Auszug - Impuls- und Qualitätsmanagement erklären BE: Herr von Dassel   

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Transparenz und Bürgerbeteiligung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:01 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Herr von Dassel berichtet, dass es kein Impuls- und Qualitätsmanagement gäbe, sondern ein Beschwerdemanagement. Auf Inititive der BVV wurde ein dieses Beschwerdemanagement eingeführt. In verschiedenen Abteilungen werden die Art und ufigkeit von Beschwerden notiert und in 2 Kategorien eingeteilt. Die Unterteilung erfolgt in Massenbeschwerden und Individuelle Beschwerden. Einmal im Jahr wird dann über die Auswertung dieser Beschwerden berichtet. Die Abteilung für Soziales und Bürgerdienste fasst alle Beschwerden zusammen und berichtet in einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV. Beschwerden die eingehen, werden in der Regel in einer 2 Wochen Frist beantwortet.

Weiter verfügen Bereiche über Kundenmonitore und befragen die Kunden persönlich. Viele Ämter werden dabei mit gut bewertet.

 

Herr Dr. Streb. CDU, bemängelt, dass Verstöße gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) hinsichtlich der Beantwortungsfristen ungeahndet für den Verursacher blieben. Er spricht sich dafür aus, in allen Abteilungen Standards zu erarbeiten, um diese Fristen nicht zu überschreiten. Herr BzStR Hanke verweist auf die GGO und auf die angespannte Personalsituation im Bezirksamt.

 

 

 
 

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