Auszug - Aktueller Stand zum Klageverfahren "Magic Mountain gegen den Bezirk Mitte & DAV" vor dem Verwaltungsgericht Berlin
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Frau Juran teilt mit, dass eine Stellungnahme aufgrund der Klage gefertigt wurde. Eine Rückmeldung von der Europäischen Union gibt es noch nicht. Der Gewerbetreibende hat einen Eilrechtsschutzantrag gestellt (Konnte man der Presse entnehmen). Derzeit habe man einen hoheitliches Bau- und Nutzungstop. Das Verwaltungsgericht vertritt die Ansicht, dass die Förderung nicht nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig ist (qualifiziert den Sportverein als Unternehmer im Sinne der Beihilfevorschriften). Der Sportverein sei hier gewerblich tätig und sie bieten am Markt ein Kletterangebot an. Hier sei nicht mehr entscheidend, ob der Anbietende ein Gewerbetreibender ist oder ein gemeinnütziger Sportverein. Das Bezirksamt Mitte ist als Beigeladende gegen diesen Beschluss in Beschwerde gegangen. Man habe die Beschwerde begründet. Die Frist lief heute ab. Man muss jetzt abwarten, ob das Oberverwaltungsgericht die Gründe des Verwaltungsgerichtes bestätigt oder diesen Beschluss wiede r aufheben wird. Herr BzStR Davids bittet, wenn demnächst ein Sachstand vorliegt, diesen dann als Nichtöffentlich zu besprechen und zu Beginn auf die Tagesordnung zu setzen. Dem wird so zugestimmt. |
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