Auszug - Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0996/IV Entwurf des Doppelhaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Mahr 
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung zur Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Blablabla

Herr BzStR von Dassel teilt einleitend mit, dass sein Amt, mit sehr wenigen Ausnahmen, das Ganze nicht so dramatisch sehe, denn anders als in den Vorjahren wurden die einzelnen Organisationseinheiten nicht gezwungen, noch einmal individuelle Sparvorgaben zu erbringen. Dem Bezirksamt sei es  insgesamt gelungen mit der einen oder anderen schmerzhaften Entscheidung einen ausgeglichenen Haushalt vor zu legen. Schaue man sich die Vergleichslisten an, stehe das gleiche Geld zur Verfügung wie in 2012. Herr von Dassel weist darauf hin, dass im Jahre 2012 eine vollständige Haushaltssperre vorlag, wo aufgrund der pauschalen Absenkung im A05- und A09-Bereich viele Titel nicht auskömmlich finanziert waren und dass das BA das jetzt für 2014 und 2015 vorschreibe, denn es soll keine Verschlechterung zu 2012/2013 geben.


Der Vorsitzende, Herr Lüthke, liest anschließend die einzelnen Kapitel vor und bittet, Fragen zu stellen:


Zum Kapitel 3320 (Geschäftsbereich 2, Soziales und Bürgerdienste) bezieht sich Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) auf den Personalabbau und fragt nach, wo sich das im Haushaltsplanentwurf widerspiegele.


Frau BV de Sielvie (SPD) fragt nach, ob man den Stellenplan übertragen auf die kamerale Auflistung auch wider spiegeln könne?
 

Herr von Dassel teilt mit, dass man die Einsparung im Personalbereich in den zur Verfügung gestellten Mitteln für Personalausgaben finde. Diese wurden deutlich abgesenkt im Vergleich zum Jahre 2012/2013. Leider werde nicht so deutlich dargestellt, dass man eine neue Titelstruktur habe. Z. B. sei die Einbürgerung eingegliedert im Bereich Bürgerdienste, so dass man dann die Veränderungen bei den Personalausgaben nicht mehr 1:1 ablesen könne. Das sei erschwerend. Das Bezirksamt habe das nicht 1:1 im Eckwertebeschluss an die Organisationseinheiten weiter gegeben, sondern habe noch einmal eine pauschale Absenkung der Personalmittel vorgenommen, die allen zur Verfügung stehe. Man habe in aller letzter Sekunde feststellen müssen, dass man bei der Beköstigung eine Veranschlagung vergessen habe. Man verständigte sich dann, in den besonders personalstarken Bereichen eine pauschale Absenkung der Personalmittel vor zu nehmen .

 

Der Stellenplan wurde in der BVV kritisiert. Es sei nicht 1:1 zu vergleichen mit den zur Verfügung stehenden Personalmitteln. Ziel ist es, den Stellenplan so zu bereinigen, dass es eine so weit wie möglich vorhandene Deckungsgleichheit zwischen Personalausgaben und den zur Verfügung stehenden Stellen gäbe.

 

Herr Rinner teilt ergänzend mit und betont, dass es einen VZÄ-bedingen Personaleinsparungseffekt gegeben habe, der stellenkonkret noch nicht untersetzt sei.

 

Herr von Dassel teilt mit, dass eine Vakanzabschöpfung vorgenommen wurde. Man habe zu einem Stichtag geschaut, welche Stellen nicht besetzt seien. Diese Stellen sollen im 1. Halbjahr 2014 nicht besetzt sein (also eine Verlängerung der Vakanz). Ein Betrag für jede OE wurde errechnet.

Negativer Effekt war, weil man mit den Haushaltsberatungen frühzeitig begonnen hatte. Man könne jetzt keine Stelle besetzen, die dann ½ Jahr später nicht mehr finanziert werden könne.

 

Zum Kapitel 3500 (Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen), Titel 540 57, fragt Frau BD Dr. Ernst (SPD), warum der Ansatz in 2014 so hoch sei. Herr Rinner teilt mit, dass in 2014  60.000 ? Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angesetzt seien.

