Auszug - Situation von Menschen mit Behinderung im Bezirk Mitte von Berlin BE: Bezirksamt  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 1.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 20:33 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, begrüßt die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes Mitte, Frau Knuth

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, begrüßt die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes Mitte, Frau Knuth. Herr BzStR von Dassel wird bezüglich Eingliederungshilfe und Werkstätten Rede und Antwort stehen. Er begrüßt Herrn Bezirksverordneten Zierold, der als Bezirksverordneter und sachverständiger Gast an der Diskussion teilnehme. Gegen eine Redeberechtigung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Knuth dankt für die Einladung und freut sich, dass sich der Ausschuss mit diesem Thema auseinander setzt.

Sie führt das Grundgesetz Artikel 3, Abs. 3, an, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden soll. Auch bringt sie die Berliner Verfassung in Erinnerung, in dem im Artikel 11 folgendes ausgeführt ist: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es vielfältige Gesetze (wie das Landesgleichberechtigungsgesetz, Sozialgesetzbücher 9, 11,12). Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe sind Bestandteile von Gesetzen (Bauordnung von Berlin, § 51 und Bundesgesetz - Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, UN Behindertenrechtskonvention). Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typische Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese Definition ist aus dem Landesgleichberechtigungsgesetz und sie ist so ähnlich im Sozialgesetzbuch 9 definiert und sie wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention in eine andere Richtung geführt. Frau Knuth betont, dass diese Gesetze bisher noch nicht novelliert wurden.
Sie führt weiter aus, dass in der Literatur bisher ein Anteil von 10 % bis 12 % an der Gesamtbevölkerung beschrieben wurde. Neueste Erhebungen 2011 im WHO-Weltbericht weisen einen Anteil von 15 % der Menschen mit Behinderungen aus. Mehr als 1 Mrd. Menschen leben lt. Weltgesundheitsorganisation mit einer körperlichen oder mentalen Behinderung. Geschichte, Tradition und Hintergründe in den Ländern sind äußerst unterschiedlich. Menschen mit Behinderungen sind immer zuerst Individuen - Menschen -. Deshalb spricht man von Menschen mit Behinderungen. Schon eine Zusammenfassung in Gruppen, z B. Menschen mit Mobilitätsbehinderung oder Sinnesbehinderung sei problematisch. Denn die Behinderung und ihre Auswirkung auf das Individuum sowie ihre individuelle Teilhabe sind äußerst spezifisch und immer sehr individuell geprägt. Wenn man an Menschen mit Behinderungen denkt, erscheint erst einmal der Rollstuhlnutzer. Aber Menschen mit Behinderungen sind von großer Vielfalt, wie Menschen ohne Behinderungen. Es muss gelingen, die Bedarfe zusammen zu fassen und allen plausibel zu machen.

Frau Knuth teilt weiter mit, dass sie als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen verpflichtet sei, Tätigkeitsberichte abzugeben. Der letzte Tätigkeitsbericht wurde in der letzten Wahlperiode gefertigt. Der Bericht ist im Internet zu finden. Frau Knuth teilt mit, dass im Bericht nicht im Vordergrund steht, was sie getan hat, sondern was sie im Bezirksamt beobachtet hat (wie Tendenzen, Prognosen, Entwicklungen und kritische Seiten).

 

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ermittelt auf der Grundlage der Anerkennungsverfahren im Schwerbehindertenrecht eine Schwerbehindertenstatistik. In dieser Statistik ist zu erkennen, dass man es nicht mit kleinen Gruppen zu tun hat, sondern man kann erkennen, wo Menschen mit Behinderungen Wohnen, Leben, Arbeiten, teilhaben, um dann immer noch Prioritätenlisten danach abzuarbeiten.

 

Derzeit besteht das Problem, dass sich die Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales nicht nach Sozialräumen orientiert. Man hofft, durch eine neue Anmeldungstechnik Aussagen bezüglich von Sozialräumen zu treffen.

