Auszug - Zukunft der Wohnungsbindung Berichterstatter/-innen und Berichterstatter: ? Bezirksamt ? Geschäftsführung DEGEWO AG (angefr.) ? Geschäftsführung GEWOBAG AG (angefr.) ? Frau Haufe Leiterin Unternehmensbereich Bestandsmanagement Wohnen derWBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH  

 
 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 1.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, begrüßt Frau Haufe von der Wohnungsbaugesellschaft Mitte

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, begrüßt Frau Haufe von der Wohnungsbaugesellschaft Mitte.  Vertreterinnen und Vertreter anderer Wohnungsbaugesellschaften konnten nicht für eine Teilnahme an der Sitzung gewonnen werdne.

Frau Haufe dankt für die Einladung und bittet die Ausschussmitglieder ihr Fragen zu stellen.

 

Herr BzStR von Dassel teilt einleitend zur Wohnungsbindung mit, dass dieses Thema oft in der BVV erörtert wurde. Eine ausführliche Antwort einer Anfrage von Herrn BV Kirchner (Piraten) wird derzeit vorbereitet. Die Informationen sind jedoch im Bezirksamt nicht auf Knopfdruck abrufbar. Die Vorabfassung wird herumgegeben.
Er stellt da, dass ein einheitliches Vorgehen im Land Berlin mit der in Kraft getretenen Wohnungsbindung angestrebt wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat angekündigt, mit den Wohnungsbaugesellschaften bis Ende April einen neuen Kooperationsvertrag abzuschließen. Damit würde ein großer Teil der Wohnungen aus der Bindung herausgenommen. Allerdings konnte dies bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden.

Rückfragen bei der Senatsverwaltung haben ergeben, dass zwischen der Senatsverwaltung und der Wohnungsbaugesellschaft noch offen ist, wie viel Prozent der Wohnungen an einen WBS geknüpft werden müssten, wenn im Gegenzug alle belegungsgebundenen Wohnungen, die in die Belegungsbindung fallen, freistellen würden. Der Senat hat sich als Ziel 50 % vorgenommen. Die Wohnungsbaugesellschaften gehen eher von einem Drittel aus. Aktuell überlege die Senatsverwaltung, im S-Bahnring 50 Prozent aller belegungsgebundenen Wohnungen, die über einen Kooperationsvertrag freigestellt werden, durch WBS-Besitzer/-innen zu belegen, außerhalb des S-Bahnringes nur ein Drittel.

Das Bezirksamt Mitte hat noch keine Verhandlungen mit den Wohnungsbaugesellschaften aufgenommen, um eigenständig einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Es gibt Verhandlungen zwischen der WBM und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, allerdings noch keinen Beschluss des Bezirksamtes.

Derzeit ist die Belegbindung in Kraft- Jede der Wohnungen, die bis zum 30.04.2012 freigestellt werden, sind wieder belegungsgebunden und können nur mit einem WBS belegt werden. Sofern das nicht möglich ist oder nicht von den Wohnungsbaugesellschaften gewünscht wird, muss für jede einzelne Wohnung eine Befreiung beantragt werden.

 

Der Vorsitzendem, Herr Lüthke, eröffnet die Diskussion.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) meint, dass eine landesweite Lösung sinnvoll sei. Es sei jetzt ohne Daten und ohne Aussagen schwierig, eine genaue Zielrichtung zu formulieren. Das Land und auch der Bezirk muss ein Interesse daran haben, belegungsgebundene Wohnungen zu haben, um entsprechend Einfluss nehmen zu können auf den Wohnungsmarkt und Bedürftige unterzubringen. Sie fragt, ob die WBM einen Überblick über belegungsgebundene Wohnungen hat. , haben die Vermieter/-innen einen WBS.

