Auszug - Mauerpark - Aktueller Sachstand BE: Bezirksamt Mitte
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Herr BzStR Spallek teilt mit, dass es viele Gespräche in den vergangenen Wochen zwischen dem Bezirk, dem Senat, der Eigentümerin gab. Er erinnert an die Ausschusssitzung im BVV Saal Tiergarten, in 5 Varianten vorgestellt wurden. Es zeichnet sich ab, dass eine Variante zur Umsetzung kommen könnte. Das Verfahren um das Thema Erweiterung des Mauerparks vorantreiben zu können, könnten sich wie folgt darstellen: Da die CA Immo ein Interesse daran hat, hier schnellstmöglichst die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten, muss zunächst ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bezirk Mitte und der Senatsverwaltung geschlossen werden, wo u. a. die Zielsetzung festgehalten wird, nicht nur den Grundstückskauf zur Übertragungsgeschäft zu überschreiben und zu vereinbaren, sondern auch eine gewisse Erwartungshaltung an ein noch ausstehendes bzw. derzeit ruhendes B-Planverfahren. Im Bereich südlich des Gleimtunnels könnte eine Fläche von rd. 7 ha für einen Park oder eine parkvert rägliche Nutzung vereinbart werden. Darüber hinaus würde Gegenstand dieser Vereinbarung sein, das die parkverträglichen Nutzungen, wie Flohmarkt, Schönwetter- und Mauersegler sowie Pflanzenwunder erhalten bleiben könnten. Der Erwerb der heute genutzten Fläche durch die Nutzer (ca. 2 ha) soll ermöglicht werden. Das Land Berlin würde diese zur Rede stehenden 2 ha erwerben. CA-Immo bietet an, den Grundstücksvertrag mit dem Land Berlin zu schließen, auch mit einer Erwerbergemeinschaft. Herr Spallek vermittelt, dass es derzeit schon vorbereitende Maßnahmen gibt, hier die betreffenden Flächen so zu beschreiben, dass auch eine Parzellierung oder eine Abgrenzung der jeweiligen Nutzer ermöglicht würde. Herr Spallek stimmt dieser Nutzung zu, weil sie dauerhaft gangbar wäre. Schwierig gestaltet sich der Bereich nördlich des Gleimtunnels, weil es eine Ausweisung für ein allgemeines Wohngebiet erfolgen wird. Eine Bebauung wurde auf der Basis des Konzeptes von Prof. Lorenz erörtert. Angestrebt wird die Integration von Baugenossenschaften, Baugruppen oder Wohnungsbaugenossenschaften. Der Anteil sei aber noch nicht festgelegt und muss noch diskutiert werden, um hier eine Durchmischung zu ermöglichen. Die Übergabe von 2 ha zukünftiger Parkfläche soll unverzüglich von statten gehen bzw. vorab der Umsetzung der sonstigen Regelungen des städtebaulichen Vertrages (P-Plan) erfolgen, damit der Vereinbarung mit der Deutschen-Allianz-Umweltstiftung Rechnung getragen wird und die Parkfläche um mindestens 2 ha noch in diesem Jahr erweitert wird. Die Übergabe der restlichen Flächen würde dann nach Herstellung von Baurecht erfolgen. Die Bürgerwerkstatt würde wieder installiert werden und in die weitere Planung zur Parkgestaltung mit einbezogen werden. Dabei soll die Frage von Nachbarschaftsgärten oder anderes aufgegriffen werden. Und es soll eine bessere Anbindung des besehenden Spielplatzes an der Wolliner Straße thematisiert werden. Herr Spallek könnte sich vorstellen, dass die Frage der Bebauung nördlich des Gleimtunnels zu Diskussionen in der BVV führen könnte, ob die Vorstellungen der Eigentümerin beplanrechtlich umgesetzt werden wird. Baurechtlich sei das flächenmäßig machbar, aber ob das auch politisch getragen wird, kann er nicht sagen. Er vermittelt, dass von den gerade genannten Grundzügen abgewichen wird. Auch meint er, dass das in groben Zügen nicht verhandelbar sein wird, deshalb