 

Anschließend verteilt sie Auszüge aus der Statistik und gibt einige Erläuterungen dazu.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, dankt Frau Knuth für ihre Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Frau BV de Sielvie (SPD) bezieht sich auf die Finanzierung in den Schulen bezüglich der inklusiven Gesellschaft und Vermeidung von Benachteiligung bis hin zur gleichberechtigten Teilhabe und möchte wissen sichergestellt wird, dass sich Eltern und Kinder nicht überfordert fühlen. Frau Knuth teilt mit, dass man zukünftig nicht um jeden Preis inkludiert, sondern der Elternwunsch soll hier Vorrang habe. Gibt es Eltern, die wünschen, dass ihr Kind in einer geschützten Atmosphäre untergebracht werde, soll dem Wunsch entsprochen werden. Sie betont dabei, dass sich die Schulen, wie sie sich momentan präsentieren, für viele Eltern Ängste hervorrufen. Es sind nicht genug Schulhelfer vorhanden. Barrieren sind noch vorhanden. Der Weg der Schwerpunktschulen in den Bezirken sei der richtige.

 

Herr BV Zierold (Grüne) freut sich, dass heute erstmals dieses Thema diskutiert wird. Er dankt Frau Knuth für ihre Ausführungen. Die verteilte Statistik zeigt, dass weitereSchritte notwenig sind. Ziel muss es werden, die die Berliner Gesetze weiter an die UN-Konventionen anzupassen. Dazu sei es auch erforderlich, Experten zu beteiligen und Ideen zu erarbeiten. Weiterhin betont Herr Zierold, dass die UN-Konvention nicht nur Papier sein, sondern Realität werden soll und dementsprechend Schwerpunkten gesetzt werden müssen.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bemerkt, dass Inklusion das große Ziel sei. Der Weg dorthin sei sehr schwierig und habe mit einem Umdenken zu tun. Sie möchte wissen, wie groß die Gruppe der unter 25-Jährigen sei. Des Weiteren fragt sie nach den Zuständigkeiten für Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Übergangs von der Schule zum Arbeitsmarkt. Wohin wenden sich junge Schulabgänger/-innen mit Behinderungen? Wie ist das organisiert?

 

Die Antwort auf die erste Frage wird Frau Knuth nachreichen. Zu den Zuständigkeiten teilt sie mit, dass bisher Schuldirektorinnen und Schuldirektoren von Sonderschulen sehr froh waren, wenn man bekannt geben konnte, dass alle Schüler/-innen in eine Werkstatt für Behinderte überführt werden können. Damit wurde ein gewisser Stolz dargestellt. Jetzt müssen Sonderwege mit allen anderen Wegen vernetzt werden. Hier müssen Lehrerinnen und Lehrer sowie Pädagoginnen und Pädagogen das Ziel haben, möglichst viele ihrer Schülerinnen und Schüler  in die Arbeitswelt zu überführen bzw. dort zu integrieren und geeignete Maßnahmen in Form von Praktika usw. anbinden.

Solange die Werkstatten noch keine anderen Alternativen bieten können, wäre es falsch, sie zu schließen.

 

Herr BzStR von Dassel teilt ergänzend mit, dass man keine Fortschritte sieht, wenn man ein Modell gefördert hat, es jetzt zu schließen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft gibt den Trägern der Sozialhilfe Empfehlungen, wie sie damit umgehen müssen und welche Impulse sie im Rahmen ihrer Kostenübernahme setzen, damit sich dieses System weiter entwickelt. Die Träger der Sozialhilfe geben Anforderungen, dass in den Schulen bei der Eingangsphase sehr viel Wert darauf gelegt wird, sie nicht nur Praktikanten in einer Werkstatt sind, sondern hier das Ziel des 1. Arbeitsmarktes ist. Er vermittelt weiter, dass der kommunale Kostenträger relativ spät kommt. Die Schulen organisieren zusammen mit der Arbeitsagentur die Eingangsphase (ca. 3 Monate lang). In der Eingangphase wird getestet, wie belastbar Die-/Derjenige ist. Nach der Eingangsphase folgt eine zweijährige Berufsqualifikation. Hier schaut man, welche Berufsangebote es in den Werkstätten gibt. Nach Abschluss der zweijährigen Berufsqualifikation und wenn jemand dauerhaft in einer Werkstatt tätig wird, kommt der Träger der Sozialhilfe hinzu. Es gibt dann keine Steuerungsmöglichkeit mehr, sondern es liegt eine Finanzierungsverpflichtung vor. Im SGB IX gilt ein Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz.