 

Frau Haufe teilt mit, dass man dabei sei, mit jedem Bezirksamt den Bestand abzustimmen. Aufgrund von Wohnungsverkäufen bestehe aber kein Überblick. Nach einem Abgleich der Kataster mit den Bezirken warte man die Vereinbarung von Quoten mit dem Senat ab.

 

Frau BD Dr. Ernst (SPD) erkundigt sich, ob geplant werde, Gebühren für den Wohnungsberechtigungsschein einzuführen und ob das notwendige Personal für die Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine vorhanden sei.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) fragt nach der zeitlichen Planung des Senats. 

 

Frau BV Schauer-OIdenburg (Grüne) fragt, ob die bestehende Vereinbarung fortgeschrieben werden könnte. Wäre es möglich, eine bezirkliche Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsbaugesellschaften zu verfassen?

 

Herr BzStR von Dassel beantwortet die Fragen wie folgt: Es wurde schon einmal darüber diskutiert, eine Gebühr auf den WBS (die einkommensabhängig ist) zu erheben. Im Land und bei den politischen Verantwortlichen hat es sich nicht durchgesetzt. Hinsichtlich des Personals haben sich  die Bezirke und Herr Staatssekretär Gothe an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und auf einen höheren Personalbedarf hingewiesen. Angesichts der laufenden Diskussion um die Verringerung des Personals sei die Neuschaffung von Stellen jedoch unwahrscheinlich.

Hinsichttlich der Zahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine hat der Rat der Bürgermeister festgelegt, dass das Land Berlin von den 140 Prozent auf die Einkommensgrenze der anderen Bundesländer abgesenkt werden soll. Dadurch würde die Zahl der Berechtigten deutlich sinken.

Für die Bezirke sei es problemlos möglich, eigene Kooperationsverträge abzuschließen. Der Senat würde das begrüßen.

Eine Problematik der Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften sei, wie die Qualität der von der Wohnungsbindung betroffenen Wohnungen gewährleistet werden solle. Weiterhin ist die Personalausstattung der Bezirke in diesem Bereich unzureichend.

 

Herr BV Kirchner (Piraten) möchte wissen, ob die Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten gedacht sei. Herr von Dassel bejaht meint aber, dass es eine landeseinheitliche Gebühr geben wird. Man kann keine Bezirksgebühren einführen. Sie wird es in den nächsten 2 Jahren nicht geben.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) bezieht sich auf die Mindestanzahl und fragt, ob es genügend Wohnungen gibt, die zur Verfügung gestellt werden können? Es muss jemand festlegen, dass die Wohnungen gebunden sind über WBS. Gibt es eine Übersicht über preiswerte Wohnungen?

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) fragt, ob Herrn von Dassel bekannt sei, ob mit anderen Wohnungsbaugesellschaften Kontakt aufgenommen wurde? Des weiteren bemerkt sie, dass es noch andere belegungsgebundene Wohnungen gibt. Sie fragt, ob es hier eine Übersicht gibt oder wie könnte man an diese Wohnungen herankommen. Herr von Dassel teilt mit, dass es keine pauschale Vereinbarung gibt. Die Belegungsbindung wird dann einfach ausgeübt werden. Zum 30.04.2012 werden 5.000 Wohnungen hinzu kommen, die wieder der Belegungsbindung unterliegen (die Mehrzahl befindet sich bei Wohnungsbaugesellschaften).

 