Zum Titel 428 11 teilt er mit, dass die 174.000 ? für nicht befristet eingestellte Mitarbeiter/-innenn vorgesehen seien, sondern die Mittel seien für die Einrichtung eines sogenannten ständigen Wahlamtes vorgesehen. Dazu werde es noch Entscheidungen innerhalb des Amtes für Bürgerdienste geben, auf welche Art und Weise diese Mittel tatsächlich dauerhaft veranschlagt werden. Im Stellenplan sei das dann dargestellt, wie sich die 174.000 ? aufteilen. Des Weiteren vermittelt Herr Rinner, dass man zusätzlich zu den Personalmitteln für die Einrichtung eines ständigen Wahlamtes immer auch zusätzliche Gelder für die Beschäftigung von befristet eingestellte Mitarbeiter/-innen erhalte. Das ständige Wahlamt werde auch tätig sein, wenn in einem Jahr (2015) keine Wahlen stattfinden. Neben dem Wahlereignis gäbe es immer wieder mal Volksbegehren, Volksentscheide usw. und dafür werden Personalmittel dauerhaft eingeplant. Abschließend vermittelt Herr Rinner, dass alle Wahlereignisse basiskorrigiert übernommen wurden.

 

Die Frage von Herrn Lüthke zum Titel 111 53, Gebühren nach Bundesrecht, beantwortet Herr Rinner wie folgt: Anträge können gestellt werden und Gebühren können erhoben werden.

Zu den Entgelten für die planmäßigen Beschäftigten teilt Herr von Dassel teilt mit, dass über Stellenpläne nur der Hauptausschuss berate und diskutiere.

Zu den Dienstleistungen und Mieterberatungen seien pro Stunde 42,00 ? angesetzt. Herr Lüthke fragt, ob das ein normaler Preis sei. Herr von Dassel teilt mit, man orientierte sich an den Ausgaben in den Sanierungsgebieten, die dort veranschlagt seien und deshalb sei das BA kein Verhandlungspartner. Das BA müsse den Anteil finanzieren.

 

Zum Kapitel 35 01 (Standesamt und Staaatsangehörigkeitsangelegenheiten) merkt Herr Lüthke an, dass es 16 Stellen gäbe, die von E6 auf E5 sinken. Er fragt, ob die Rücklastschriften aus dem Titel 540 79 zurück erstattet werden. Beide Fragen werden im Hauptausschuss durch das Amt beantwortet werden.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) fragt zum Kapitel 35 01, Titel 540 85, warum 300,00 ? angesetzt seien.

Herr Rinner teilt mit, es sei vorgesehen, eine bestimmte Beratungsleistung (wie z. B. ITDZ) in Anspruch zu nehmen.

 

Zum Kapitel 3502 (Wohnungswesen) habe es eine schriftliche Frage zu den Bezügen der planmäßigen Beamten und Beamtinnen gegeben, die noch nicht beantwortet wurde. Herr von Dassel teilt mit: Nach Eckwertebeschluss weist die SE Pers Fin den Organisationseinheiten die entsprechenden Mittel zu.

 

Herr Lüthke spricht eine Reihe von Gesetzesänderungen an, die sich auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetzt beziehe und fragt, ob mit veränderten Einnahmen zu rechnen sei. Herr von Dassel meint, dass das rein spekulativ sei. Es liege ein Gesetz vor, welches sich im Beratungsmodus des Berliner Abgeordnetenhauses befinde. Man gehe davon aus, dass das Gesetz bis Ende 2013 verabschiedet werde. Das BA Mitte habe sich mit diesem Thema auseinander gesetzt und habe der Senatsverwaltung dargestellt, dass damals ca. 20 Personen im Wohnungsamt beschäftigt waren, als es noch eine reguläre Zweckentfremdungsverbotsordnung gab. Aussagen könne man erst treffen, wenn die gesetzlichen Grundlagen da sind und es auch klar sei, ob es 0,5; 1; 2 oder angemessenes Personal gäbe.

 

Zum Kapitel 3900 (Soziales): Herr Lüthke fragt nach, welchen Vorteil es bringen würde, die planmäßigen Beamten/-innen in ein Kopfkapitel hinein zu bringen? Des Weiteren möchte er wissen, ob es einen Aufwuchs der A6 Stellen gäbe aufgrund des Wechsels. Herr von Dassel teilt mit: Einen Aufwuchs könne man leider pauschal in allen Kapiteln verneinen. Die Veränderungen im Stellenplan werden von den einzelnen Organisationseinheiten an SE Pers Fin gemeldet. Den endgültigen Stellenplan legt aber SE Pers Fin fest. SE Pers Fin habe die Beträge noch nicht eingestellt. Man werde in der nächsten Woche eine andere Erkenntnis erhalten.

 

Herr von Dassel fragt nach, wie man mit der AG Förderformel weiter verfahren möchte. Nach den Planungen des Bezirksamtes gäbe es keine Veränderungen zu den Zuwendungen, wie sie in 2013 ausgereicht wurden. Vereinbart wurde, dass die AG Förderformel darüber entscheide, wie das Geld verteilt werden soll.

