Auszug - der AG Klage
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Herr Schwanhäußer berichtet, dass die AG Klage am 19.09.2012 getagt hat. Es bestand Envernehmen mit dem grundsätzlichen Anliegen des Antragsstellers, dass die Jugendarbeit in Mitte nicht ausfinanziert ist. Es wurden mehrere Fragestellungen diskutiert.
? Der Senat solle dem Bezirk für das Jugendamt mehr Geld zur Verfügung stellen. ? Feststellung, dass der Bezirkshaushalt hinsichtlich der Finanzierung der Jugendarbeit gemäß § 45 (2) KJHG rechtswidrig sei, da der Etat für die Jugendarbeit wesentlich geringer ist und zwar nur etwa die Hälfte als der gesetzlich vorgeschriebene Anteil in Höhe von 10 v.H. der Ausgaben für Jugendhilfe. ? Feststellung, dass die haushalterische Zuordnung der Jugendarbeit zu den freiwillig sozialen Leistungen rechtswidrig sei, da die Jugendarbeit zu den Pflichtaufgaben gehört.
Es wurden mehrere "Hausaufgaben" an die verschiedenen Parteien, außer an die nichtanwesende Piratenpartei, verteilt. In der nächsten Sitzung der AG Klage soll dann diskutiert werden, was die Parteien jeweils in der Zwischenzeit erarbeitet haben.
Auf Nachfrage von Frau Depil teilt Herr Schwanhäußer mit, dass folgendes geklärt werden muss:
? Zulässigkeit ? Rechtschutzbedürfnis ? Klagebefugnis ? Klageberechtigung ? Wer könnte Beklagter sein ? ? Wie wäre die Begründung ? ? Welche Kosten entstehen; ggf. welche Kostenstelle und welcher Haushaltstitel wäre dann in Anspruch zu nehmen ?
Danach wäre noch eine politische Folgenabschätzung zu diskutieren. |
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