Auszug - Freihaltung der Blockrandbebauung auf den Grundstücken Köpenicker 133-138: Beratung zu Entwurf Ausschussantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen   

 
 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 10.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Blabla

Der Ausschuss stellt einen Antrag für die kommende BVV mit folgendem Wortlaut:


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die "Konkretisierung der Sanierungsziele für den Östlichen Melchiorblock (Block 104 026) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt" (BA-Beschluss vom 19.03.2013 und VzK DS 0837/IV) wie folgt zu ändern (Änderung Kursiv): "Das Kulturprojekt "Köpi" (Köpenicker Straße 137/138) und die Nutzungen des angrenzenden Grundstücks Köpenicker Straße 133/136 (Wagenplatz), stellen im Bestand eine zulässige Nutzung dar. Zur Sicherung des Wohn- und Kulturprojektes ist planungsrechtlich erforderlich, Nutzungen auszuschließen, die diese Projekte gefährden. Aus diesem Grund ist die Vorderhausbebauung auf dem Grundstück Köpenicker Straße 137/138 und eine Bebauung auf dem angrenzenden Grundstück Köpenicker Straße 133-136 auszuschließen und die Fläche für alternative Wohnformen zu sichern ".

Da, um das oben genannte Ziel zu sichern, der Ankauf der Grundstücke durch das Land Berlin erforderlich ist, wird das Bezirksamt im Weiteren ersucht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die finanziellen Mittel für den Ankauf der Grundstücke Köpenicker Straße 133-138 bereitzustellen und die ggf. weiteren erforderlichen planungsrechtlichen Schritte (Bebauungsplan) einzuleiten.

 

Begründung:

In der Vorlage zur Kenntnisnahme DS 0837/IV zur "Konkretisierung der Sanierungsziele für den Östlichen Melchiorblock (Block 104 026) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt" heißt es diesbezüglich in der Begründung:

"Städtebauliche Intentionen zu Blockentwicklung

-               Das Kulturprojekt "Köpi" (Köpenicker Str. 137-138) stellt im Bestand eine in der als Mischgebiet zu klassifizierenden Umgebung planungsrechtlich zulässige Nutzung dar. Zukünftige Planungen auf den benachbarten Grundstücken sollen auf diesen Bestand reagieren und geeignete Maßnahmen zur Konfliktvermeidung prüfen bzw. vorsehen (z.B. Nutzungsverteilung, Lärmschutzmaßnahmen,

Grundrissanpassungen)

-               Schließung der Blockränder analog der historischen Situation. Das Kulturprojekt

"Köpi" stellt dabei im Bestand eine in der als Mischgebiet zu klassifizierenden Umgebung planungsrechtlich zulässige Nutzung dar"

Entgegen der Darstellung im "Blockentwicklungskonzept Östlicher Melchiorblock" (Seite 33): "Das Blockkonzept berücksichtigt sowohl den möglichen weiteren Bestand der Wagenburg Köpenicker Straße 133 - 136 als auch eine Neubebauung bei Verlagerung.", berücksichtigt das Blockkonzept NICHT den langfristigen Bestand des Wohn- und Kulturprojektes Köpi" und des angrenzenden Wagenplatzes. Die Vorderhauswohnbebauung der Köpenicker Straße 137/138 würde zwangsläufig Nutzungskonflikte mit der dann dahinter liegenden "Köpi" nach sich ziehen. Die Bebauung des Grundstücks 133-136 würde zwangsläufig die Verdrängung des Wagenplatzes zur Folge haben.

Im "Blockentwicklungskonzept Östlicher Melchiorblock" heißt es (Seiten 41/42):

"Für die Entwicklung des gesamten Randes an der Köpenicker Straße 133 - 140 ist eine

Grundsatzentscheidung notwendig, ob alternative Lebensmodelle anstelle einer Verlagerung und Verdrängung dauerhaft akzeptiert und integriert werden sollen. Sofern neben einer temporären Tolerierung auch eine langfristige Integration in Frage kommt, wäre zu prüfen, ob Grundstücke (z.B. die Bauruine Köpenicker Straße 139/140) mit Sanierungsmitteln erworben werden können, um einen gesicherten Ausbau für alternative Wohn- und Arbeitsformen zu ermöglichen."

Leider wurde dieser Ansatz letztendlich nicht weiter verfolgt und findet sich in den Sanierungszielen/Blockkonzeptzielen nicht wieder.

Der Antrag soll den langfristigen Erhalt des Wohn- und Kulturprojektes und des angrenzenden Wagenplatzes sicherstellen. Im weiteren Verfahren sind mit den Nutzer/innen der Grundstücke vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die ihnen ermöglichen, die Grundstücke zum Verkehrswert von Land Berlin anzukaufen bzw. Erbpachtregelungen zu treffen.

 

Abstimmung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne beschließt einstimmig, in der kommenden BVV den Antrag zu stellen [12 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, Die Linke), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].

 
 

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