 

Frau BV Dr. Reuter (LINKE) bemerkt, dass 1 Mio. ? in diesem Jahr für Betreuungsgeld für Schüler/-innen-Praktikanten und für Workshops bereit gestellt werden sollen. In den nächsten zwei Jahren sollen 800.000 Euro für neue Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf den Antrag bezüglich mittel- und langfristige Umsetzung der UN-Konvention (aus der letzten Wahlperiode). Hier ging es um die Einstellung in den Haushalt. Sie fragt nach, ob eine geringfügige Summe in den Haushalt eingestellt wurde. Des Weiteren fragt sie nach dem Konzept zur bezirklichen Entwicklung der Inklusion der Senatsverwaltung für Bildung, Wirtschaft und Forschung. Ist der Bezirk Mitte daran beteiligt? Im Rahmen des neuen Schulentwicklungsplanes sollen Schulen mit besonderem Förderschwerpunkt zusammengelegt werden. Ist Mitte hier auch mit eingebunden?

 

Herr BV Kirchner (Piraten) fragt nach, wie man damit umgeht, wenn Menschen mit Behinderungen nicht in Behindertenwerkstätten arbeiten dürfen, die sie ausgewählt haben.

 

Frau BV Kunzweiler-Holzer (Grüne) bezieht sich auf die Einführung von Praxisklassen im nächsten Schuljahr in den Sekundarschulen. Sie kann sich nicht vorstellen, dass Kinder mit multiblen-geistigen Behinderungen dort arbeiten.

 

Frau Knuth teilt mit, dass die Drucksache mit der Erstellung des Aktionsplanes im ersten Zwischenbericht erwähnt und zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, wo das Bezirksamt sich in der Endphase der Wahlperiode befand. Sie meint, dass das Bezirksamt in seiner alten Zusammensetzung das nicht mehr mit der Wertigkeit versah, wie es die Bezirksverordneten gerne gehabt hätten. Durch die neue Zusammensetzung der  Bezirksamtsmitglieder ist nun Frau Knuth zuständig. Sie hat nun die Aufgabe, das Bezirksamt zu informieren, zu belehren und zu bewachen. Sie wird den Abteilungen immer wieder vermitteln, dass diese Dinge zu machen sind. Die Abteilungen müssen aber selbst herausfinden, welche Schritte sie auf dem Weg der Inklusion zu gehen haben. Frau Knuth sieht sich als Beraterin und als jemanden, die durch Kontakte, durch die tägliche Arbeit, viele Anregungen geben kann. Sie enthebt die Abteilungen des Bezirksamtes nicht, sich Gedanken darüber zu machen. 

Sie hat die Abteilungen abgefragt, was schon läuft. In einem nächsten Zwischenbericht wird zur Kenntnis gegeben, was die einzelnen Abteilungen schon machen. Dabei muss man darauf achten, dass nicht Dinge im Bericht stehen, die in der täglichen Arbeit sowieso Gegenstand sind, sondern es müssen neue Qualitäten sichtbar sein. Das wird nach dem Zwischenbericht ein gemeinsamer Prozess sein auch mit dem Ausschuss herauszufinden, was man jetzt machen muss.

Dort, wo gute Netzwerke bestehen, werden diese gepflegt. Dort, wo Netzwerke noch nicht bestehen, versucht sie, sie hinein zu bringen. Auch der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit dem Thema Schule. Im Bereich Schule werden viele Dinge angesprochen und Frau Knuth erhält Kenntnis darüber.
Abschließend bemerkt sie, dass es in Bezug auf Praxis ein Wahlrecht geben wird. Es wird immer Menschen mit Behinderungen geben, für die eine Werkstatt keine Möglichkeit darstellt, sie darf aber nicht die alleinige Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen sein.