informiert er heute die Ausschussmitglieder darüber, was Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrages sein soll und dass von den wesentlichen Grundzügen abgewichen wird. Die Eigentümerin wird die Möglichkeit haben: a) Schadenersatz geltend zu machen und Abwicklung aller Grundstücksverträge und dass für diese Schaffung des Baurechtes hier das Ende für 2013 Anfang 2014 im Gespräch ist. b) dieser städtebauliche Vertrag wird der Vertreter der CO unterschreiben, wenn es dazu kommt, die Senatsverwaltung und Herr Spallek. Herr Spallek vermittelt, dass er nur unterschreiben wird, wenn er hinreichende Signale bekommt, die die eben genannten Ziele in einem anstehenden B-Planverfahren von der BVV als realistisch als gewollt und als umsetzbar beschrieben. Sollte die BVV zu der Auffassung kommen, dass diese gerade genannten Grundzüge für die Erweiterung des Mauerparks nicht tragbar seien, unterschreibt er keinen städtebaulichen Vertrag. Dann gibt es keine Erweiterung des Mauerparks. Diese Kernfrage muss entschieden werden, die er nicht ohne die Mitwirkung und Meinungsäußerung der BVV befördern möchte.
Herr BV Bertermann (Grüne) fragt, welches Signal die BVV geben soll. Herr Spallek wünscht sich in geeigneter Form dokumentiert wird, dass die gerade vorgestellten Grundzüge von der BVV unterstützt werden. Er möchte nicht, dass die BVV in einem oder in einem halben Jahr die Planentwürfe nicht mehr möchte. Heute ist klar, wie so ein B-Plan in den Grundzügen auszusehen hat, damit die Rückabwicklungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird. Sollte die BVV der Meinung sein, dass das heute nicht geht, in einem Jahr nicht geht, dann sollte man den Mut und die Kraft haben, das heute zu sagen oder man sollte heute den Mut und die Kraft haben zu sagen, das sei vielleicht nicht die Idealvorstellung, aber sie würde dem Amt in die Lage versetzen, den Mauerpark nicht nur um 2 ha zu erweitern, sondern sie würde in die Lage versetzen, auch die bisherigen parkverträglichen Nutzungen in diesem Bereich dauerhaft zu sichern, gleichwohl, damit natürlich eine Bebauung nördlich des Gleimtunnels verbunden würde. Frau BV Körper (SPD) meint, dass südlich des Gleimtunnels eine Parknutzung gewünscht wird. Nördlich des Gleimtunnels würde man ein Baufeld in Kauf nehmen. Sie verteilt anschließend eine Tischvorlage, die die wesentlichen Punkte enthält, die der Vertrag enthalten sollte. Sie regt an, heute einen Dringlichkeitsantrag zu formulieren, der in die morgige BVV eingebracht wird. Der Antrag soll sicherstellen, dass der städtebauliche Vertrag in seinen Grundzügen auszuhandeln sein soll mit CA Immo und dem Land. Man solle sich heute auf die Grundzüge des B-Planes einigen, damit diese Dinge im städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen werden, um eine Rechtssicherheit zu schaffen. Neben dem städtebaulichen Vertrag sollte das B-Planverfahren weiter geführt werden. Hierzu sollen die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden. Für die Parkfläche sollte die Grün Berlin GmbH und die Bürgerwerkstatt beauftragt werden, eine Bürgerbeteiligung zu beteiligen.
Herr BD Greiner (Grüne) fragt, ob es außer der Parkfläche und er parkverträglichen Gewerbefläche weitere Flächen gibt, die derzeit noch CO Immo gehören und für die andere Nutzungen vorgesehen sind. Des Weiteren möchte er wissen, ob es möglich ist sicher zu stellen, dass die parkverträglichen Nutzungen in 20 oder 30 Jahren parkverträglich sind, da die derzeitigen Nutzer Eigentümer der Flächen werden.
