Auszug - Keine Aufweichung des Baumschutzes
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In der BVV am 18.09.2003 wurde durch
Frau BzStR´in Dubrau die Zusage gemacht, dass ein Vertreter des Senats zu
diesem Thema hinzugezogen wird, der die Neuvorschläge für die
Baumschutzverordnung vorstellen wird. Dieser war nicht anwesend. Herr Rau, Mitarbeiter des Bezirksamtes
für Umwelt und Natur, teilte mit, dass lt. Presse die Baumschutzverordnung
geändert werden soll. Das Amt wurde über die Absichten mündlich durch die
oberste Verwaltungsbehörde informiert. Es gibt noch keine schriftliche Fassung.
Es ist geplant: ·
Der Baumschutz soll komplett auf allen Grundstücken mit
Wohngebäuden, und zwar im Abstand von 5 m zum Wohngebäude, aufgehoben werden.
Weiterhin gilt der Baumschutz auch nicht mehr in einem Abstand von 2 m zur
Grundstücksgrenze. ·
Der Schutz wird für alle Nadelbäume aufgehoben mit
Ausnahme von Kiefern (einheimischer Art). ·
Genehmigungsfrei soll das Durchführen fachgerechter
Schnittmaßnahmen sein. Es ist geplant, dass der Beginn des Schutzes von Bäumen
(liegt momentan bei 60 cm im Umfang, gemessen bei 1,30 m Höhe) auf 80 cm erhöht
wird. ·
Der Antragsteller hat zukünftig die Wahl, Ersatzbäume zu
pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu zahlen. Alle Baumsachbearbeiter haben sich bei
Besprechungen massiv gegen diese Dinge zur Wehr gesetzt. Der oberen
Verwaltungsbehörde wurde dies mitgeteilt. Letztendlich setzt die
Senatsverwaltung diese Verordnung durch. Die Verordnung muss nicht in´s
Abgeordnetenhaus zur Abstimmung gebracht werden; es bedarf nur einer
Stellungnahme des Rates der Bürgermeister. Die aufgeführten Punkte sind in der
Baumschutzverordnung der Stadt Bremen so enthalten. Diese Stadt weist aber eine
völlig andere Stadtstruktur als Berlin auf. Nach eingehender Diskussion wurde der
Dringlichkeitsantrag einstimmig mit Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen
(Siehe Anlage). |
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