Herr Lüthke schlägt vor, im Oktober 2013 die AG Förderformel ein zu berufen. Dem wurde zugestimmt.

 

Zum Kapitel 3910 (Allgemeine soziale Leistungen) bittet Herr Lüthke die Zuweisung an die Schuldnerberatung darzustellen. 50,000 ? wurde mehr ausgereicht. Personalmittel des Bezirks seien in die Zuwendung eingegangen.

Des Weiteren sei ihm aufgefallen, dass bei der Übergabe von Einrichtungen des Jugendamtes an Freie Träger dort Personal im Rahmen von Gestellungsverträgen durch den Haushalt laufe. Es werde eine Zuwendung an den Träger gezahlt. Der Träger erstatte die Personalmittel. Die Personalmittel werden im Personaltitel ausgegeben. Herr von Dassel weist darauf hin, dass im entsprechenden Fall im Bereich des Amtes für Soziales Mitarbeiterin des Bezirksamtes beurlaubt wurde, die bei einem Träger arbeite und das Gehalt von dort erhalte. Das BA erhöhe dann die Beträge, die der Träger als Zuwendung erhält. Herr von Dassel weist darauf hin, dass diese Beträge enthalten seien. Von den 50.000 ? pro Bezirk kommen durch die Normierung ca. 42.000 ? an. Man müsse aufpassen, dass in 2012 die Kollegin 4 Monate beim Bezirksamt beschäftigt war und jetzt zu 100 % bei einem Freien Träger. Das werde man separat bei den Unterlagen für die AG Förderformel auflisten. Man möchte damit zeigen, dass durch diese Maßnahme keine Kürzung der Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung erfolge.

 

Frau BV de Sielvie (SPD) fragt zum Titel 540 10, Dienstleistungen, warum jetzt nur noch 4.000 ? für Gemeindedolmetscher eingestellt seien. Herr von Dassel teilt mit, dass das BA diesen Titel als unterausgestattet betrachte. Er erläutert anschließend die Problematik, die sich dahinter verberge. Man sei ständig im Steuerungsprozess Hilfe zur Pflege weiter auf qualifizierte Unterstützung angewiesen und man könne sich das nicht mehr leisten. Die externe Beratung fehle. Man sei mit der Senatsfinanzverwaltung in Gesprächen, um das weiter zu unterstützen. Ab 2014 sei man wieder auf sich allein gestellt. Die schwierige Datenbankpflege, Datenbankauswertung sei im Bezirksamt selbst nicht vorhanden.

 

Zum Kapitel 3911 (Leistungen nach SGB XII und LPflGG außerhalb von Einrichtungen) bejaht Herr von Dassel auf die Frage von Herrn Lüthke zu den Titeln 119 36 ,162 12 und 182 12, ob es zu Leistungseinschränkungen käme. Herr von Dassel teilt mit, dass bei den gesamten Transfermitteln mit einer Ausnahme (für Hilfe zur Pflege) 1:1 die Vorgabe des Senats erfüllt wurde. Theoretisch hätte man hier argumentieren können, dass man mehr Mittel benötige. Auch hätte man bei der Hilfe zur Pflege niedrigere Ausgaben veranschlagen können. Man weiß aber, dass das sehr schwer sei, das bei der Senatsverwaltung durch zu setzen. Bei der Hilfe zur Pflege sei man von 200.000 ? unter dem Ansatz geblieben (Kapitel 39 11; Titel 681 28). Hier habe man 200.000 ? weniger als der Senat dem Bezirk zur Verfügung gestellt habe. Theoretisch könnte es in der Nachschau eine Diskussion mit der Senatsverwaltung geben. Man halte aber 200.000 ? als vertretbar. Rein kameral werde man weniger Geld ausgeben. Welche Auswirkungen das bei der Basiskorrektur haben werde, könne man jetzt noch nicht sagen, denn es komme auf die Fallmenge und auf die Fallmenge in den einzelnen Pflegeklassen an. Insofern sei das der Basiskorrektur und der HBL-Berichte vorbehalten.

 

Zum Kapitel 3912 (Leistungen nach SGB XII und LPflGG in Einrichtungen) liegen keine Fragen vor.

