Auszug - Planschen in Mitte: Zustandsbericht, Finanzierung, Geplante Maßnahmen BE: Bezirksamt
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Herr Spallek verteilt eine tabellarische Darstellung Planschenkonzept 2013 bis 2018 und gibt Erläuterungen dazu. Herr Katerbau teilt ergänzend mit, dass es die Schwimmbad- und Badeteichverordnung gäbe. Die Schwimmbadverordnung sage eindeutig aus, dass der Wasserabfluss höher sei, als die Wassereinspeisung. Jedem sei aber bekannt, dass der Wasserabfluss tiefer sei, als die Wassereinspeisung. Deshalb sei die gesamte Maßnahme im Schillerpark nicht nach der Schwimmbadverordnung, sondern nach der Badeteichverordnung gebaut worden (wie auch die anderen Planschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland). Diesen Grundsatz verfolge seine Verwaltung aber nicht. Man möchte beim Gesundheitsamt Überzeugungsarbeit leisten, gelinge das nicht, dann müsse die Plansche im Schillerpark als eine öffentliche Dusch- und Wasserspeiung umgerüstet werden, die dann der entsprechenden Verordnung entspräche. In den nächsten Wochen werde man zusammen mit den Beteiligten eine Entscheidung herbeiführen und den Ausschuss darüber informieren.
Frau BV Briest (Grüne) fragt nach, ob das Keimproblem zwischenzeitlich gelöst werden konnte. Des Weiteren möchte sie wissen, wenn die Planschen umgebaut werden, ob Kinder und Jugendliche an der Gestaltung mit einbezogen werden. Herr Katerbau vermittelt, dass die Gesundheitsbehörden unterschiedlich bei Keimen reagieren. Bei einem Schwimmbad reagiere man schneller. Hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen teilt er mit, dass er sich das vorstellen könnte. Die Spielplatzkommission wird sich damit auseinander setzen.
Auf die Frage von Herrn BV Diedrich (Die Linke), warum die Plansche 3 Jahre nicht in Betrieb genommen werden konnte teilt Herr BzStR Spallek mit, weil die finanziellen Mittel nicht vorhanden waren, um alle Planschen in diesem Zeitraum komplett umzustellen.
Herr BV Bertermann (Grüne) regt an, den zuständigen Stadtrat in den Ausschuss für Soziale Stadt einzuladen, um zu erfahren, wie das Gesundheitsamt diese Diskussion aus ihrer Sicht sehe. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von Herrn Bertermann zu.
Herr BV Hennig (CDU) fragt hinsichtlich der Plansche in der Singerstraße, ob dort mit einer Einschränkung des Betriebes zu rechnen sei. Herr Katerbau teilt mit, dass sich die Plansche in Betrieb befinde, aber eine erhöhte Unterhaltung benötige, da sie sehr anfällig sei. Die Unterhaltung wird mit eigenen Kräften (wie Schlosser und Zuarbeit von Spezialfirmen) bewältigt.
Anschließend wird ein Dringlichkeitsantrag vorgetragen und abgestimmt. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend zwischen Grünflächenamt und Gesundheitsamt dahingehend abzustimmen, dass die Plansche im Schillerpark laut EU Badegewässerrichtlinie und somit ab dem wetterbedingt frühesten Zeitpunkt betrieben werden kann.
Dem Ausschuss für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen und ggf. dem Gesundheitsausschuss ist im Mai zu berichten.
Begründung: Bundesweit werden Planschen üblicherweise unter oben genannter Richtlinie betrieben. Da die EU Badegewässerrichtlinie nur für natürliche Gewässer gilt, wird zusätzlich angeregt, dass die Plansche unter Einhaltung der Grenzwerte der Empfehlungen des Umweltbundesamtes "Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)" betrieben werden darf. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Der Dringlichkeitsantrag wird der BVV am 18.04.2013 übergeben. |
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