Auszug - Verwaltungsgerichtsentscheidung zu altersangemessenen Schulwegen im Bezirk Mitte - Information und Besprechung der Konsequenzen  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 1.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Da der Vorsitzende, Herr Dr

Da der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, und die stellvertretende Vorsitzende, Frau Homann, zu Beginn der Sitzung noch nicht anwesend sind, eröffnet Herr Lundkowski die Sitzung.

Da noch keine Beschlussfähigkeit besteht, können Genehmigung des Protokolls und Beratung von Drucksachen nicht behandelt werden.

 

Frau BzStR´in Schrader schlägt vor, da heute Gäste anwesend sind, diese anschließend berichten zu lassen. Dem wird so zugestimmt. Sie bittet, den TOP Neue Konzepte an den Schulen anschließend zu behandeln. Dem wird so zugestimmt.

Sie stellt anschließend den neuen kommissarischen Schulrat, Herrn Jakob, für die Gymnasien im Bezirk Mitte vor. Herr Jakob stellt sich vor, dass er an vielen Schulen in Zehlendorf arbeitete. Er studierte in Frankreich und in Afrika. Er bringt viele Erfahrungen von vielen Schultypen mit.

 

Die Tagesordnung wird, wie nachstehend aufgeführt, in geänderter Form so behandelt.

 

Einleitend verweist Frau BzStR´in Schrader auf die Pressemitteilung. Man hatte sich entschieden Beschwerde einzulegen.

 

Frau Juran teilt mit, dass der Presse zu entnehmen war, dass das Verwaltungsgericht den Einschulungsbereich 7 gekippt hatte. Tragende Gründe lagen vor, dass der Zuschnitt des Sprengels 7 (geht vom Gesundbrunnen bis zur Jannowitzbrücke) keine altersangemessenenSchulwege berücksichtigt (nach dem Schulgesetz § 54, Abs 4), aber notwendig seien. Im Gesetz sei verankert und Bedingung sei, dass von jedem Wohnort im Sprengel zu jeder Schule im Sprengel ein angemessener Schulweg zu berücksichtigen sei. Das Gericht hat diesen altersangemessenen Schulweg mit einer Richtschnur von etwa 1000 Meter und mit einer Gehzeit von 15 Minuten angenommen. Im weiteren hat das Gericht dann geprüft, ob die Anspruchsteller, die einen Schulplatz an der Arkona-Grundschule und an der Papagno-Grundschule begehrten, dadurch benachteiligt wurden. Die Eltern meinten, dass sie benachteiligt wurden, es gab Bewerberkinder, die einen längeren Schulweg benötigen (ca. 1,6 km). Im Lostopf waren die Kinder, die näher wohnten und einen altersangemessenen Weg bis zu dieser Schule hatten. Das Amt hat das geprüft, ob man dagegen Beschwerde einlegen könnte. Man hat sich dann dafür entschieden, insbesondere wegen der Aussage des Verwaltungsgerichts – kurze Wege, 1000 m, 15 min -. Frau Wiesner prüfte, wie früher die Situation bei den Einzeleinschulungsbereichen war. Auch hier gab es schon Schulwege, die länger als 1000 m betrugen, so dass man mit der Aussage des Verwaltungsgerichtes: 1000 m, 15 min Fußweg als Richtschnur nicht zu recht kommen möchte. Des weiteren habe man festgestellt, dass das Verwaltungsgericht in sich nicht ganz stimmig war. Es hat z. B. bei einem Kind festgestellt, dass es zu Unrecht bevorzugt wurde. Der alte Schulweg wurde daraufhin von diesem Bewerberkind geprüft. Das Kind wärde zur alten Schule viel länger unterwegs gewesen, als es jetzt an der neuen Schule unterwegs gewesen wäre. Das BA hat sich dann entschieden, aber nur, bei 2 Fällen, Beschwerde einzureichen (Papageno-Grundschule). Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus. Eine Zwischenmitteilung gibt es auch noch nicht.

