Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
3.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Biedermann berichtet zu 3 Punkten:

Herr Biedermann berichtet zu 3 Punkten:

Festsetzung der Zuweisung

Das Ergebnis der Festsetzung der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen für die Investitionen für die Jahre 2012/2013 liegt jetzt vor. Es gibt eine Änderung gegenüber der Beschlussfassung zur Investitionsplanung im Bereich der gezielten Investitionen Kapitel 4610 Titel 89339 Städtebauliche Einzelmaßnahmen. Der Betrag für 2012 von 1 Mio. € ist auf 850.000 € abgesenkt worden und der Betrag für 2013 ist auf 700.000 € reduziert worden.

 

Der Betrag für die Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 1,5 Mio. € bleibt unverändert.

 

Für die Maßnahme Umbau des Standortes Berolinastrasse ist wegen des schleppenden Baufortschritts seitens der Senatsverwaltung für 2012 der Betrag von 5 Mio. € auf 2,5 Mio. € angepasst worden. Dies bedeutet keine Kürzung sondern lediglich eine Bauratenverschiebung in andere Haushaltsjahre.

 

Besondere Aufwendungen des Bezirks:

Die auf jährlich 47.000 € geschätzten Aufwendungen die im Rahmen der Mandatsausübung für einen gehörlosen Bezirksverordneten für Gebärdendolmetscher, Kommunikationsassistenten usw. entstehen werden, werden nach Zusage durch die Senatsverwaltung für Finanzen zur Hälfte kompensiert. Die Kompensation wird im Rahmen der Basiskorrektur stattfinden.

 

Stand der Rücklagen:

Der Stand der Rücklagen zum Jahresbeginn 2012 beträgt ca. 27 Mio. €. Allerdings entfallen allein 22,7 Mio. € auf die Ausgleichsbeträge Sanierungsmittel, also Mittel die in der Zukunft wieder zweckgerichtet eingesetzt werden müssen. Die Auflösung dieser Rücklagen kann daher grundsätzlich nicht für die Konsolidierung des Bezirkshaushaltes herangezogen werden.

Die Rücklagebeträge sind die zurück geflossenen Beträge aus den Abrechnungen durch die Aufhebung einiger Sanierungsgebiete.

 

Weitere 2,2 Mio. € entfallen auf Rücklagen für Schulen. Das Schulgesetz gibt dies vor.

 

Weitere 840.000 € Rücklage sind aus der pauschalen Zuweisung d.h. Beträge aus Baumaßnahmen der Vergangenheit, die aufgrund von Baukostenminderungen o.ä. der Rücklage zugeführt werden konnten um Sie künftig für die Baumaßnahme selbst oder für andere Baumaßnahmen einzusetzen zu können.

 

Im Weiteren bestehen Rücklagen für:

Vor der Bezirksfusion gebildete Rücklagen aus Erwirtschaftung von Überschüssen in Höhe von 9.500 € (aus 3 Ämtern).

·         35.000 € Anschubfinanzierung der Bürgerämter.

·         GA-Maßnahme Erna-Samuel-Straße ca.134.000 €.

·         Rücklage in Höhe von 1,2 Mio Euro im Bereich des Umwelt- und Naturschutzamtes für Ausgleichszahlungen für Wiederherstellungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen die in die Natur eingreifen. 

 

Herr Dr. Hanke teilt mit:

Schul- und Sportstättensanierungsprogramm:

Laut Gespräch mit dem kommissarischen Staatssekretär stellt jeder Aufgabenträger bzw. Bezirk selbst fest welche Maßnahmen trotz vorläufiger Haushaltswirtschaft weiter geführt werden. Maßgabe ist die Erfüllung der Kriterien nach Art. 89 Verfassung für Berlin.

Herr Dr. Hanke hält die Weiterführung von Maßnahmen in vielen Fällen für begründbar und mit Art. 89 vereinbar. Es ist jedoch eine Einzelprüfung durch den zuständigen Bezirksstadtrat bzw. durch das Bezirksamt notwendig.

 

 

 
 

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