 

Zum Kapitel 3930 (Einrichtungen und Angebote für Senioren/innen) bezieht sich Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) auf die Einstellung von Glückwunschreiben und fragt, welche Möglichkeiten es gäbe, Sachmittel zu finden, um diese Leistung weg zu geben. Sie bittet noch einmal darüber zu diskutieren, dass die Glückwunschreiben für Senioren/-innen erhalten bleiben. Herr von Dassel teilt mit, dass die Sachmittel nicht in diesem Kapitel veranschlagt seien und man Zugriff habe, sondern der zentrale Postservice befinde sich im Bereich FM. Grundsätzlich stelle das eine Problematik dar, vor dem die anderen Abteilungen noch mehr stehen (wie z. B. Grünflächenamt). Derzeit gäbe es noch keine belastbare Aussage der Senatsfinanzverwaltung. Es werde immer einen Zeitraum geben, sowohl die Fremdvergabe als auch das verbleibende Personal, welches man finanzieren müsse. Das Problem konnte bisher noch nicht gelöst werden. Abschließend weist Herr von Dassel auf datenschutzrechtliche Verfahren mit dem Umgang von Glückwunschschreiben hin.

 

Frau Schilling meint, das mit dem Verschicken von Gratulationsbriefen das Bezirksamt wichtige Informationen an ältere Menschen gäbe. Unterbleibe das, sehe sie weitere Folgen.

 

Frau BV Stein (Grüne) fragt nach, ob es seitens des Bezirksamtes andere Möglichkeiten gäbe, Informationen an ältere Menschen zu bringen? Herr von Dassel vermittelte in einer Ausschusssitzung, dass man im Amt für Soziales intensive Diskussionen führte. Er legte auch dar, von welchen wünschenswerten, aber nicht gesetzlichen Aufgaben man sich trennen müsse. Die Mitarbeiterinnen vermittelten, dass man dadurch eine halbe Stelle einsparen könnte. Spare man Personal ein, dann müsste man auch auf die Sozialkommission verzichten. Dieser Empfehlung sei Herr von Dassel nicht gefolgt. Man werde ab dem 75. Lebensjahr die älteren Menschen anschreiben und sie fragen, ob man sie besuchen könne. In diesem Zusammenhang seien die Mitglieder der Sozialkommission mit vielen Broschüren und Infos zu Hilfsangeboten ausgestattet, die sie dann übergeben können.

 

Auf die Frage von Herrn BV Rauskolb (CDU) nach den Portokosten, teilt Herr von Dassel mit, dass nur ein Flyer des Sozialamtes mit allen Kernangeboten in mehreren Sprachen als Info mitgeschickt werde. Man liege dabei in der untersten Preisklasse. Der Brief wiege weniger als 20 g.

Herr von Dassel sagt zu, die genaue Anzahl, wie viel Briefe verschickt werden, nach zu reichen.

Hinsichtlich des Flyers teilt er mit, dass das BA eine positive Resonanz von den angeschriebenen Gratulanten/-innen erhalte, die sich freuen, dass man an sie gedacht habe. Sie vermitteln, dass sie momentan noch keine Hilfe benötigen und seien erfreut zu wissen, wohin sie sich wenden können. Andere wiederum seien froh darüber, die Information zu erhalten, denn Ihnen war bislang nicht bekannt, wohin sie sich wenden können, wenn Sie Hilfe benötigen.


Herr Heil teilt mit, die Anzahl der Briefe habe hinsichtlich des demografischen Wandels zugenommen. Leider könne man solche Schreiben nicht über das ITDZ abwickeln. Diese Arbeit könne man auch nicht speichern und im Voraus abfragen. Auch stelle diese Arbeit eine große Herausforderung dar und es sei keine gesetzliche Aufgabe. Wenn man sich zwischen den Kernaufgaben und den gesetzlichen Aufgaben, für die man eine Verantwortung habe, entscheiden müsse, dann müsse man sich im Zweifel immer für die gesetzlichen Aufgaben entscheiden. Herr Heil betont hier, dass das menschlich nicht immer leicht falle.

Frau BV Stein (Grüne) findet die Diskussion hinsichtlich der Summe nicht gut.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) regt an, den Wert zu ermitteln, wie viel man bezahlen müsste, wenn man die Briefe von einer anderen Stelle bearbeiten lasse würde, denn sie findet das Verschicken der Glückwünsche erhaltenswert. Ihre Fraktion werde einen entsprechenden Antrag in den Hauptausschuss einbringen. Man müsse eine andere Möglichkeit finden.


