Auszug - Verschiedenes
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Frau BV Mallwitz bittet um den aktuellen Sachstand zum Ottopark. Herr BzStR Spallek führt aus, dass der noch ausstehende Abschluss eines Vertrages zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen die Voraussetzung hierfür ist. Es gibt einen Entwurf zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen. Dieser befindet sich in der Endprüfung. Zielstellung ist, dass der Vertrag von Herrn BzStR Spallek und der Eigentümerin unterzeichnet wird.
Folgende Baubeziehungsordnungsverfahren zählen hierzu
Berlin stimmt der Löschung der Auflage in Abteilung zwei des Grundbuches, dass die Mauer zum Kleinen Tiergarten zu erhalten sei, zu. Eine Nutzungsdauer von zehn Jahren soll vereinbart werden. Herr BzStR Spallek geht davon aus, dass die Vereinbarung zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen unterzeichnet wird und anschließend mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Auf Nachfrage von Frau BV Mallwitz führt Herr BzStR Spallek abschließend aus, dass in der Auguststraße ein Bordell einzurichten, geplant war. Der Antrag wurde versagt |
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