 

Frau Wiesner teilt mit, dass im Jahre 2007 der erste Anlauf im Bezug auf die Einschulungsbereiche stattfand. Nach dem das Verwaltungsgericht das dann stoppte, ist dass BA Mitte dann zu den Einzeleinschulungsbereichen für zwei Jahre zurückgekehrt. Problem ist, wie auch in diesem Jahr, man erhält zu Beginn des Schuljahres eine gerichtliche Entscheidung und man muss dann diese umsetzen. Man habe dann bis zum nächsten Jahr keine Zeit, um jetzt hier die Datensätze des Landesamtes für Statistik Berlin-Brandenburg noch zu verändern bezüglich der Schülerlisten, die im November zum Tragen kommen, wenn der nächste Anmeldezeitraum heran ist. Egal, welche Entscheidung getroffen wird, man hängt immer hinterher.
Frau Wiesner vermittelt, dass man nicht davon ausgegangen sei, dass die Kinder den weitesten Schulweg gehen sollen. Man sei davon ausgegangen, dass es sich verteilen wird, dass es sowohl Eltern geben wird, die sich in der Nähe um einen Schulplatz bemühen, als auch Eltern, die sich um ein Schulprofil bemühen und dann längere Wege in Kauf nehmen, so dass es sich insgesamt ausgleicht.

 

Frau BzStR´in Schrader teilt ergänzend mit, da von der Presse oft ein falsches Bild erzeugt wird, dass es kein Kind in diesem Sprengel gibt, welches einen Schulweg von 5 km zugemutet wird. Dem Gericht geht es um die Bildung des Sprengels an sich. Weiterhin bemerkt Frau Schrader, dass es kein Kind ohne Schulplatz gibt. Alle Kinder haben einen Schulplatz erhalten. Nach Klagen der Eltern sei ihr Schulplatz nicht der richtige.

 

Herr BV Allendorff (SPD) fragt, wie mit der Klage der Eltern jetzt umgegangen wird. Wird das Kind in die ihm zugewiesene Schule gehen oder geht das Kind in die Schule, die die Eltern gerne hätten. Frau Wiesner teilt mit, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung habe. Somit gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die jetzt unter Vorbehalt umgesetzt werden muss. Die Praxis sieht so aus, dass man diese Kinder dann trotzdem in den gewünschten Schulen belässt. Die Kinder sollen nicht unter dem juristischen Wirrwarr leiden.

 

Herr BV Looff (Die Linke) möchte noch einmal wissen, ob das Kind der klagenden Eltern auf die Wunschschule geht. Das wird bejaht. Er fragt nach dem Fall an der Arkona-Grundschule.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, unterbricht Herrn Looff und bittet, die Fragen nichtöffentlich zu stellen. Anschließend bittet er die Gäste, den Raum zu erlassen.

 

Herr Looff stellt anschließend seine Frage noch einmal. Wird man zu der Nichtsprengellösung zurückkehren oder muss der neue Schulausschuss in der neuen Wahlperiode dann im Einvernehmen mit dem Bezirksamt eine Lösung finden.

 

Frau BzStR´in Schrader bemerkt, dass sie auf diese Frage den Journalisten keine Antwort gegeben hat, weil sie nicht möchte, dass die Eltern die Antwort aus der Zeitung erfahren.

 

