Auszug - Kommunale und / oder von freien Trägern betriebene Einrichtungen  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:08 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schwanhäußer führt aus, dass in der BVV von Frau Fünfstück geäußert wurde, dass es unglücklich ist, zunächst mit den betroffenen Beschäftigten das Thema Übertragung zu diskutieren und nicht mit dem Jugendhilfeausschuss

Herr Schwanhäußer führt aus, dass in der BVV von Frau Fünfstück geäußert wurde, dass es unglücklich ist, zunächst mit den betroffenen Beschäftigten das Thema Übertragung zu diskutieren und nicht mit dem Jugendhilfeausschuss. Für diesen Einwand hat er Verständnis, versteht aber auch die Position von Herrn Davids, der nicht möchte, dass hier im JHA beraten wird und die Beschäftigten erfahren hiervon über den "Buschfunk".

 

Es gibt eine Reihe von Argumenten, die für und gegen Schließungen von kommunalen Einrichtungen sprechen. Aufgrund der Senatsvorgabe, 224 Stellen bzw. Vollzeitäquivalente (VZÄ) bis 2016 einzusparen, fallen 40 Stellen auf das Jugendamt. Frau Goral hat hier schon ausgeführt, dass sie ohne Eingriffe in das Leistungsangebot 20 Stellen für die Einsparung liefern kann.

 

Für die weiteren einzusparenden Stellen hat das Jugendamt diesen Vorschlag unterbreitet, dass ein Großteil der kommunalen Einrichtungen übertragen werden sollen. Er persönlich hat dafür Verständnis, andererseits aber auch einige Bedenken. Hierzu führt Herr Schwanhäußer folgendes aus:

 

?    Wenn die Einrichtungen an freie Träger übertragen werden, dann müssen Personalkosten in Sachkosten umgewandelt werden. Woher soll das Geld kommen?

 

?    Kommunale Einrichtungen stellen auch immer einen langfristigen Schutz vor einer Schließung dar. Eine freie Einrichtung ist immer schneller zu schließen, als eine kommunale.

 

?    Er zitiert aus einer Stellungnahme der Jugendstadträte, bei der es eigentlich um das Moratorium geht:

"Insbesondere bei der Finanzierung von übertragenen Jugendfreizeiteinrichtungen aus öffentlicher in freier Trägerschaft wurden fachliche Standards u.a. bei der Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften vielfach erheblich unterschritten."

Wenn die Jugendstadträte selber dieses Problem sehen, dann ist es nicht von der Hand zu weisen, dass diese Gefahr besteht.

 

Anschließend weist Herr Davids nochmals daraufhin, dass der Bezirk Mitte angehalten ist, insgesamt 224 VZÄ abzubauen. Sein Geschäftsbereich ist hier mit 1/3 daran beteiligt, VZÄ abzubauen. Es geht nicht darum, Einrichtungen zu schließen, sondern Einrichtungen zu erhalten. Eine Übertragung an einen freien Träger ist erst einmal ein Erhalt der Einrichtung. Ein weiterer VZÄ-Abbau in den Leistungsbereichen des Jugendamtes würde dazu führen, dass die Grundleistungen nicht mehr erfüllbar wären.

 

Aus diesem Grunde ist er gezwungen, diese Beschlussvorlage hier zu präsentieren (Anlage 3). Es fällt ihm nicht leicht, diese Vorlage heute beschließen zu lassen.

 

Frau Fünfstück erinnert an die AG Konzept zur Entwicklung der bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen aus der III. Wahlperiode und an einen im August 2009 gefassten JHA-Beschluss (u.a. keine Übertragungen von kommunalen JFE an freie Träger .). Sie ist der Meinung, dass die vorliegende Beschlussvorlage abgelehnt werden muss, weil sich sonst die Bedingungen für Jugendarbeit verschlechtern.

 

Herr Siewer hält eine Übertragung an freie Träger für nicht richtig. Neben den bereits erwähnten Gründen läuft man Gefahr, dass die übertragenen Einrichtung auf kurz oder lang nach Ablauf der Verträge geschlossen werden und dann eine weitere Verdichtung stattfinden wird.

 

Ferner glaubt er, dass die Übernahme des Personals an freie Träger im Wege von Gestellungsverträgen rechtlich und kameralistisch keine vernünftige Lösung für den Bezirk ist. Er bittet ferner zu prüfen, ob etwaige Einnahmen durch die Gestellung den Bezirken als Einnahmevorgabe von der Globalzuweisung abgezogen werden können.

