Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Stein führt aus, dass in den Medien derzeit die Situation zu einigen Pflegediensten beleuchtet wird, und zwar dahingehend, inwieweit die Abrechung den erbrachten Leistungen entspricht

Frau Stein führt aus, dass in den Medien derzeit die Situation zu einigen Pflegediensten beleuchtet wird, und zwar dahingehend, inwieweit die Abrechung den erbrachten Leistungen entspricht. Sie regt an, dieses Thema im Gesundheitsausschuss zu behandeln.

 

Frau Fried schlägt vor, diese Thematik in einem gemeinsamen Ausschuss –Gesundheitsausschuss und Ausschuss für Soziales- aufzugreifen.

 

Frau Klimas-Spring (BA Mitte, Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen) teilt mit, dass das Gesundheitsamt in die Hilfebedarfsermittlung für hilfebedürftige BürgerInnen involviert ist. Sie legt dar, dass nach ihrem Erfahrungswert eine Unterversorgung der hilfebedürftigen Menschen nicht besteht. Sie führt aus, dass die in den Medien geschilderte Problematik vielmehr darauf abhebt, dass die Pflegedienste mehr abrechnen, als eigentlich geleistet wird. Dies ist jedoch nicht mit einer Unterversorgung der Menschen gleichzusetzen.

 

Frau ??? legt dar, dass im Sozialausschuss mitgeteilt wurde, dass hilfebedürftige Menschen von den Pflegediensten bewusst sediert werden. Dies stellt ohne Zweifel einen Eingriff in die Persönlichkeit und Gesundheit der Menschen dar.

Frau Klimas-Spring stimmt dem zu.

 

Frau Stein fragt nach, ob dem Gesundheitsamt Mitte bekannt ist, dass seitens der Pflegedienste Sedierungen vorgenommen wurden.

Frau Stein führt aus, dass es natürlich nicht darum geht, sämtliche Pflegedienste dahingehend zu verdächtigen, schlechte Arbeit zu leisten. Jedoch sollten derartige Hinweise rechtzeitig thematisiert werden.

 

Frau Klimas-Spring antwortet, dass Fälle bestehen, in denen eine Sedierung unterstellt werden könnte, jedoch ist dies grundsätzlich nicht nachzuweisen. Es gibt einen Runden Tisch, welcher sich mit dieser Thematik beschäftigt und versucht, eine Beweisführung zu erbringen.

 

Frau Schauer-Oldenburg fragt nach, ob der Patient im Rahmen der Bedarfsermittlung nach bestimmten Kriterien eingestuft wird.

 

Frau Klimas-Spring antwortet, dass gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein 18-seitiger Erhebungsbogen erarbeitet wurde, welcher diverse Kriterien beinhaltet und dazu dient, den Hilfebedarf zu ermitteln.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Frau Schauer-Oldenburg führt Frau Klimas-Spring aus, dass im Falle eines an Diabetes erkrankten Menschen eine Behandlungspflege in Anspruch genommen werden müsste. Diese Leistung wird von der Krankenkasse übernommen, welche auch für die Qualitätssicherung der Pflege zuständig ist und somit auch als Kontrollinstanz fungiert.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Schauer-Oldenburg wird ausgeführt, dass die Folgehilfebedarfsermittlung in ca. 30 Minuten getätigt werden kann. Die Bearbeitung von Erstanträgen ist umfangreicher und dauert im Schnitt 60-90 Minuten.


 

 
 

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