Auszug - Brand im Rathaus Wedding (ca. 10 Minuten) BE: Bezirksamt  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.5
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:50 - 20:37 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

1:29:09:1:44:26

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Polizei derzeit davon aus gehe, dass kein politischer Hintergrund vorliege. Die Ermittlungen der entsprechenden Abteilungen des Staatsschutzes werden nicht weiter geführt. Es werden ganz normale Ermittlungen der Polizei hinsichtlich der Brandstiftung geführt. Das Bezirksamt Mitte werde anlässlich dieses Vorfalls seine Sicherheit neu diskutieren, weil man offene Rathäuser habe. Man prüfe, wie man an welcher Stelle und zu welchen Kosten die Sicherheit der Häuser bzw. der Beschäftigten erhöhen könnte, ohne dass Sicherheitsschleusen eingebaut werden und ohne dass man verhindert, dass man die Rathäuser nicht mehr zu Versammlungszwecke aufsucht. Die zuständige Serviceeinheit prüfe derzeit konkrete Vorstellungen. Herr von Dassel vermittelt, sein Amt möchte sicher stellen, dass nach 20.00 Uhr keine fremden Personen in den Fluren weilen sollen. Dafür benötige man einen Wachschutz, der ein Mal das Haus begeht. Wann und wie man das umsetzen könne, stehe noch nicht fest. Abschließend bemerkt Herr von Dassel, dass man eine absolute Sicherheit nicht herstellen könne.
Probleme gäbe es mit den Brandakten. Rund 1.200 Akten seien vom Brand beschädigt worden (davon seien ca. 200 Akten irreparabel). Die zuständigen Mitarbeiter/-innen diskutieren derzeit, was mit den Akten geschehen soll. Die Akten dürfen nicht vernichtet werden, weil es viele Informationen aus dem Bereich der Obdachlosigkeit gäbe. Eine Akte wieder so her zu stellen, sei verwaltungstechnisch unglaublich aufwendig.

 

Frau BV Stein (Grüne) fragt nach, wie werde die Arbeit weiter gehen, wenn man weiß, dass eine Akte verbrannt sei. Herr von Dassel teilt mit, dass man derzeit auf keine Akte zurück greifen könne. Grundsätzlich gelte, dass man immer nach dem aktuellen Sachstand Leistung gewähren müsse. Die reinen Leistungsdaten seien im Computer abgebildet. Es gehe jetzt nur darum, wenn z. B. ein Asylbewerber nachgewiesen habe, warum er Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 3 bekomme, als nach § 1. Das BA sei angehalten, das so hinzunehmen und die höhere Leistung zu gewähren, sofern man nicht im Auszahlsystem das Gegenteil beweisen könne.

 

Herr BV Vierhufe (SPD) fragt nach, ob Versicherungsschutz bestehe, der die Räume wieder her richte. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass das Gebäude versichert sei. Die Räume werden komplett wieder hergerichtet, ohne dass es den Bezirkshaushalt belaste (wie: neue Fenster, Türen, Heizkörper). Das Inventar (wie: PC. Stühle, Akten) seien nicht versichert. Für eine Aktenwiederherstellung benötige eine Firma ca. 30 Minuten. Das könne man aber nicht bezahlen.

 

Herr BV Dr. Streb (CDU) fragt nach, warum die Akten, die nur etwas geruchsbelästigend seien nicht weiter von den Mitarbeitern bearbeitet werden können. Herr von Dassel teilt mit, dass Akten, die angekohlt seien, nicht mehr von den Mitarbeitern berührt werden. Bevor die Akten bearbeitet werden dürfen, benötige man ein Gesundheitsgutachten.

 

Auf die Frage von Herrn BV Kirchner (Piraten), wo der Brand war, teilt Herr von Dassel mit, dass er sich in unterschiedliche Zimmer ausbreitete.

 
 

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