Frau Juran teilt mit, dass es klare Verfahrensvorschriften gibt, u. a. sei der § 55 a, das Schulgesetz bei den Grundschulen sei einzuhalten; der Paragraph schreibt vor, dass bei Übernachfrage eine bestimmte Rangfolge einzuhalten sei. Sie besagt: gewachsene längerfristige Bindung, Schulprogramm und dann die wesentliche Erleichterung bei der Betreuung. Bei der Arkona-Grundschule gibt es eine Vielzahl von Anmeldungen. In einem Fall wurde übersehen, dass ein Kreuz beim Schulprogramm fehlte. Es wurde eine zweiseitige Begründung mit beigefügt. Aus der Begründung hatte man wahrscheinlich entnommen, dass der Kläger das Schulprogramm wünschte. Es gab einen allgemeinen Verfahrensfehler. Da das in einem Losverfahren passierte, kann sich jeder darauf beruhen, so dass die Erfolgsaussichten in diesem Fall in der Beschwerde nicht bestand. Im Grundsatz versprach das Hoffnung, weil das OVG dann letztendlich sagte, auf den Schulweg kommt es jetzt gar nicht mehr an, weil es den Verfahrensfehler gab. Bei der Papageno-Grundschule hat das OVG ebenfalls dem BA Mitte einen Verfahrensfehler nach § 55 a unterstellt begangen zu haben. Dem konnte das BA Mitte aber nicht folgen, denn da sei man anderer Meinung. Man habe sich die Unterlagen noch einmal angesehen. Man habe alles richtig gemacht. Das BA Mitte hofft nun, dass das OVG der gleichen Meinung sei und folgen wird und dass das BA Mitte dann zu diesem Grundsatz kommt, dass man die Hürde des Verfahrensrechts nach § 55 a nehmen kann.
Die zweite Frage von Herrn Looff beantwortet Frau Juran wie folgt: Grundsätzlich muss man abwarten, was das OVG sagt. Wenn das OVG bei 1000 m bleibt, dann hat der Bezirk Mitte ein Problem. Das kann man mit dem vorhandenen Schulnetz nicht abdecken. Der Sprengel 7 sei nicht der einzige Sprengel. Man habe noch ein laufendes Eilverfahren bei der Anne-Frank-Grundschule. Die Entscheidung steht noch aus. Eltern möchten ihr Kind in die Anne-Frank-Grundschule schicken, aber der Schulweg sei 1,9 km vom Wohnort entfernt. Frau Juran ist gespannt, wie das OVG argumentieren wird. Die Entscheidung steht noch aus. Eine Lösung von Seiten des Bezirks Mitte gibt es noch nicht. Man hatte überlegt, die GutsMuths-Grundschule heraus zu lösen, die den Einschulungsbereich recht lang macht. Man könnte überlegen, zu den Einzelgrundschulbereichen zurückzugehen. Sei aber verfahrensrechtlich kaum noch umsetzbar.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, bezieht sich auf die 3 Kriterien nach § 55 a, wonach eine Einteilung zur Aufnahme in die Schulen erfolgt. Weiterhin möchte er wissen, ab wann das Losverfahren greift. Er bemerkt, wenn eine Schule voll belegt sei, kann er sich nicht vorstellen, dass dann noch ein Losverfahren greift. Frau Juran teilt mit, dass die Rangfolge erst zum Tragen kommt, wenn eine Übernachfrage ist. Das Schulgesetz nach § 54 sagt: gemeinsamer Einschulungsbereich. bei der Bildung ist der altersangemessene Schulweg zu berücksichtigen. Dann wird auf das Aufnahmeverfahren § 55 a verwiesen. Dieser Paragraph regelt bei Übernachfrage.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) fragt, ob das Gericht die Sprengellösung nicht verworfen hat. Es wurde nur ein zusätzliches Kriterium benannt (Schulweg oder Entfernung). Frau Juran teilt mit, dass im Gesetz ist verankert, dass der gemeinsame Einschulungsbereich nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes des altersangemessenen Schulweges gebildet werden kann. Dieser Begriff sei der Auslegung zugänglich. Dazu gibt es aber nicht so viel Rechtsprechung.

Frau Wiesner findet das als eine sehr schwierige Argumentation des Gerichts (1000 m). Würde man ein Schulnetz schaffen, welches immer im Abstand von 2 km eine Schule vorsieht, dann müsste man mindestens 6 neue Schulen bauen. Diese wären nicht ausgelastet, wäre aber dem Gericht egal. Aus Sicht von Frau Wiesner muss dann auch gefragt werden, welche Alternative es zum großen Einschulungsbereich gibt oder wie war die Lösung davor. Schaut man sich die Karten an, gibt es viele Bereiche, in denen erhebliche Wege zurückzulegen waren (z. B. G40 Möwensee-Grundschule oder G10 Grundschule am Brandenburger Tor). Die Forderung nach 1000 m sei in ihren Augen unsinnig.

Weiterhin erläutert sie, dass das Losverfahren erst in dem Moment einsetzt, wenn noch Plätze vorhanden sind, aber mehr Kinder mit den gleichen Kriterien die Schule wählen. In der Praxis wurde es so gehandhabt, dass innerhalb des Einschulungsbereiches dann eine anderweitige Schule angeboten wurde. Es war auch klar, wenn ein Kind in der Nähe des Gesundbrunnens wohnt, die GutsMuths—Grundschule anzubieten, nicht treffend sei. Die fürsorgliche Haltung, die das Bezirksamt immer machte, ist nun nachteilig ausgelegt worden.
Frau Wiesner geht davon aus, dass für das kommende Schuljahr nicht mehr so viele Einschulungen stattfinden werden, weil es zu wenig Kinder gibt. Das gibt ihr die Hoffnung, dass es dann für das nächste Verfahren nicht so viele Konfliktfälle und Klagen geben wird. Sie kann aber erst darüber berichten, wenn sie alle Schülerzahlen ausgewertet hat. Es liegen noch nicht alle Rückmeldungen aus den Schulen vor.

