Auszug - Einrichtung einer Diamorphin-Ambulanz im Bezirk Mitte im Frühsommer 2013 BE Frau Köhler-Azara Landesdrogenbeauftragte  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gesundheit und Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Einrichtung einer Diamorphin-Ambulanz im Bezirk Mitte im Frühsommer 2013

Frau Köhler-Azara (Landesdrogenbeauftragte) teilt mit, dass das im Jahre 2009 in Kraft getretene Gesetzbuch zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlungen erlaubt, dass diamorphingestützte Substitutionsbehandlungen möglich sind. Das Gesetzt setzt voraus, dass an 365 Tagen im Jahr Behandlungen angeboten und drei Vollzeitärzte eingestellt werden müssen. (siehe Anlage 1 Sachstand Diamorphinbehandlungen in Berlin)

Ein Arzt, der bereits in Hannover eine Diamorphin-Ambulanz geleitet hat, hat sich dazu bereit erklärt, die Diamorphin-Ambulanz in Berlin zu leiten und befindet sich bereits mit den Suchthilfeträgern aus Berlin im Gespräch. Im Hinblick auf die Sicherheitskehrungen gibt es vom Land Berlin Unterstützung. Weiterhin bekommt der Arzt Abschläge von der Krankenversicherung.
 

Voraussichtlich im Frühsommer 2013 werden die Diamorphin Behandlungen in der Nähe vom U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz in Berlin angeboten. Es wird erwartet, dass 100 bis 150 Personen die Ambulanz aufsuchen werden.  Die Anwohner im Umfeld werden zuvor darüber informiert.

 

Die Patienten müssen dreimal am Tag die Ambulanz aufsuchen. Dort bekommen Sie Diamorphinspritzen, die in der Ambulanz angewendet werden müssen. Die Teilnahme an der psychosozialen Betreuung ist zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wird in Berlin über die Eingliederungshilfe geregelt. Die medizinische Leistung übernimmt die Krankenkasse. Bei nicht krankenversicherten wird dies über die Hilfe zum Lebensunterhalt Harzt2 geregelt.

In den übrigen Substitutionen in Berlin (Schwerpunktpraxen) sind Securitys anwesend, die dafür Sorge tragen, dass die Hausordnung eingehalten wird.

Abschließend fragt Herr BV von Bock nach, ob das verteilen von Methadon langfristig geplant ist.

 

Frau Köhler-Azara antwortet, dass eine Pflegedienststelle in Berlin an die Personen im betreuten Wohnen das Methadon vergeben kann. Bei Diamorphin sei dies zurzeit nicht vorstellbar.


 

 
 

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