Auszug - Vorstellung der Zuwendungsprojekte (Bereich Gesundheitswesen)
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Herr Stefan Kolodziejczak (Psychiatriekoordinator) erläutert die Zuwendungsprojekte –wie sie entstanden sind und wo sie eingebunden sind.
Der ambulante Bereich ist in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut worden, zu Lasten der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen. Die Zuwendungsmittel im Bereich Gesundheitswesen betragen derzeit 1,36 MIO €.
Für die in den Zuwendungsempfängern eingesetztes Personal bestehen landesweite einheitliche Standards (Antwort auf die Frage eines Ausschussmitgliedes)
Wichtig ist die Kontinuität in den geförderten Einrichtungen. Hier gilt das Zuwendungsrecht satt des Vergaberechtes (Dr. Hanke). Ein Interessenbekundungsverfahren wäre nach Auffassung des Rechnungshofes notwendig, anders wäre es, wenn es Leistungsverträge wären. Die Betreuungskontinuität ist für Herrn Dr. Hanke ein wichtiges Kriterium. Die Qualitätskontrolle erfolgt in Steuerungsrunden und dies wird für ausreichend angesehen. Es folgt eine lebhafte Diskussion der Ausschussmitglieder zu pro/contra eines Interessenbekundungsverfahren.
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