Auszug - Anwohnerprotest gegen eine Bebauung Weinmeisterstraße 4-7 / Neue Schönhauser Straße 1, 3, 5, 7  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende informiert über zwei Briefe von Grundstückseigentümern, in denen die Befürch-tungen vor der Bebauung des Nachb

Die Vorsitzende informiert über zwei Briefe von Grundstückseigentümern, in denen die Befürchtungen vor der Bebauung des Nachbargrundstücks zum Ausdruck gebracht werden, die die Wohnqualität ihrer Mieter beeinträchtigen würden.

Frau Dubrau berichtet, dass es eine Nachfrage für das entsprechende Grundstück in der Neuen Schönhauser Straße gibt. Die Situation ist die, dass es einen relativen großen Hof gibt und das Grundstück des vermeintlichen Eigentümers schiebt sich in diesen Hof rein. Der Investor hat nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht eine 5-geschossige Gewerbebebauung zu errichten. Das ist abgelehnt worden als überhaupt nicht machbar. Er hat darauf hin als nächstes nachgefragt, ob die Chance besteht ggf. eine 1- bis 3-geschossige Wohnbebauung in diesen Hof zu errichten, unter Einhaltung sämtlicher Abstandflächen. Dieses Thema ist bisher nicht diskutiert worden, weil derjenige der nachgefragt hat, kein rechtlicher Eigentümer dieses Grundstückes ist. Er hat zwar einen Kaufvertrag abgeschlossen, dieser ist aber nicht genehmigt worden und liegt im Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Insofern ist es beim BA ein ruhendes Verfahren, was nicht weiter bearbeitet wird. Wenn man als Gemeinde will, dass dieser Hof komplett frei bleibt und das Baurecht verhindern will, muss man die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Allerdings gibt es eine Schwierigkeit dabei, dass ein Eigentümer auf seinem Grundstück prinzipiell Baurecht hat unter Einhaltung sämtlicher Abstandflächen.

Das Hofkonzept geht von einem grünen Hof aus. Zur Zeit gibt es eine Nutzung als Parkplatz, die eine wesentlich störendere ist.

Die Änderung des Blockkonzeptes wurde 1995 beschlossen, sie sieht vor die Hoffläche freizuhalten. Allerdings ist seit einiger Zeit nicht weiter daran gearbeitet worden.

 

Die Vorsitzende wird den Einreichern der Beschwerden eine schriftliche Information zum Sachstand zu kommen lassen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen