Auszug - Instandhaltung, Hygiene und Kontrolle sanitärer Anlagen der Schulen und Kindergärten: In welchen Zeitabständen und wie werden die Anlagen kontrolliert?  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:43 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Busse vermittelt, dass es keine gesetzlich normierten Vorgaben gibt

Herr Busse vermittelt, dass es keine gesetzlich normierten Vorgaben gibt. Er teilt weiter mit, dass eine in der Runde der Berliner Hygienereferenten zuletzt im Jahr 2005 abgestimmte Tabelle existiert, welche Regelmäßigkeit der durch die GA zu besichtigenden Einrichtungen und Anlagen samt Rechtsgrundlage ausweist. Gemäß dieser Tabelle werden in den Berliner Bezirken und somit auch in Mitte

·         die Kindergärten regelmäßig einmal alle zwei Jahre sowie

·         die Schulen anlassbezogen, jedoch nicht in regelmäßigen Abständen von den Gesundheitsaufsehern besucht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die „Problemfälle“ bei den Schulen durch diese Vorgehensweise erfasst werden.

Rechtsgrundlage sind

§12 GDG i.V. mit §§33, 36 lfSG sowie §17 ASOG für die KITAS und

§14 GDG i.V. mit §17 GDG und §17 ASOG, §33 und §36 lfSG für die Schulen.

 

Herr BV Schug (SPD) fragt, wie häufig es Beanstandungen an Schulen gib.? Herr Busse teilt mit, dass ihm derzeit keine Zahlen vorliegen.

 

Anschließend berichtet Herr BzStR Davids von einem Besuch in der Hamingway-Schule und vermittelt, dass diese Schule einen sehr sauberen Zustand aufweist.

 
 

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