Auszug - Klage des JHA (Gast: Fr. Kößler von RAe Bernzen Sonntag)
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Nach kurzen einführenden Worten von Herrn Schwanhäußer und anschließenden Ausführungen von Frau Kößler und Herrn Prof. Wiesner vom Rechtsanwaltsbüro Bernzen & Sonntag zum Für und Wider zu der beabsichtigten Klage bringen beide Anwälte zum Ausdruck, dass eine Klage des Jugendhilfeausschusses gegen die Senatsjugendverwaltung keine Aussicht auf Erfolg haben würde.
Auf Nachfrage von Frau Walther stellt Herr Schwanhäußer klar, dass der Antrag, der hier im JHA am 06.12.2012 vorlag, mit dem Rechtsanwaltsbüro abgestimmt war. So wie es im Antrag steht, so ist der Gesprächsverlauf gewesen. In der Sitzung wurden dann zwei Änderungen bzw. Ergänzungen gemacht: Nach dem Wort "gegebenenfalls" wurde nach nochmaliger Rücksprache mit dem JHA und als letzter Satz wurde Kosten dürfen dem JHA daraus nicht entstehen eingesetzt.
Auf Anregung von Herrn Siewer wird Herr Schwanhäußer die AG Klage nochmals einberufen, um sich mit den heutigen Argumenten auseinanderzusetzen und zu beraten, welche alternativen Möglichkeiten sich aus der jetzigen Prüfung ergeben.
Da es keine Einwände gibt, wird so verfahren. |
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