Auszug - Kooperationsverträge zur Sanierung von bezirklichen Einrichtungen  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 4.3
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 26.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
0843/II Kooperationsverträge zur Sanierung von bezirklichen Einrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Stiller Bertermann Beck für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Beck erläutert, dass es in diesem Antrag um kleinere Baumaßnahmen, Verschönerungsmaßnahmen und kleinere Sanierungsmaßnahmen geht, bei denen die Bauleitung beim Bezirksamt liegt und somit entsprechend keine Personalkosten, sondern nur Materialkosten

Herr Beck erläutert, dass es in diesem Antrag um kleinere Baumaßnahmen, Verschönerungsmaßnahmen und kleinere Sanierungsmaßnahmen geht, bei denen die Bauleitung beim Bezirksamt liegt und somit entsprechend keine Personalkosten, sondern nur Materialkosten entstehen. Die Intention des Antrages liegt darin, dass die Bezirksamtsräume teilweise in einem katastrophalen Zustand sind. Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind nicht mehr vertretbar. Sanierungen können aufgrund der knappen Mittel nicht mehr durchgeführt werden. Hier müssen andere Wege gesucht werden. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigen ihre Büroräume selbst renovieren. Deshalb müssen die Ausbildungsbetriebe ebenso eine Chance bekommen, über bestimmte Ausschreibungsmodalitäten verstärkt eingesetzt zu werden

 

Herr Lamprecht fragt nach, ob hier nur die Verwaltungsgebäude gemeint sind oder auch Kindertagesstätten u.a. Die Aussage, hier würden keine Personalkosten anfallen, ist falsch. Jede Baumaßnahme, egal durch wen sie durchgeführt wird, muss durch das Hochbauamt betreut werden. Weiterhin gibt es die politischen Willensbekundungen, möglichst viel in den ersten Arbeitsmarkt zu vergeben, um Arbeitsplätze zu erhalten. Dies gelingt im Allgemeinen nur durch Ausschreibungen und im Übrigen ist es nicht immer so, dass derartige Betriebe auch wirklich preiswerter bauen bzw. wirtschaftlicher arbeiten als Betriebe, die man über eine Ausschreibung bekommt. Auch sind nicht in allen Fällen die Leistungen, die unter entsprechender Anleitung kostengünstig für das Bezirksamt in den Verwaltungsgebäuden erbracht wurden, auf die gleiche Art beispielsweise auf Kindertagesstätten zu übertragen (die an freie Träger zur Verfügung gestellt werden), weil bestimmte Gewährleistungsfristen und bestimmte Qualitätsmaßstäbe bei Übergabe an Dritte gestellt werden müssen.

 

Frau Scardino ergänzt, dass ein beim Bezirksamt beschäftigter Bauleiter diese Maßnahmen begleiten muss und dadurch Kosten entstehen. Die Kosten, die für Bauleiter aufgewendet werden müssen, liegen im Bezirk Mitte deutlich über dem Median. Grundsätzlich haben die Bauleiter gesagt, wenn es um Kindertagesstätten geht, dann können die Maßnahmeträger dies einfach nicht leisten.

 

Herr Lamprecht macht darauf aufmerksam, wenn in einem Vergabeverfahren Ausbildungsbetriebe bevorzugt werden, würde dies eine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Dies ist nicht umsetzbar, da gesetzliche Vorgaben dem entgegenstehen.

In der Vergangenheit war dies nur möglich, weil im Prinzip für die Arbeitsleistung keine Kosten entstanden sind, da Objekte gesucht wurden, wo die Auszubildenden tätig werden konnten.

Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es jedoch auch Betriebe, die ausbilden und die genauso (oder wesentlich härter) am Markt sehen müssen, dass sie überhaupt genügend Aufträge bekommen, um ihre eigenen regulären Auszubildenden durch entsprechende Arbeit auszufinanzieren. Und denen muss ebenfalls die Möglichkeit am Wettbewerb gegeben werden.

 

Frau Tromp-Koppes merkt an, dass die CDU-Fraktion das Problem sieht, dass die handwerklichen Betriebe im ersten Arbeitsmarkt durch diesen Antrag benachteiligt werden. Das Anliegen ist dem Grunde nach gut, es sollte jedoch darüber nachgedacht werden, inwiefern man solche Ausbildungsträger für kleinere Schönheitsreparaturen, die nicht unter das Vergaberecht fallen, evtl. nutzen könnte.

 

Herr Beck hebt hervor, dass sich dieser Antrag nicht gegen den offenen Wettbewerb richtet sondern auf die beschränkten Ausschreibungen abzielt. Er macht den Vorschlag, dass das Wort “verstärkt” aus dem Antrag rausgenommen werden kann und hinter Ausbildungsträger “gleichberechtigt” eingefügt wird.

 

Herr Lamprecht versteht den Antrag so, dass bei beschränkten Ausschreibungen Ausbildungsbetriebe, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin – ULV – registriert sind Berücksichtigung finden sollen. Diese Formulierung hat dann auch eine Aussicht auf Erfolg. Jede andere Formulierung müsste er aus rechtlichen Gründen ablehnen.

 

Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass der Antrag mit folgender Änderung einstimmig angenommen wird:

 

“Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, Ausbildungsträger, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin aufgeführt sind, gleichberechtigt an beschränkten Ausschreibungen zu beteiligen.

Über die vorgesehenen Kooperationen und Planungen gemeinsamer Maßnahmen ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30. September 2003 Bericht zu erstatten.”


 

 
 

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