Auszug - Verbraucherinformationsgesetz - Stand im Bezirk Mitte  

 
 
3.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Spallek führt aus, dass die Ampelregelung im Bezirk Mitte nicht realisiert wird, eine Umsetzung ist auch nicht beabsichtigt

Herr Spallek führt aus, dass die Ampelregelung im Bezirk Mitte nicht realisiert wird, eine Umsetzung ist auch nicht beabsichtigt.

Es liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes vor, welche verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht, da die Ampelregelung nicht nur eine Dokumentation von Betrieben vorsieht, sondern auch eine Bewertung, ohne das sich derjenige, der bewertet wird, dazu äußern kann.

Andere Bezirke schließen sich dem an, es wird nunmehr angestrebt, eine landes- bzw. bundeseinheitliche Regelung zu erarbeiten, eine Zeitplanung ist noch nicht bekannt.

 

Herr Lehmann teilt mit, dass andere Bezirke die Kontrollergebnisse im Internet veröffentlichen, insofern bestehen in diesem Zusammenhang keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Er fragt nach, warum der Bezirk Mitte die Ergebnisse nicht veröffentlicht.

Herr Spallek teilt daraufhin mit, dass die Verfahrensweisen anderer Bezirke für den Bezirk Mitte nicht maßgeblich sind. Der Bezirk Mitte entscheidet nach der Auffassung des Rechtsamtes.

 

Herr Lehmann führt aus, dass das Verbraucherinformationsgesetz dazu beitragen sollte, das Verwaltungshandeln transparent zu gestalten. Er ist der Auffassung, dass eine Transparenz in diesem Falle nicht mehr gegeben ist, da die verfassungsrechtlichen Bedenken erst nach der Verabschiedung des Gesetzes aufkamen. Er fragt nach, warum nicht schon vorab entsprechende rechtliche Prüfungen vorgenommen wurden.

Herr Spallek teilt mit, dass er diese Frage nicht beantworten kann.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Urbatsch wird ausgeführt, dass ein Austausch der bezirklichen Rechtsämter stattfindet. Jedoch ist dabei nicht die Interpretation des Rechtsamtes eines anderen Bezirkes maßgeblich.

 
 

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