Herr BV Diedrich (Die Linke) möchte wissen, wie mit dem gegenwärtigen Bebauungsplan umgegangen wird, wo startet man. Herr Spallek kann diese Frage nicht beantworten. Es wird mit Abweichungen zu rechnen sein.
Herr BV Bertermann (Grüne) bemerkt zur verteilten Tischvorlage, dass er heute keine Meinung geben wird. Die verteilte Tischvorlage hat nichts mit Bürgerbeteiligung zu tun. Diverse Gremien haben einen städtebaulichen Vertrag ausgedacht, der jetzt von der BVV beschlossen werden soll. Er rät der Bürgerwerkstatt, sich aus diesem Verfahren heraus zu halten. Die Meinung der Bürgerwerkstatt in der ersten Veranstaltung war so nicht gedacht. Man möchte über den kompletten Park reden, über die Bebauung. Das Land Berlin soll 7 ha kaufen und im Zweifelsfall per Erbpacht oder per Kauf an die Gewerbetreibenden weiter geben. Wenn das Land Berlin Verträge macht, habe man Einfluss auf die Verträge. Jetzt macht die Verträge die CA Immo mit den Gewerbetreibenden. Der Vertragsinhalt ist nicht bekannt. Die Parkverträglichkeit sollte die BVV nicht definieren, sondern die Bürgerschaft. Deshalb steht im BVV-Beschluss, dass das Land Berlin die 7 ha erwerben und dann die Verträge machen und nicht ein Privatinvestor.
Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Fischer, fragt die Ausschussmitglieder, ob sie Rederecht für einen Bürger erteilen. Dem wird so mehrheitlich abgelehnt.
Herr Spallek teilt mit, dass die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger/-innen eingehalten und durchgeführt. Er lehnt es ab dem Ausschuss zu vermitteln, wann und mit wem er sich wie mit diesem Thema beschäftigt habe. Das Land Berlin wird keine Fläche kaufen und sie dort verpachte, mieten oder Sonstiges veräußern.
Herr BV Diedrich (Die Linke) bemerkt, dass man sich Zeit lassen sollte, eine Fläche nicht zu bebauen und zukünftigen Generationen mehr Vernunft zuzutrauen. Er fragt, ob Herr Spallek zustimmt, dass der B-Plan, der geändert werden muss, eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung notwendig macht. Herr Spallek kann diese Frage nicht beantworten, kann es aber nicht ausschließen. Die Antwort befriedigt Herrn Diedrich nicht, denn so eine Frage müsse Herr Spallek beantworten können. Man habe mit einem Bebauungsplan zu tun, der sehr weit fortgeschritten sei und der in seinen Grundzügen nicht nur minimal, sondern tatsächlich verändert werden soll. In so einer Frage kann man schon erwarten, dass ein BzStR in der Lage sei, frühzeitige Bürgerbeteiligung erneut erforderlich sei. Er empfindet die Verfahrensweise von ihm und von der SPD als Erpressung. Man wird nicht um die formale frühzeitige Bürgerbeteiligung herum kommen. Herr Spallek erwartet von der BVV, dass sie vorab ein Votum gibt, was keine Rolle mehr im Verfahren spielen soll. Herr BV Schug (SPD) meint, dass man eine Entscheidung treffen müsse. Auch sei mit allen kommuniziert worden.
Herr BV Bertermann (Grüne) stellt klar, dass seine Kritik dahin gehe, dass jetzt so entschieden wird und geht an die, die morgen in der BVV so entscheiden. Herr Spallek entscheidet nicht. Er ist der Überbringer. Er kritisiert, dass dem Bürger der Bürgerwerkstatt kein Rederecht erteilt wird.
Herr Spallek dankt Herrn Bertermann für die klärenden Worte.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lässt die stellvertretende Vorsitzende, Frau Fischer, über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. |
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