Auszug - des Bezirksamtes
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Herr BzStR Dr. Hanke verteilte
Exemplare des Abschlussberichts der Notübernachtung in der Lehrter Straße. Des weiteren teilte Herr BzStR Dr.
Hanke mit, dass es zum Projekt “Freiwillige Agentur Wedding” eine abgestimmte
Kooperationsvereinbarung gibt. In der letzten BVV wurde über
Brandschutz diskutiert. Dazu teilte Frau Knoch mit, dass mit ihr und der Bauaufsicht ein Gespräch
stattgefunden hat. Von Seiten des Bezirksamtes gibt es 2 Wege zur Sicherung vor
Schäden durch Brandgefahren, eine davon ist das Baugenehmigungsverfahren. Im
Hinblick auf die Architektur und Gegebenheiten des Hauses wurden Auflagen
erteilt, bei Gebäuden jeder Art, wenn das erforderlich ist. Wenn das Gebäude
errichtet ist, hat es für die Dauer seiner Existenz bei Erfüllung der Auflagen
Bestandsschutz, das heißt, nachträglich werden keine neuen Auflagen erteilt,
wenn es neue technische Vorkehrungen oder neue Erkenntnisse der Wissenschaft
gibt. Zur Gewährleistung, dass Auflagen, die einmal erteilt wurden auch erfüllt
werden, gibt es dann die Brandsicherheitsschau, die die Bauaufsicht durchführt
und diese ist anzuwenden auf: ·
Krankenhäuser, ·
Pflegeheime, ·
Altenheime, ·
Kindertagesstätten, ·
Kinder- und Jugendheime, ·
Schulen, ·
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Betten, ·
Wohnheime für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische
Flüchtlinge ·
und außerdem für Verkaufsstätten im Sinne der
Verkaufsstättenverordnung. Diese Sicherheitsschau ist mindestens
alle 5 Jahre durchzuführen und daneben gibt es noch das Instrument der
Betriebsüberwachung. Dieses wird aus anderem Anlass angewandt, z. B. bei großen
Versammlungen. Die Versammlungsstätten werden überwacht (Großveranstaltungen).
Dazu wurde eine Kopie verteilt. |
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