Auszug - Sachstand hinsichtlich des Betreibens von Ferienwohnungen im Bezirk Mitte
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Herr Spallek berichtet, dass das BA in enger Abstimmung und Prüfung mit dem Generalreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entschieden hat, gegen den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz des Verwaltungsgerichtes keine Beschwerde einzulegen, sondern sich vielmehr darauf zu konzentrieren, die bisherige Argumentation im Widerspruchsverfahren zu stärken und weiter zu vertiefen.
Ferner bestehen Einschätzungen, inwieweit die Betriebsverordnung geeignet ist, um dem Ziel der Politik auch Rechnung zu tragen. Herr Senator Müller hat das Interesse bekundet, eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzuführen, um die übermäßige Nutzung von Wohnungen für Ferienwohnungszwecke zu reduzieren.
Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass sie die Information erhalten hat, dass die Realisierung einer derartigen Rechtsverordnung fast ein Jahr dauern kann. |
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