Auszug - Maßnahmen Sicherheit Fanmeile, Stand der Planung, "Zaun", Finanzierung, Folgekosten BE: Bezirksamt  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 07.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek

Herr BzStR Spallek stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation Großveranstaltungen auf der Straße des 17. Juni vor und gibt Erläuterungen.

 

Frau BV Körper (SPD) bittet folgende Fragen zu beantworten:

  • Tiergartenzaun: Der Gegensatz temporär - permanent, muss das wirklich sein?
  • Muss man einen großen Teil des Tiergartens einzäunen oder nur einen kleineren Teil?
  • Wurden Alternativmöglichkeiten geprüft?
  • An welcher Stelle des Planungsverfahrens befinde sich der Bezirk und welche Alternativen könnten noch eingebaut, welche Vorschläge aufgegriffen werden? Gäbe es die Möglichkeit über Gebühren eventuell einen Teil der großen Investitionsmaßnahme zurückzubekommen?

 

Herr BzStR Spallek teilt die Auffassung hinsichtlich der Umlagekosten, dass der Zaun einen Mehrwert darstelle. Eine Änderung des Kataloges für die Sondernutzungsgebührenentgelte sei noch nicht zu Ende gedacht. Er habe den Eindruck gewonnen, dass man das nicht beabsichtige. Er habe den Mehrwert angesprochen und gebeten darüber nachzudenken, wenn ein Mehrwert entstehe, wie man hier eine angemessene Partizipation des Bezirks ermöglichen könne. Auch habe er angeregt darüber nachzudenken, ob man eventuell über das normale Maß der Bereitstellung des öffentlichen Straßenlandes hinaus einen Service anbieten könnte, wie z. B. Notbeschallung, Notbeleuchtung u. ä. Das Rechtsamt sehe das als schwierig an, weil es hierfür bis heute keine Rechtsgrundlage gäbe. Man könnte nachdenken, wie es einen fairen Interessenausgleich geben könnte.


Das Bezirksamt Mitte habe eine BPU fertig gestellt, die eine maximale Kostenobergrenze darstelle. Was realisiert werden könnte müsse man ggf. diskutieren. Ob es einen temporären oder permanenten Zaun geben werde, sei eine spannende Frage, die er aktuell nicht beantworten könne. Die Konzeption führe dazu aus, dass die Außenumzäunungen standfest errichtet und nicht zu öffnen sein sollen. Wie man das ausführen werde, könne er heute nicht beantworten. Man gehe hinsichtlich der Ereignisse der Vergangenheit aber davon aus, dass die bisherige mobile Zaunstellung nicht mehr ausreichen werde, sondern es müssen zum Teil andere Zaunfelder benutzt werden, die ein Übersteigen nicht mehr möglich machen. Es müssten auch weitere Stützfeiler angebracht werden, die ein Umstoßen verhindern sollen. Die Kosten des mobilen Zaunes werden somit erhöht.
Abschließend vermittelt Herr Spallek, dass die Straße des 17. Juni 2012 für 120 Schließtage gesperrt werden musste. In diesem Jahr werde die Straße des 17. Juni für ca. 80 Schließtage gesperrt werden.

 

Frau BV Briest (Grüne) fragt nach:

  • Mit welchen Einschränkungen müsste bei einem permanenten Zaun gerechnet werden, wenn der Tiergarten für die restlichen 200 bis 250 Tage im Jahr wieder zum Gartendenkmal und Erholungsort werde?
  • Müsse man davon ausgehen, dass es Zugangschwierigkeiten geben werde? Wie viele Zaunöffnungen werde es geben? Seien die Öffnungen permanent offen? Könne man davon ausgehen, dass ca. eine Woche vor Veranstaltungsaufbau sicherheitshalber der Tiergarten gesperrt werde oder werde erst am Tag der Veranstaltung der Tiergarten gesperrt?
  • Wie stehe der Senat zum Zaun?
  • Wann sei Baubeginn?
  • Werde der Ausschuss eine Aufstellung über die Unterhaltungskosten erhalten?

 

Herr Spallek teilt mit, dass eine grundsätzliche Ausweitung von Veranstaltungen, eine Herrichtung zur dauerhaften Fest- und Feiermeile nicht beabsichtigt sei.