 

Frau BV Kaliga (SPD) fragt, wenn z. B. das Gericht 1,5 km Fußweg bestätigen würde, ob es dann heißen würde, dass alle Kinder, die nicht an ihrer Grundschule aufgenommen wurden, dann dort aufgenommen werden müssen? Frau Juran teilt mit, dass es dann die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes gibt. Wenn man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt bzw. wenn man nicht rechtzeitig klagt, erwächst der Ablehnungsbescheid oder der Aufnahmebescheid in Bestandskraft. Die meisten Bescheide sind jetzt rechtskräftig. Bei der Arkona-Grundschule waren in der letzten Woche noch 6 Ablehnungsbescheide, wo man noch gerichtlich hätte vorgehen können.

Frau Kaliga möchte wissen, wie viele Beschwerden wurden eingereicht. Frau Juran teilt mit, dass es derzeit 2 Beschwerdefälle gibt, des weiteren gibt es noch einen Eilantrag.

 

Frau BzStR´in Schrader bezieht sich auf die Frage von Frau Kaliga und meint, dass die Entscheidung im Einzelfall erfolgte. In der jetzigen Situation hat es nur für die Auswirkungen, die geklagt hatten. Das BA muss sich jetzt sowohl als Schulträger als auch die BVV darüber Gedanken machen, wie man damit umgeht, wenn das OVG entscheidet. Man stehe unter enormem Zeitdruck. Das neue Aufnahmeverfahren beginnt im November 2011. Dann wird man alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern informieren und ihnen sagen, welche Möglichkeiten bestehen, ihr Kind für die Einschulung anzumelden. Frau Schrader dankt dem Rechtsamt und dem Schulamt für die sehr gute Arbeit leisteten.

 

Anschließend teilt Frau Wiesner folgende Varianten mit:

1.       Das Schulamt würde ein zusätzliches Kriterien für die Schulweglänge bei der Vergabe der Plätze im Falle einer Übernachfrage einführen.

2.       Der Einschulungsbereich 7 wird komplett aufgelöst. Man würde zu den ehemaligen Einschulungsbereichen zurückkehren.

Sie verteilt anschließend eine Karte und gibt Erläuterungen dazu.

Anschließend bitte Frau Wiesner um ein Votum des Ausschusses, wie sich das Amt verhallten könnte.

 

Herr BV Allendorf (SPD) fragt:

1.       Welche Auswirkungen hätte das auf den Gesamtbezirk für die Zukunft?

2.       Welche Auswirkungen hätte das auf das momentan gültige Schulgesetz?

3.       Wie soll das finanziell von den Bezirken getragen werden?

Frau Juran teilt mit, dass man unterscheiden muss zwischen dem gemeinsamen Einschulungsbereich und dem Einschulungsbereich für eine zuständige Grundschule. Sie weiß nicht, wie das OVG entscheiden würde. Auch kann sie nicht wissen, ob sich das OVG überhaupt positionieren wird.

Man muss mit den Gegebenheiten umgehen.
Frau Juran hat überlegt, dass es im Gesetz ungünstig formuliert sei, dass bei der Bildung eines gemeinsamen Einschulungsbereiches muss der altersangemessene Schulweg berücksichtigt werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, meint, man sollte das Einschulungsgebiet der Einzelschule betrachten. In zweiter Stufe sollte man die Sprengellösung nehmen. Frau Juran teilt mit, dass hier das Problem besteht, dass alle Schulen im Einschulungsbereich zuständige Grundschulen seien.

Herr Dr. Knape und seine Fraktion würden die alte Lösung für den Sprengel 7 bevorzugen.

Frau Wiesner meint, dass alles auch so passieren wird, wenn man zu den alten Einschulungsbereichen zurückkehren wird. Nimmt man z. B. die Arkona-Grundschule, dann reichen 5 Wohnblöcke, um diese Schule voll zu bekommen. Man habe das Problem immer bei übernachgefragten Schulen und man habe das Problem, dass nicht alle, die in der Nachbarschaft dieser Schule wohnen, einen Platz erhalten.

