Auszug - Aktueller Stand Übertragung kommunaler Einrichtungen
Herr Beckmann berichtet, dass, wie bereits hier informiert, die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit in Kiel vorliegt. Daraufhin wurden die betroffenen MitarbeiterInnen der für die Übertragung ausgewählten Einrichtungen informiert. Die für die Übertragungen notwendigen Vorlagen für die BVV sind derzeit in der internen Prüfung bzw. im Abstimmungsverfahren und werden dann in der Oktober-Sitzung in die BVV eingebracht. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung ist eine Übertragung des "Zille-Hauses" frühestens zum Jahreswechsel vorgesehen und die der anderen sechs Einrichtungen scheint dann zum 01.04.2015 realistisch.
Anschließende Fragen hinsichtlich des VZÄ-Abbaus in Verbindung mit dem Thema "Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen" und, welche Auswirkungen dieser Beschluss in den Einrichtungen, die davon betroffen sind, hinsichtlich der Angebote für Kinder- und Jugendliche hat, werden von Frau Goral und Herrn Beckmann beantwortet. |
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