Frau BV Mallwitz (Grüne) bezieht sich auf die 100%-Absenkung und fragt, ob man höhere Einkommensgrenzen mit anrechnen könnte. Des Weiteren regt sie an zu überlegen, ob man die Chance nutzt, weil es noch kein Konzept gibt, mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Gespräche zu treten und gemeinsam ein Konzept erarbeitet. Herr von Dassel teilt mit, dass mit München oder Hamburg die Einkommensgrenze bei 100 % seien. Dort sind die Mietpreise deutlich höher, als in Berlin, so dass das Argument, in Berlin sei es so teuer und deshalb müsse man die Einkommensgrenzen ausweiten, nicht ziehe. Im RdB-Ausschuss habe man das Problem diskutiert, wenn man bei 140 % liegt, dann habe man im Land Berlin rd. 1 Mio. Berechtigte für einen WBS und dann gibt es WBS 1A-Kunden und WBS 1B-Kunden. Man vermute, dass dann die WBS 1B-Kunden, die einennoch schwieriger zu befriedigenden Wohnraumbedarf haben, als die WBS 1A-Kunden, immer zu kurz kommen. Der RdB meint nun, dass nur diejenigen einen WBS erhalten sollen, die unglaubliche Probleme mit ihrem Einkommen haben, eine Wohnung zu finden. 

 

Herr BV Budick (CDU) bezieht sich auf die Anmerkung von Herrn von Dassel, dass man zurecht komme und fragt, wie lange man noch zurecht komme, bevor es kritisch wird oder bevor man Probleme bekommt. Herr von Dassel teilt mit, dass sich das Bezirksamt Mitte deutlich positioniert hat, dass man keine Wohnungen pauschal frei stellt, sondern man versucht, die Wohnungsbindung zu beleben. Man möchte nicht gegen eine Regelung opponieren, die auf Landesebene getroffen werden wird. Eine pauschale Freistellung über einen Kooperationsvertrag müsste hohe Kriterien erfüllen. Man sei bereit sich zusätzliche Arbeit zu machen, als die Steuerungsinstrumente leichtfertig aus der Hand zu geben.
Derzeit habe man noch keinen Ansturm auf Befreiungsanträge oder zusätzliche WBS-Anträge zu verzeichnen. Das Bezirksamt Mitte überlegt im Rahmen eines Personalüberhangmanagements diesen Bereich noch einmal ggf. die Katasterbearbeitung mit Personalüberhangkräften zu verstärken, eil das Wohnungsamt das allein nicht stemmen kann.
Alle Fraktionen haben einen Datenauszug erhalten. Herr von Dassel bemerkt, dass das Programm nicht den Anforderungen genügt.

 

Frau Haufe teilt zur Frage der Miethöhe mit, dass das immer vom konkreten Gebäudezustand (Beheizungsart im Objekt u .v. m.) und von der Lage der Wohnungen abhänge. Man könne das nicht pauschalisieren. Des Weiteren vermittelt Frau Haufe, dass es verschiedene Arten von Wohnungsbeständen(Sozialwohnungsbestand im Westteil) gäbe. Hier richtet sich die Miete nach den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Man habe dort eine Kostenmiete. Dann gibt es noch einen freifinanzierten Wohnungsbestand, der sich im ehemaligen Ost- und Westteil befindet. Hier wird die Miete nach dem Mietspiegel entwickelt. Im ehemaligen Ostteil gibt es im freifinanzierten Wohnungsbau bei den Beständen, die mit öffentlichen Fördermitteln saniert wurden. Entsprechend der Förderverträge ist hier in weiten Teilen eine Mietbegrenzung vorgesehen. Sie betont, dass man im Einzelnen die einzelne Wohnung betrachten muss. Gibt es dort ein Förderprogramm, handelt es sich um einen sozialen Wohnungsbau, handelt es sich um eine vollständig frei finanzierte Wohnung. Danach richtet sich dann die Miethöhe.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, fragt, ob es überhaupt Möglichkeiten gäbe, wenn man z. B. nach dem Mietspiegel oder ähnliches festlegt. Frau Hauf meint, dass das Kriterien seien, die man mit den Bezirksämtern oder mit dem Senat festlegen muss. Man warte darauf, dass der Gesellschafter, das Land Berlin mit den städtischen Gesellschaften eine Vereinbarung trifft, damit man dann mit den Bezirksämtern sprechen kann und regeln kann, wie man das praktisch umsetzen könnte. Man sei jetzt in der Phase angelangt, dass man die Möglichkeit neben der Mietentwicklung habe, welches Verhältnis das Einkommen bezogen auf die Mietbelastung insgesamt habe. Es gibt Ansatzpunkte, dass die Mietbelastung nicht mehr als 30 % bis 35 % des Haushaltseinkommens betragen soll. Das seien Richt- und Erfahrungswerte, nach denen man jetzt schon Wohnungsvergaben prüft.