 

Herr Davids macht darauf aufmerksam, dass dieses vom Bezirksamt beschlossene Abbaukonzept bis Juni bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht sein muss. Sollte es nicht bis Juni eingereicht sein oder die BVV nimmt dieses Konzept nicht an, dann wird der Bezirk wieder unter die Haushaltssperre der Senatsfinanzverwaltung gestellt.

 

Nach kurzer Pause wird die Sitzung fortgeführt.

 

Herr Kühbauer verweist auf ein Papier, das er, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende von dem ehemaligen JHA-Mitglied Frau Schauer-Oldenburg erhalten hat, aus dem hervorgeht, dass im Februar politisch beschlossen wurde, acht von 12 Einrichtungen zu übertragen. Diese politische Entscheidung hat nur der JHA zu treffen und keine irgendwelche Einzelperson.

 

Frau Weber ergänzt zu diesem erwähnten Papier, dass aus diesem Protokoll einer Arbeitsbesprechung vom 21.02. hervorgeht, dass die politische Zielsetzung ist, pro Bezirksregion nur eine Einrichtung zu erhalten. Sie versteht nicht, warum man nicht früher hierüber informiert wurde.

 

Herr Schwanhäußer klärt auf, dass es sich bei diesem Papier um eine Notiz aus einer Besprechung handelt, an der Herr Davids, Frau Goral und verschiedene andere Personen teilgenommen haben.

 

Herr Davids führt aus, dass es, acht Einrichtungen zu schließen, Überlegungen waren, die durch den Steuerungsdienst und die AG Personal an ihn und das Jugendamt herangetragen wurden. Natürlich wurde darüber diskutiert. Diese Überlegungen wurden aber von ihm abgelehnt.

 

Frau Depil kann sich eine Zustimmung dieser Beschlussvorlage vorstellen, weil sie allgemein gefasst ist, mit dem Zusatz aber, dass dieser Ausschuss eine Arbeitsgruppe einsetzt, die die Grundlage zur Übertragung erarbeitet. Dort können bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, damit das ganze auch halbwegs eine gesicherte Perspektive haben kann.

 

Herr Schramm fragt nach, wie bei einer Gestellung verfahren wird, wenn die gestellte Person in Rente geht. Erhält der freie Träger neues Personal per Gestellung? Ferner möchte er wissen, wie bei Krankheiten von gestellten Personen, die über 6 Wochen hinausgehen, eine Vertretungsregelung für freie Träger aussehen wird.

 

Nach ausführlicher Meinungsbildung für das Für und Wider zu Übertragungen von Einrichtungen an freie Träger lässt Herr Schwanhäußer über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Beschlussvorlage wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen angenommen.

 

Bezugnehmend auf die Begründung zum eben gefassten Beschluss schlägt Herr Schwanhäußer die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die sich wie folgend zusammensetzen soll:

 

?    je ein Vertreter der Parteien,

?    zwei Bürgerdeputierte

?    Stadtrat

?    ein Vertreter der Jugendamtsverwaltung

?    ein Vertreter der Personalvertretung.

Herr Schwanhäußer lässt über den Antrag "Einrichtung einer Arbeitsgruppe Übertragung" abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen einstimmig angenommen.

 

Herr Siewer schlägt vor, nunmehr über den von Herrn Kühbauer gestellten Antrag, die ersten anderthalb Seiten des erwähnten Papiers (Protokoll einer Arbeitsbesprechung vom 21.02.2013), die den Jugendbereich betreffen, den regionalen Arbeitsgemeinschaften und den Mitgliedern des JHA durch das Jugendamt zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Schwanhäußer lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

 

Herr Davids stellt klar, dass er von Anfang an geäußert hat, dass die zur Verfügungstellung des Papiers nicht möglich ist, da es sich um ein internes Papier handelt. Wenn der JHA das jetzt beschlossen hat, sagt er dazu nein. Er wird das Rechtsamt informieren, dass der JHA beschlossen hat, dieses Papier zur Verfügung zu stellen. Mehr wird er nicht tun.

 

Herr Schwanhäußer ergänzt, dass je nach dem wie sich das Rechtsamt hierzu äußert, entsprechend so verfahren wird.

 
 

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