Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Lamprecht teilt mit, dass der Bitte des Bezirksamtes, die Gebäudebestandserfassungen über die gesamten zwei Jahre von derselben Gruppe von Personen im ABM-Programm durchführen zu lassen, vom Arbeitsamt nicht stattgegeben werden kann, da im Rahmen de

Herr Lamprecht teilt mit, dass der Bitte des Bezirksamtes, die Gebäudebestandserfassungen über die gesamten zwei Jahre von derselben Gruppe von Personen im ABM-Programm durchführen zu lassen, vom Arbeitsamt nicht stattgegeben werden kann, da im Rahmen der Hartz-Konzeption jetzt bei ABM-Maßnahmen alle halbe Jahre das Personal ausgetauscht werden soll. Dies hat zur Folge, dass sich das Bezirksamt darauf verständigt hat, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren zusätzlich ein Ingenieurbüro mit der Gebäudebestandserfassung zu beauftragen, da angenommen werden muss, dass aufgrund des häufigen Personalwechsel in dieser ABM-Maßnahme nicht die gewünschten Ergebnisse im gewünschten Zeitraum erstellt werden. Bestimmte Bestandsgebäude werden weiterhin durch ABM-Kräfte erfasst. Für die Erfassung von Schulen und Kitas wird zusätzlich ein Ingenieurbüro eingeschaltet.

 

Weiterhin teilt Herr Lamprecht mit, dass die Rate in Höhe von 60.000 € aus dem Sanierungsprogramm Rosenthaler/Spandauer Vorstadt für die Papagenoschule entsprechend verbaut und ausgeglichen wurde. Darüber hinaus wurde von der Abteilung Stadtentwicklung eine zweite Rate in Höhe von ca. 120.000 € in Aussicht gestellt. Nach dem derzeitigen Stand wäre eine Realisierung der Mittel noch bis Anfang 2004 möglich.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt hat, dass die im Nachtragshaushalt 2003 etatisierten pauschalen Mehrausgaben für Ausgabenüberschreitungen bei Transferleistungen in den Bezirken nunmehr auf die Bezirke aufgeteilt werden. Auf den Bezirk Mitte entfallen dabei 18.934.000 Euro. Diese Mittel werden dem Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur für den Haushalt 2003 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Berichterstattung “Stand der Haushaltsplanerfüllung” wird diese Erhöhung der Zuweisung ab 30.06.2003 nachrichtlich auf dem Blatt 3 der Übersicht ausgewiesen.

 

Des weiteren teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Ergebnisse einer Prüfung in Kenntnis gesetzt hat. Der Senat war aufgefordert, das Verhalten jener Bezirke prüfen zu lassen, die entgegen der Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen Beamtinnen und Beamte auf Probe eingestellt haben. Hier war zu prüfen, ob ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen mit evtl. personaldienstrechtlichen oder üblicherweise den Regress betreffenden Folgen vorliegt. Herr Dr. Heuer zitiert: “Die Gesamtschau des Sachverhaltes ergibt, dass der politische Verantwortungsbereich der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister betroffen ist. Es handelt sich vorliegend um bezirkspolitische Maßnahmen, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung nach dem Bezirksamtsmitgliedergesetz. Das beamtenrechtliche Disziplinarrecht ist daher auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar. Ein Gesetzesverstoß, welcher die Grenze der rein politischen Aufgabenerfüllung überschreiten würde, liegt nicht vor, da beamtenrechtliche Hinderungsgründe für die Ernennung nicht bestanden. Auch das Haushaltsgesetz, welches die Bezirke haushaltsrechtlich bindet, sieht eine allgemeine Sperre der Mittel für Beamte zur Anstellung nicht vor. Nr. 33 des Auflagenbeschlusses zum Haushaltsgesetz 2002/2003, der nur befristete Beschäftigungsverhältnisse für Anwärter vorsieht, richtet sich nur an den Senat, nicht an die Bezirke.” Somit ist klar gestellt, dass kein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt. Unabhängig davon hat der Hauptausschuss nochmals bekräftigt, dass es selbstverständlich bei den finanziellen Auswirkungen bleibt. Die finanziellen Auswirkungen sind nicht zurück genommen.

 

Abschließend teilt Herr Dr. Heuer mit, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses a) die Lesung der Bezirkshaushaltspläne für Freitag, den 21.11.2003 angesetzt hat und b) seinen Umgang mit den Fachausschüssen insofern geändert hat, als dass nunmehr vereinbart ist, dass bei deren Stellungnahmen an den Hauptausschuss sich die Fachausschüsse im Prinzip an das jeweilige Einzelplanbudget zu halten haben, das heißt, keine Ansatzveränderungen ohne Deckungsvorschläge zu Lasten des selben Einzelplanes empfehlen können.

 
 

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