Auszug - Öffentliches Geld für öffentliche Nutzung - keine bezirklichen Mittel für Umbaumaßnahmen zur Sommerbewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen am Schiffbauerdamm  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 4.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 26.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Beck merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag in der vorliegenden Form weiterhin als notwendig betrachtet

Herr Beck merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag in der vorliegenden Form weiterhin als notwendig betrachtet.

Zu Punkt 1. sind nicht die finanziellen Mittel für Umbaumaßnahmen gemeint, wie z.B. für die Umgestaltung der dortigen Beleuchtung. Zu Punkt 2. wurde vom Bezirksamt noch nicht signalisiert, ob eine Zusage existiert, wenn die ansässigen Gastronomietriebe eine Eigenbeteiligung übernehmen, dass dann auch entsprechend auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet wird. Der Prüfauftrag zu Punkt 4. wird nach wie vor für sinnvoll gehalten und auch aufrecht erhalten.

 

Herr Lamprecht legt zu Punkt 1. dar, dass der Anteil des Bezirksamtes sich ausschließlich auf die Beleuchtung bezieht. Es gibt keine Haushaltsmittel im Tiefbaubereich, die für eine derartige Umbaumaßnahme zur Verfügung stehen könnten. Er führt erneut seine Beantwortung der Kleinen Anfrage aus.

Der Antrag auf GA-Mittel wird entsprechend dem Votum des Ausschusses abgeschickt oder auch nicht. Herr Lamprecht plädiert dafür, dass wenn die Möglichkeit besteht, einen maroden Gehsteig instandsetzen zu können und dafür außer den regulären Mitteln, die für Beleuchtung aufzuwenden sind, nichts weiter dazugeben zu müssen, dass der Versuch, bei der Beleuchtung Mittel abzugreifen, nicht unternommen werden sollte.

 

Frau Tromp-Koppes legt dar, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag so nicht zustimmen wird. Das geplante Vorhaben mit der vorgesehenen Finanzierung aus Mitteln für die Straßenbeleuchtung ist ein sehr eleganter Weg. Der Bezirk gewinnt dadurch nicht nur einen neuen Bürgersteig, sondern eine attraktivere Nutzung der Straßenseite, es werden Arbeitsplätze gesichert evtl. auch neue Arbeitsplätze geschaffen und es gibt Einnahmen aus der Sondernutzung.

 

Herr Ziermann macht deutlich, dass die PDS-Fraktion der Intention des Antrages positiv gegenübersteht. Auch wenn nun die Mittel aus einem separaten Titel kommen, ist es doch noch so, dass man dem nicht automatisch so zustimmen kann. Man muss immer noch kritisch fragen, ob die Kombination der Mittel an einer anderen Stelle ebenso möglich gewesen wäre und nicht so sehr zum Vorteil der ansässigen Schankwirte, sondern mehr im Interesse der Bewohner. Es wäre sein Anliegen, dass ausgeschlossen werden kann, dass die Mittel, die für die Beleuchtung an dieser Stelle vorgesehen sind, die dann die Kofinanzierung durch den Bund ermöglichen, dass diese Konstruktion an einer anderen Stelle überhaupt möglich wäre.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass er heute nicht sagen kann, wo die öffentliche Beleuchtung (in diesem oder im nächsten Jahr) verbraucht wird, wenn diese Maßnahme nicht zum Tragen käme. GA-Mittel durch den Bund werden zweckgerichtet und einzelprojektbezogen vergeben. Es kann nicht gesagt werden, wenn wir hier einen Bürgersteig mit GA-Mitteln nicht bauen, dann errichten wir ihn an anderer Stelle.

 

Herr Neuhaus macht den Vorschlag, dass der Titel im Antrag genannt wird, aus dem die Kofinanzierung kommen kann.

 

Herr Lamprecht macht deutlich, dass in der BA-Vorlage das Kapitel und der Titel genannt sind, die zur Kofinanzierung herangezogen werden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen macht deutlich, dass die SPD-Fraktion den Ausbau der Gastronomie am Schiffbauerdamm erreichen möchte, will aber sicherstellen, dass dies nur aus dem entsprechenden schon genannten Kapitel/Titel geschieht.

 

Herr Ziermann würde der Umbaumaßnahme zustimmen und bittet die antragstellende Fraktion den Antrag so umzuformulieren, dass andere Möglichkeiten ausgeschlossen sind.

 

Herr Lamprecht macht den Vorschlag, dass in dem Antrag ausgeschlossen wird, Mittel der regulären Tiefbauunterhaltung dafür einzusetzen. Folgende Formulierung wäre möglich: Die Maßnahme soll durchgeführt werden, aber unter Vermeidung von Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln aus den entsprechenden Kaptieln/Titeln.

 

Herr Beck macht den Vorschlag, dass bei Punkt 1. am Schluss nach dem Komma folgende Formulierung angehängt wird: ausgenommen der Kofinanzierung für die Beleuchtung der Gehwege. Dem Vorschlag der konkreten Titelbenennung, kann er sich auch anschließen. Zu Punkt 2. betreffend der Eigenbeteilung der Betriebe gegen Nichtzahlung der Sondernutzung hätte Herr Beck gerne die Verordnung genannt.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass es sich dabei um die Entgeltordnung § 6 Abs. 5 i.V.m. Berliner Straßengesetz § 11 Abs. 6 mit Zustimmungsvorbehalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung handelt. Dort steht sinngemäß, dass die Verrechnung der Eigenleistung dann mit den entsprechenden regulären Gebühren in jeweiliger Höhe erfolgen muss. Es darf kein finanzieller Vorteil daraus erzielt werden. Durch diese Regelung und Zustimmungsvorbehalt durch SenFin soll vermieden werden, dass es sich nicht um eine Genehmigung in Erwartung einer Gegenleistung ein sog. Koppelungsgeschäft handelt.

