Auszug - Schankvorgärten / Außengastronomie  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 18.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Breite 1

Frau Mallwitz führt aus, dass Fußgängerwege zu schmal für Fußgänger/-innen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstuhlfahrer/-innen sind.

 

Herr Draeger berichtet, dass in der Poststraße vor dem Kaffeestuben beide Seiten der Gehwege von den Gastronomiebesitzern in Anspruch genommen werden.

 

Frau Schauer Oldenburg führt aus, dass in der Turmstraße vor einiger Zeit Kontrollen durchgeführt wurden und Ordnungsstrafen verhängt wurden.

 

Herr BzStR Spallek führt aus, dass Verdachtsunabhängige Schwerpunkte Kontrollen durchgeführt werden.

 

Vor ca. 3 Wochen wurden im Nikolaiviertel bei 5 unterschidlichen Gastronomien/Einrichtungen festgestellt, dass sie über die genehmigte Nutzung hinaus den Gehweg nutzen bzw. keine Genehmigung hatte.

 

Frau Köhler bringt den Vorschlag ein, durch bestimmte Kennzeichnungen wie in den Kommunen die unerlaubte Sondernutzung zu verhindern. Hier soll BA eruieren und dem Ausschuss berichten

 

Herr Strehlow teilt dazu mit, dass am Hakeschen Markt bereits ein derartiger Versuch unternommen wurde. Durch bestimmte Kennzeichnungen hat man versucht unerlaubte Sondernutzungen zu verhindern. Dies führte jedoch nicht zu großen Erfolgen.

Landesweit ist 1,30 m als eine einheitliche Durchgangsbreite zu bewerten.

Auf den oberen Streifen besteht die Möglichkeit, dass der dort ansässige Gewerbetreibende ein Schild aufstellt, der nicht in den Gehweg ragt.

Der untere Gehweg darf lediglich nur mit Ausnahme für das Aufstellen von Fahrradständer genutzt werden. Aufgrund der Personalsituation hat man sich das Ordnungsamt mit dem Bereich Tiefbau und Landschaftsplanung zusammengeschlossen. Zum Teil gibt es mit  polizeilicher Unterstützung konzentrierte Einsätze.

 

Des Weiteren teilt Herr Strehlow mit, dass von den benötigten 52 Außendienstmitarbeitern im Ordnungsamt sind derzeit nur 35 Außendienstmitarbeiter (AOD) beschäftigt sind. Von denen sind wiederum noch aufgrund  tariflicher oder Beamtenrechtlicher Vorschriften 5-7 in Teilzeit beschäftigt, die nicht am Wochenende oder im Schichtdienst einsetzbar sind.

 

 

 

 
 

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