Die gesunden Angebote sollten dabei im Verhältnis erheblich preisgünstiger sein, als die angebotenen Süßigkeiten und Softdrinks (Berücksichtigung bei der Preiskalkulation, bei höheren Preisen Pflicht zur Vorlage einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation) Darüber hinaus sollen im Sortiment regionale und faire trade gehnadelte Produkte enthalten sein. Begründung:
Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes [14 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Piraten), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen]. |
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