Auszug - Übertragung an freie Träger
Herr BzStR Davids berichtet, dass seit Juli 2010 6 Gestellungen an freie Träger durchgeführt worden sind. In Bezug auf das "Werk9", das "Haus der Jugend" sowie das "Weinmeisterhaus" werde ein VzÄ-Abbau durch Gestellungen beabsichtigt. Für das Jugendamt sollen gemäß VzÄ-Abbaukonzept 20 weitere KollegInnen gestellt werden. Eine Umsetzung sei ab dem Jahr 2015 geplant. Die Übertragung der Einrichtung "Heinrich-Zille-Haus" sei zum 01.01.2014 vorgesehen. Das Rechtsamt habe den Sachverhalt geprüft. Die beabsichtigten Gestellungen seien gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlaubnispflichtig. Die Kosten für einen Antrag würden sich auf 750? pro Jahr für befristete Stellen und 2000? für unbefristete Stellen belaufen. Eine unbefristete Erlaubnis könne allerdings erst nach dreimaliger Befristung erteilt werden. PersFin1 werde den Antrag im Dezember, unter dem Vorbehalt, dass die Jugend- und Freizeiteinrichtungen an Freie Träger übertragen werden können, stellen.
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