 

Herr Beck ist der Auffassung, dass der Punkt 2. aufrecht erhalten werden sollte, um diese Sache geklärt zu haben. In der Gesamtintention sollte der gesamte Antrag aufrecht erhalten werden, da die einzelnen Punkte die politische Ausrichtung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dort mit der Straßengestaltung ausdrücken.

 

Herr Lamprecht fragt bei Herrn Beck nach, ob er sich mit den Auflagen einverstanden erklärt und das Bezirksamt einen solchen GA-Mittelantrag stellt.

 

Herr Beck bejaht die Frage und schlägt folgende Satzänderung vor:

 

1.                   keine dem Haushalt des Bezirks Mitte zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus den Titeln
der Tiefbauunterhaltung
zu verwenden, die am Schiffbauerdamm eine Sommer-
Außenbewirtschaftung durch die anliegenden gastronomischen Einrichtungen zum Ziel haben,

 

 

Frau Tromp-Koppes merkt an, dass die CDU-Fraktion noch immer ein Problem mit Punkt 2. und 3. hat. Sie hat es jetzt so verstanden, dass der Punkt 2. erneut innerhalb der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten wird. Das Bezirksamt sollte schon entscheiden können, was für das Amt günstiger wäre in der Finanzierung.

 

Herr Lamprecht ergänzt, dass sich die Frage des Punktes 2. nicht stellt. Sollte der GA-Mittelantrag bewilligt werden, dann reicht die Kofinanzierung aus der öffentlichen Beleuchtung zur Vollendung der Baumaßnahmen aus. Es könnte allenfalls darüber diskutiert werden, ob dieser Anteil durch eine Eigenleistung der Gastronomen, so wie er aufrecht erhalten wird, nochmals senkt und damit 1:1 so lange bis dieser Betrag aufgebraucht ist, die Kreditierung durch Erlass der Sondernutzungsgebühr in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist aber keine Subvention, sondern es könnte in den Antrag einformuliert werden, dass das Bezirksamt keine Drittmittel in Anspruch nehmen soll.

 

Herr Beck wendet ein, dass hier noch ein Klärungsprozess notwendig ist. Er sieht nicht die Schwierigkeit, den Antrag so zu belassen, weil die Intention damit ausgedrückt wird. Den Begriff Subvention kann man noch mal hinterfragen, ob es faktisch ein Subvention wäre oder nicht. Es steht aber nicht entgegen, den Antrag anzunehmen.

 

Herr Reschke macht nochmals deutlich, dass der Punkt 2 unterstellt, dass man dort alleine die Möglichkeit hätte, dies zu subventionieren. Das ist gar nicht möglich.

 

Herr Rechtsanwalt Hortig (Anwalt der Gastwirte) teilt mit, dass der Ausgangspunkt der Gastwirte für diesen Vorschlages der war, dass man über die enge haushaltliche Situation des Bezirkes als auch des Senats Kenntnis hat. Und nur für den Fall, dass eine solches Projekt unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes an der Eigenfinanzierung des Bezirkes scheitern würde, sind die Gastwirte gerne bereit, diesen Eigenanteil vorzufinanzieren. Es geht den Gastwirten nicht um eine Subvention und auch nicht um einen wirtschaftlichen Vorteil. Es geht darum, dass wenn der Bürgersteig nicht gemacht wird, dann werden demnächst die ersten Klagen dem Bezirksamt als Baulastpflichtiger vorliegen. Der Bürgersteig ist in einem so schlechten Zustand, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der Erste stürzt. Weiterhin geht es darum, dass dieser Straßenabschnitt für alle Touristen, die am Bahnhof Friedrichstraße aussteigen, den ersten Eindruck vermittelt. Auch der historische Aspekt sollte nicht vergessen werden.

Herr Beck ist der Auffassung, dass mit der Änderung zu Punkt 1. der Antrag aufrecht erhalten bleiben und auch abgestimmt werden kann.

 

Frau Tromp-Koppes beantragt, dass der Punkt 2. aus diesem Antrag gestrichen wird. Die Ausführungen haben gezeigt, dass es den Gastwirten nur darum geht, sollte der Bezirk nicht genügend Eigenmittel aufbringen können, dass die Gastwirte dann bereit wären, den fehlenden Betrag vorzufinanzieren.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt bei den Mitgliedern nach, wer für die Streichung des Punktes 2. ist. Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass die Streichung des Punktes 2. mehrheitlich (4 ja, 7 nein) abgelehnt wird.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt weiterhin bei den Mitgliedern nach, wer für die Annahme des Antrages mit der Änderung zu Punkt 1. ist.

Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass der Antrag mit der Änderung zu Punkt 1. mehrheitlich (7 ja, 4 nein) angenommen ist.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                   .                       Nein:            .                       Enthaltung:     .

 
 

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