 

Herr von Dassel beantwortet die Frage von Herrn BV Kirchner, dass es einen Unterschied zwischen Ost- und Westbindung gäbe (Wohnungsbindungsgesetz und Belegungsbindungsgesetz). Nachzulesen in der verschickten E-Mail. Man habe noch die Nachwehen der Wohnungsbauförderpolitik der 70er und 80er Jahre, die in ihren vielschichtigen Ausprägungen jetzt auch die Vielschichtigkeit des Problems verursacht. Man kann nicht über einen WBS und nicht über einen WBS mit Dringlichkeit oder mit besonderem Wohnbedarf begrenzt Einfluss auf die Miethöhe nehmen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint darüber nachzudenken, bezirklich etwas in die Wege zu leiten.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) stimmt Frau Schauer-Oldenburg zu, auch er geht heute mit keinem Ergebnis aus dem Ausschuss. Man kann nicht sachgerecht beurteilen, weil man Kenntnisse benötigt, die man nicht hat. Das Mietrecht und das Wohnungsförderungsrecht greifen in vielfältiger Weise in diesen Lebenssachverhalt ein. Es sei sehr schwer, vernünftige allgemeinverbindliche Kriterien zu entwickeln.

Der Bezirk kann nicht viel tun, weil er kein Vermieter ist. Er hat keinen eigenen Wohnungsbestand. Er bemerkt, dass er heute nicht so sehr enttäuscht über das Produkt der heutigen Diskussion sei. Er hat nicht viel erwartet.

 

Frau Haufe teilt abschließend mit, dass man zum wirtschaftlichen Handeln auf der einen Seite verpflichtet sei, anderseits sei man der sozialen Verantwortung bewusst. Man sei in der Vergangenheit dem nachgekommen und man werde es auch in der Gegenwart und in der Zukunft machen. Sie wiederholt ihr Angebot, dass man mit anderen Bezirken ein kleines Stückchen weiter gekommen sei und man würde es begrüßen, wenn man mit Mitte so weit kommen würde.

 

Herr von Dassel betont, dass die Wohnungsbaugesellschaften großes Interesse an einer möglichst zügigen Einigung sowohl mit dem Land Berlin, als auch mit den Bezirken haben. Der Bezirk Mitte steht vor der Schwierigkeit einschätzen zu können, was macht wirklich Sinn, selbst zu vereinbaren und was wird ggf. durch eine Vereinbarung auf Landesebene nicht mehr gegeben. Hier einen vielseitigen Vertragswert auszuhandeln, welches zum Teil wieder überholt ist, wenn es auf Landesebene anders verhandelt ist, sei sehr schwierig. Die Fachleute in den Ämtern sind unsicher, wo der richtige Prozentsatz ist, welche Formulierung muss man in eine Kooperationsvereinbarung aufnehmen und ob es vielleicht praktikabel ist. Er bittet um Verständnis, man benötige noch etwas Zeit, um nicht überstürzt die falsche Entscheidung zu treffen. Er wird aus dem Ausschuss mitnehmen, dass eine Regelung für notwendig gehalten wird.

Zum Wohngeld bemerkt er abschließend, dass dies erhöht wurde. Auch wurden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes erhöht. Zeitweise gab es einen Heizkostenzuschuss, der dann wieder zurück genommen wurde.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, dankt Frau Haufe für ihre Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen. Das Thema wird den Ausschuss zukünftig weiter beschäftigen, wenn bekannt ist, um wie viele Wohnungen es geht und der Senat weitere Entscheidungen getroffen hat.

 
 

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