 

Herr BzStR von Dassel teilt ergänzend mit, dass ein Werkstattbesuch immer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei. Die Behindertenwerkstatt am Westhafen führt am 07.06.2012 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr einen Tag der offenen Tür durch. Des Weiteren vermittelt Herr von Dassel, dass man einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget habe. Das persönliche Budget soll dann gegeben werden, wenn es von verschiedenen Trägern Leistungen gibt, die man in ein Budget bündelt und dann zur Verfügung stellt. Oftmals gibt es Budgets, die nur aus einem Topf gespeist werden. Ein richterliches Urteil sagt, dass ein solches Budget nur gewährt wird, wenn die Leistung für einen Menschen in Behinderung aus verschiedenen Töpfen gespeist wird. Im Bezirksamt Mitte gibt es ca. 10 bis 12 Fälle, die ein solches Budget haben. Um darüber zu berichten und genau Aussage zu treffen, benötigt Herr von Dassel fachkompetentes Personal.

 

Herr BV Zierold (Grüne) bezieht sich auf die Behindertenwerkstatt auf dem Westhafen und bemerkt, dass seine Fraktion keine Schonräume schaffen möchte, sondern man möchte durch den Antrag zum Nachdenken anregen. Man möchte, dass sich etwas verändert. Es sollte ein Umdenken der Betreuer in den Werkstätten geben. Ziel des Antrages soll sein, ein Umdenken aller Beteiligten zu erreichen. Die Fraktion Bü90/Die Grünen möchte nicht, dass diese Werkstätten von heute auf morgen geschlossen werden, sondern man möchte, dass diese Werkstätten ein Teil eines Netzwerkes werden.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) äußert sich zum Antrag wie folgt: Er stimmt dem Antrag zu, aber der Begründung nicht. Im Antrag selbst geht es um Integration und um ein Inklusionskonzept. Man solle das Gespräch mit Förderschulen aufnehmen, um insgesamt zu einem bezirklichen Inklusionskonzept zu kommen. Die Begründung zum Antrag hingegen, sei gegen die Werkstatt.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) äußert seine Bedenken gegen die Zusammenfassung der beiden Punkte, haben sich durch den weiteren Verlauf der Diskussion verstärkt. Man sollte trennen, was man unter dem TOP 1.1 behandeln möchte. Er vermisst, etwas mehr über die nicht zu bestreitenden Verdienste des Werkstattmodells zu hören. Wie lange gibt es diese Werkstätten, welche Erfolge haben gezeigt, um Behinderten den Zugang mit einfachsten Mitteln der Arbeitswelt zu ermöglichen. Frau Knuth stellte dar, dass es ganz unterschiedliche Menschentypen zu berücksichtigen gilt und wie schwierig es sei, diese Aufgabe darzustellen. Wenn man dafür plädiert, das Werkstattprinzip abzuschaffen, dann gibt man etwas aus der Hand, was bescheidene Erfolge erzielt hat, ohne dass man weiß, was man mit Neuerungen, auch unter dem Stichpunkt Inklusion, mit der Zielsetzung Behinderte in die Arbeitswelt zu integrieren, erreichen könne. Herr Rauskolb weiß nicht, ob das Recht in der Bundesrepublik Deutschland noch so sehr anpassungsbedürftig ist, an das, was die UNO-Resolution fordert. Er habe Bedenken, dass auf bezirklicher Ebene die richtige Ebene sei, für diese schwierige Problematik. Er fragt sich, was sich Herr von Dassel dazu an Erfolgen verspricht durch ein Tätigwerden des Bezirksamtes.

Herr BzStR von Dassel beantwortet die Fragen von Herrn Rauskolb wie folgt: Anfang der 70er Jahre wurden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gegründet. Derzeit arbeiten 280.000 Menschen bundesweit in klassischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

 

Zusammenfassend teilt der Vorsitzende, Herr Lüthke, mit, dass der federführende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste die Begründung streicht. Der BVV wird eine Beschlussempfehlung ohne Begründung vorgelegt.

 

Er regt an, nach der Sommerpause weitere Vorschläge zu sammeln und sich in den nächsten Jahren mit dem Thema Menschen mit Behinderungen auseinander zu setzen.

 
 

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