Auszug - Anwohnerprotest gegen eine Bebauung Weinmeisterstraße 4-7 / Neue Schönhauser Straße 1, 3, 5, 7
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Die
Vorsitzende informiert über zwei Briefe von Grundstückseigentümern, in denen
die Befürchtungen vor der Bebauung des Nachbargrundstücks zum Ausdruck gebracht
werden, die die Wohnqualität ihrer Mieter beeinträchtigen würden. Frau
Dubrau berichtet, dass es eine Nachfrage für das entsprechende Grundstück in
der Neuen Schönhauser Straße gibt. Die Situation ist die, dass es einen
relativen großen Hof gibt und das Grundstück des vermeintlichen Eigentümers
schiebt sich in diesen Hof rein. Der Investor hat nachgefragt, ob die
Möglichkeit besteht eine 5-geschossige Gewerbebebauung zu errichten. Das ist
abgelehnt worden als überhaupt nicht machbar. Er hat darauf hin als nächstes
nachgefragt, ob die Chance besteht ggf. eine 1- bis 3-geschossige Wohnbebauung
in diesen Hof zu errichten, unter Einhaltung sämtlicher Abstandflächen. Dieses
Thema ist bisher nicht diskutiert worden, weil derjenige der nachgefragt hat,
kein rechtlicher Eigentümer dieses Grundstückes ist. Er hat zwar einen Kaufvertrag
abgeschlossen, dieser ist aber nicht genehmigt worden und liegt im
Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Insofern
ist es beim BA ein ruhendes Verfahren, was nicht weiter bearbeitet wird. Wenn
man als Gemeinde will, dass dieser Hof komplett frei bleibt und das Baurecht
verhindern will, muss man die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Allerdings
gibt es eine Schwierigkeit dabei, dass ein Eigentümer auf seinem Grundstück
prinzipiell Baurecht hat unter Einhaltung sämtlicher Abstandflächen. Das
Hofkonzept geht von einem grünen Hof aus. Zur Zeit gibt es eine Nutzung als
Parkplatz, die eine wesentlich störendere ist. Die
Änderung des Blockkonzeptes wurde 1995 beschlossen, sie sieht vor die Hoffläche
freizuhalten. Allerdings ist seit einiger Zeit nicht weiter daran gearbeitet
worden. Die
Vorsitzende wird den Einreichern der Beschwerden eine schriftliche Information
zum Sachstand zu kommen lassen. |
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