Alle Zugänge und Wege sollen mit Toren gesichert werden, die dann zum Veranstaltungstag geschlossen seien. Einige ausgewählte Zugänge werden am Veranstaltungstag mit einer Personenkontrolle versehen.

Herr Spallek teilt weiter mit, dass die Senatsverwaltung derzeit die Bauplanungsunterlagen prüfe. Ein Datum für den Baubeginn könne er nicht benennen. Die bisher geplanten Maßnahmen stehen in einem zeitlichen Verzug. Es liege ein vorläufiger Förderbescheid (Teilförderung über 9 Mio. ?) vor. Herr Spallek wünscht sich, dass die als notwendig erachteten Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

Herr BV Kriesel (Piraten) bemerkt, dass man in den vergangenen Jahren ohne Zäune auskam. Er stelle die Notwendigkeit von Kontrollmöglichkeiten grundsätzlich nicht in Frage. Andererseits fragt er, zu welcher Veranstaltung ein Kontrollaufwand notwendig sei? Er habe den Eindruck gewonnen, dass Berlin ein Unglück wie in Duisburg nicht haben werde, weil der Tiergarten eine relativ poröse Struktur darstelle. Diese poröse Struktur werde reglementiert und die Ströme in dem Konzept werden so gelenkt, dass bestimmte Evakuierungsgebiete oder Rettungswege frei seien. Er regt deshalb an, ein weiteres Konzept in Auftrag zu geben, wo man von weniger Sicherheitsmaßnahmen ausgehen könnte. Abschließend fragt er nach, ob es eine Vorschrift gäbe, die besagt, dass ein Zaun abseits des Sicherheitskonzeptes aufgebaut werden müsse.

 

Herr Spallek teilt mit, dass sich Schleusen seit 2010 im Einsatz befinden, die mehreren Zielen dienen. Man möchte den Zu- und Abgang von Personen kontrollieren. Auch möchte man die Anzahl der Personen kontrollieren. In der Straße des 17. Juni seien viele Rettungsmöglichkeiten vorgesehen.

Er betont, dass keine 100%ige Sicherheit erreichen werden könne. Man müsse sich aber mit der Frage auseinandersetzen, welches Maß an Sicherheit gewährleistet werden könnte. Möchte man auf ein sehr hohes Maß an Sicherheit verzichten, müsse man gute Argumente haben, wenn das dann doch etwas passiert.

Der Veranstalter, sei die juristische Person, der eine Veranstaltung durchführt und das wirtschaftliche Risiko trage. Der Veranstalter trägt im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau und für die Sicherheit aller teilnehmenden Personen.


Anschließend zitiert Herr Spallek aus dem § 38 der Musterversammlungsstätten.

 

Herr B Bluhm (Die Linke) meint, dass seine Fraktion einem festen Zaun nicht zustimmen werde, weil ein fester Zaun eine erhebliche Einschränkung des öffentlichen Raumes darstelle.

 

Die Frage von Herrn BV Bertermann (Grüne), ob dem Ausschuss das Gutachten zur Verfügung gestellt werden könne, beantwortet Herr Spallek mit "Grundsätzlich Ja", würde aber vorab beim Rechtsamt eine Prüfung beantragen. Des Weiteren möchte Herr Bertermann wissen, wie viele Personen auf dem Zentralen Festplatz verweilen dürfen. Hinsichtlich der erstellten BPU fragt er nach, ob es eine Kostenaussage hinsichtlich der Zaunanlagen gäbe.

 

Der Vorsitzende, Herr Sack, fragt nach, wie viele Veranstaltungen in 2012 die temporäre Einzäunung erfordert hätten.

 

Herr BzStR Spallek meint, dass die gestellten Fragen Ausmaße einer Kleinen Anfrage annehmen und er keine weiteren Antworten geben werde. Fragen hinsichtlich von detaillierten Zahlen bittet er, schriftlich zu stellen, damit eine Zuarbeit vom zuständigen Fachamt gemacht werden könne.

 

Herr BD Greiner (Grüne) fragt nach, welche Referenzen das Ingenieurbüro Hoffmann und Leichter hinsichtlich der Begutachtung von Veranstaltungsorten aufweise. Herr BzStR Spallek verweist auf die Homepage von Hoffmann und Leichter.

 
 

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