Auszug - Keine Aufweichung des Baumschutzes  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda
TOP: Ö 4.1
Gremium: Umwelt/Natur/Lokale Agenda Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
1009/II Keine Aufweichung des Baumschutzes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Stiller Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

In der BVV am 18

In der BVV am 18.09.2003 wurde durch Frau BzStR´in Dubrau die Zusage gemacht, dass ein Vertreter des Senats zu diesem Thema hinzugezogen wird, der die Neuvorschläge für die Baumschutzverordnung vorstellen wird. Dieser war nicht anwesend.

 

Herr Rau, Mitarbeiter des Bezirksamtes für Umwelt und Natur, teilte mit, dass lt. Presse die Baumschutzverordnung geändert werden soll. Das Amt wurde über die Absichten mündlich durch die oberste Verwaltungsbehörde informiert. Es gibt noch keine schriftliche Fassung.

Es ist geplant:

·         Der Baumschutz soll komplett auf allen Grundstücken mit Wohngebäuden, und zwar im Abstand von 5 m zum Wohngebäude, aufgehoben werden. Weiterhin gilt der Baumschutz auch nicht mehr in einem Abstand von 2 m zur Grundstücksgrenze.

·         Der Schutz wird für alle Nadelbäume aufgehoben mit Ausnahme von Kiefern (einheimischer Art).

·         Genehmigungsfrei soll das Durchführen fachgerechter Schnittmaßnahmen sein. Es ist geplant, dass der Beginn des Schutzes von Bäumen (liegt momentan bei 60 cm im Umfang, gemessen bei 1,30 m Höhe) auf 80 cm erhöht wird.

·         Der Antragsteller hat zukünftig die Wahl, Ersatzbäume zu pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu zahlen.

 

Alle Baumsachbearbeiter haben sich bei Besprechungen massiv gegen diese Dinge zur Wehr gesetzt. Der oberen Verwaltungsbehörde wurde dies mitgeteilt. Letztendlich setzt die Senatsverwaltung diese Verordnung durch. Die Verordnung muss nicht in´s Abgeordnetenhaus zur Abstimmung gebracht werden; es bedarf nur einer Stellungnahme des Rates der Bürgermeister.
Das Umweltamt Mitte schätzt, wenn diese Punkte in Kraft treten, die vorgetragen wurden, dass mehr als 70 % des Baumbestandes auf den Privatgrundstücken des Bezirks, die durch die noch  durch die Baumschutzverordnung geschützt sind, dann nicht mehr geschützt sind. Das kann bedeuten, dass sich im Laufe der Zeit das Grüne im Bezirk Mitte massiv verringert wird.

Die aufgeführten Punkte sind in der Baumschutzverordnung der Stadt Bremen so enthalten. Diese Stadt weist aber eine völlig andere Stadtstruktur als Berlin auf.

 

Nach eingehender Diskussion wurde der Dringlichkeitsantrag einstimmig mit Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen (Siehe Anlage).

 
 

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