Zum Kapitel 39 30 (Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger -), Titel 517 01, möchte Frau Dr. Reuter wissen, wie hoch die Einsparung sei. Herr Heil teilt mit, dass der eigentliche Mittelabbau von 2011 zu 2012 geschehen sei. Herr von Dassel teilt ergänzend mit, dass FM den Wert zugeteilt bekommen habe. Man habe bis August 2013 in diesem Titel 1500 ? ausgegeben. Er werde nachfragen und nachprüfen.


Der Vorsitzende, Herr Lüthke, bittet zum Titel 684 32 um Erläuterungen hinsichtlich des Sprengelhauses. Herr von Dassel teilt mit, dass man im ersten halben Jahr ein Probehalbjahr machen wollte um zu schauen, ob sich dieses Angebot rentiere. Man konnte aber erst zum 1.4. starten. Man mache den Probebetrieb nicht 6 Monate und lasse ihn Ende Oktober enden. Man habe das gesamte Jahr finanziert in 2013. Die Angebote werden unterschiedlich angenommen. Man werbe im Schaukasten vor dem Rathaus für die Angebote. Wenn man im Rahmen der AG Förderformel darüber diskutieren werde, was mit den 12.000 ? in 2014 und 2015 passiere, werde Herr von Dassel einen Bericht vorlegen, wie die Angebote angenommen werden. Die Mittel seien erst nur für 2013 gebunden. Weitere Zusagen wurden nicht gemacht.


Zum Kapitel 39 60 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), Titel 636 03 fragt Herr Lüthke, ob es zu einer Steigerung käme, antwortet Herr von Dassel mit Ja, weil man insgesamt z. B. höhere Mietausgaben habe und weil der Ansatz 2013 noch nicht die Steigerung enthielt, so dass man nicht nur 1,8 % an den Bund erstatten müsse, sondern im Rahmen der Verhandlungen die Grundsicherung übernommen werde (15,2 %). Das war im Ansatz 2013 noch nicht enthalten. Zu erkennen sei, dass das in den IST-Ausgaben in 2012 enthalten war. Die Steigerung sei nur die Fortschreibung der IST-Ausgaben, die real angefallen seien. Hier verzerre der Ansatz 2013 das Bild. Entscheidend sei das IST in 2012.


Des Weiteren möchte Herr Lüthke zum Titel 681 85 und 863 19 wissen, warum beim einen Titel der Betrag sinke (um 1 Mio. ?) und beim anderen Titel steige der Betrag über 300.00 ?. Welche Hintergründe liegen vor. Herr von Dassel teilt mit, dass man hier die Entwicklung fortgeschrieben habe, die man in 2012 und 2013 feststellte. Es handele sich um Ausgaben, die das BA zu 100 % vom Senat zugewiesen bekomme. Der Senat schaue sich alle Ausgabetitel an, wie sich die Dinge entwickeln. Bei den einmaligen Beihilfen entwickeln sie sich steigend, bei den Darlehen aber rückläufig. Herr Heil teilt ergänzend mit, dass der Titel 863 19 Teil der Investitionsplanung sei und dort festgesetzt sei.


Zum Kapitel 8770 möchte Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) zu den Rücklagen wissen, ob diese aus der Anschubfinanzierung Bürgerämter dort enthalten seien, die vom Fachbereich bewirtschaftet werden. Herr Rinner teilt mit, dass man hier immer noch eine Rücklage habe um zu überlegen, ob man diese irgendwann einmal sinnvoll verwenden könne. Man befinde sich in einer schwierigen Situation, Geld auszugeben. Für das Jahr 2013 hatte man vorgesehen, den Standort Tiergarten zu renovieren und dabei einen neuen Teppichboden und ähnliches zu kaufen. FM teilte im Rahmen einer Baumaßnahme mit, dass sie bezahlen. Inzwischen konnte man für den Standort Mitte ca. 9.400 ? ausgeben; es fanden Veränderungen am Mobiliar statt. Die noch verbleibenden 16.200 ? werde man eventuell noch in diesem Jahr ausgeben, weil sich beim Umzug vom Standort Wedding in die Osloer Straße zeigte, dass andere Möbel angeschafft werden müssen.

 

Da es keine Weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, lässt der Vorsitzende, Herr Lüthke, über die Drucksache abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einmütig der Vorlage zur Beschlussfassung des BA bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen) zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis der Fraktionen:

Die Fraktion der SPD hat mit 6 Ja-Stimmen, die Fraktion der CDU hat mit 3 Ja-Stimmen, die Fraktion Bü90/Die Grünen hat mit 4 Enthaltungen und die Fraktion Die Linke hat mit 2 Enthaltungen abgestimmt. Nein-Stimmen gibt es nicht.

 
 

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