Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 2.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 24.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:38 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek gibt zur Kenntnis, dass die eilroom finenst limited die sich derzeit im Verkaufsprossez befinden und deshalb an dem vorgeschlagenen Termine des Bezirksamtes nicht teilnehmen können/wollen

Herr BzStR Spallek gibt zur Kenntnis, dass die eilroom finest limited an den vorgeschlagenen Terminen des Bezirksamtes nicht teilnehmen können/wollen, weil Sie sich derzeit im Verkaufsprozess befinden. Hinsichtlich des erfolgten/nicht erfolgten Verkaufserfolges gab es ebenfalls keine Rücksprache.

 

Weiterhin informiert er, dass der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist.

Die Kunden, die dem Bezirksamt bekannt seien, werden schriftlich per Serienbrief über diese gesetzlichen Änderungen informiert. Zu gegebener Zeit wird die Umsetzung entsprechend kontrolliert.

 

Herr Strehlow (Leiter Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde) führt dazu aus, das man erhofft habe, dass landeseinheitlich ein bestimmtes Merkblatt zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag herausgegeben und von allen Ordnungsämtern verteilt werde. Da dies nicht umgesetzt wurde, hat das Ordnungsamt in Mitte selbst ein Merkblatt entworfen, welches an die entsprechenden Spielhallenbetreiber zugesandt wird. (siehe Anlage)

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag spiegelt in vielen Teilen das wieder, was in den Berliner Spielhallengesetz bereits aufgeführt sei.

 

30 konzessionierte Spielhallenbetriebe wurden in einem Verbundeinsatz mit der Polizei kontrolliert.

 

Insgesamt wurden wie folgt 106 Verstöße festgestellt.

  • 62 Verstöße gegen den Berliner Spielhallengesetzt
  • 12 Verstöße gegen die Spielhallenverordnung
  • 15 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetzt
  • 12 Verstöße gegen die Gewerbeordnung
  •   3 Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag
  •   2 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

 

Herr Strehlow meint, dass es nach wie vor erforderlich sei, Verbundeinsätze zu fahren.

 

Im Bereich Sachbearbeiter mit besonderen Kontrollaufgaben (SEK) stehen derzeit  3 Mitarbeiter/- innen zur Verfügung.

 

Frau BV Schrader (Die Linke) fragt nach, ob es im Hinblick auf das Jugendschutzgesetzt gezielte Kontrollen erfolgen und in welchem Abstand diese durchgeführt werden.

 

Herr Strehlow  antwortet, dass bei den Kontrollen gezielt auf das Jugendschutzgesetz geachtet werde. Bei Verbundeinsätze bestehe eine Absprachenotwendigkeit mit der Polizei. Sofern die 3 Mitarbeiter (SEK) zur Verfügung stehen, werden alle Spielhallenbetreiber erneut bis Jahresende besucht.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) führt aus, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag von der EU nicht mit unterzeichnet wurde und fragt nach, was die EU bemängelt und wie das Bezirksamt damit umgeht. 

Herr BzStR Spallek führt dazu aus, dass das Bezirksamt sich nach dem am 01.07.2012 in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag richtet und handelt. Weiteres sei ihm dazu nicht bekannt.

 

Herr BD Kurt (stellv. BD) fragt nach,  wie viele Mitarbeiter/- innen des Ordnungsamtes an dem Verbundeinsatz teilgenommen haben und bei wie vielen Mitarbeitern es in den Bereich der Überstunden übergehe.

Herr Strehlow antwortet, dass zwei bis drei Verwaltungsmitarbeiter gemeinsam an den Verbundeinsätzen teilnehmen. Überstunden fallen nicht an, da Dienstausgleich gewährt wird. 

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Draeger (SPD) führt Herr Strehlow aus, dass bei Spielhallen wo nicht fest zu stellen ist, eher die Ausnahmen sind.

 

Herr BzStR Spallek führt dazu aus, dass das Bezirksamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Kontrollen fortführen und Präsens zeigen wird. Das Bezirksamt kann jedoch eine vollumfängliche Kontrolle, Ahndung oder Verfolgung nicht vornehmen.

 

Frau BV Köhler (CDU) fragt nach, in welcher Höhe die Bußgelder liegen und wie viele Verstöße festgestellt werden müssen, bis es endgültig zur einer Schließung kommt.

 

Herr Strehlow antwortet, dass die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren ca. 1 bis 1,5 Jahre Zeit in Anspruch nehmen. Wenn in einer Spielhalle mehrer Spielhallenverstöße fest gestellt werden, wird die höchste Bebußung herangezogen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit auf die Anhörung zu reagieren. Anschließend wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der anfechtbar sei.

 

Viele Betreiber die einen Bußgeldbescheid mit einer Eintragung von mehr als 200 ? (Eintragsgrenze um die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen) bekommen, befürchten die Zuverlässigkeit zu verlieren. Dem zu Folge wird die Leitung des Betriebes an andere Familienmitglieder übertragen. Dies wiederum verlängert die Prozedur. Das Ordnungsamt hat Gewinnabschöpfungen in Höhe von mehreren Tausend Euro vorgenommen. Zurzeit sei jedoch unklar, ob das Ordnungsamt über das Geld frei verfügen kann.

 

Frau BV Schrader fragt nach, ob die Verstöße aus Unkenntnis der Betreiber zurückführen sei oder diese bewusst eingegangen werden, um dadurch Vorteile zur erzielen.

 

Herr Strehlow antwortet, dass jeder Spielhallenbetreiber zum Jahresende eine entsprechende Schulung nachweisen muss. Seitens der Betreiber wird es in Kauf genommen, lieber ein Verstoß zu begehen, als eine Minimierung der Einnahmen zu haben.

 

Abschließend informiert Herr Strehlow, dass der Bearbeitungsrückstand in der Vignettenstelle erheblich minimiert werden konnte. Für die vielen Unterstützungen spricht Herr Strehlow einen besonderen Dank an seine Mitarbeiter aus.

 

 
 

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