 

Frau BV Kaliga (SPD) bittet noch einmal um eine Einschätzung bezüglich der Sprengellösung. Frau BzStR´in Schrader teilt mit, dass in der Presse oft unterstellt wurde, dass man Eltern mit Zwang an Schulen geschickt werden, die sie nicht wünschen, weil die soziale Schülerschaft an bestimmten Schulen vorhanden sei. Sie hat versucht zu beantworten, dass der Schulträger eine Aufgabe hat, die Schulpflicht umzusetzen. Jedem Kind soll ein Schulplatz zugewiesen werden. Die Situation stellt sich dar, dass z. B. auf der einen Seite der Bernauer Straße viele Kinder vorhanden sind, die man bei der Einschulungsbereichlösung nicht befriedigen kann, aber es gibt Schulplätze über die Straße. Die Frage des Weges über die Bernauer Straße und sozialer Begegnungen sei ein Prozess. Diesen Effekt gehen einige Eltern ganz bewusst.

Abschließend teilt Frau BzStR´in Schrader zur Lösung mit, die das BA möchte: Man könnte so verfahren wie bisher und man würde auch die Sprengel nicht anfassen, man würde aber ein bezirksinternes Kriterium über das, was das Schulgesetz hinaus vorsieht, einziehen und das zur Anwendung bringen, wie man es schon praktiziert. Hier stehe man juristisch auf „wackligen Füßen“. Man würde den Fakt entsprechen, den die BVV dem BA mit auf dem Weg gegeben hat in der Beschlussfassung über die Sprengel. Wenn ein oder zwei Jahre vorbei sind, muss man sich das ganze noch einmal anschauen. Ihr wäre lieb, wenn man das jetzt diesen Prozess beginnen würde.

 

Herr BV Neuhaus (SPD) betont, dass seine Fraktion für eine Sprengellösung sei. Die Fraktion möchte daran festhalten. Er meint, dass man sich in einem laufenden Verfahren befinde. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollte man so vorgehen, wie bisher.

 

Herr BV Trinte (SPD) merkt an, dass die BVV den Beschluss überdenken muss. Man muss sehen, was nun passiert. Man sollte an der Regelung nichts ändern.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) schließt sich den Ausführungen von Herrn Trinte an. Sie hält es für notwendig, dass die entsprechenden Schulen Aufklärungsarbeit machen, frühzeitig Kontakte zu Kindergärten über der Bernauer Straße usw. führen, damit diese Ängste in einem Prozess abgebaut werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, denkt schon daran zu rütteln, um zu sehen, ob das so sinnvoll sei, was man beschlossen habe. Frau Schrader betonte, dass man sich das in ein oder zwei Jahren noch einmal anschauen sollte. Herr Dr. Knape meint, dass man dringend tun sollte, denn es gibt große Probleme. Er betont auch, dass er die Eltern verstehen kann, die Interesse daran haben, ihr Kind in keine Lernatmosphäre zu geben, wo nicht zu viele Kinder mit NDH sind, wo ihre Kinder in den ersten zwei Schuljahren nichts lernen.

 

Frau BD Porzelt (Grüne) meint, dass die Eltern keinen Kontakt zu einer anderen sozialen Struktur haben wollen. Dass die Ängste vorhanden sind, sei ihr klar. Andererseits wird sehr viel versucht, mit Sprachförderung zu argumentieren. Die Schulen haben Konzepte. Andererseits meint, sie, dass man eine Gettobildung beginnen könnte. Man braucht nur über die Bernauer Straße zu gehen, man reduziert den Stand der Kinder mit NDH auf 10 %, dann werden alle anderen Kinder gerne über die Bernauer Straße gehen. Das sei aber nicht das Ziel, sondern Aufklärung sei, was kann man machen, damit Sprachförderung betrieben wird, was können die Schulen machen. Man löst das Problem nicht dadurch, in dem man jetzt, bevor man 2 Jahre in Probe geht, alles wieder auflöst. Der Einzugsbereich würde dann wieder andere benachteiligen. Frau Porzelt hält es für ungünstig, bei Einzelfällen hier das ganze Paket aufzuschnüren. Die Klagenden werden im nächsten Jahr wieder klagen und Recht bekommen oder nicht bekommen, es kann aber nicht sein, dass man jetzt viel mehr aufgibt. Sie bittet, die 2 Jahre abzuwarten und dass dabei der Prozess beobachtete wird.

 

Frau Juran merkt an, dass es Einzelfälle waren, aber die Entscheidungen haben so hohe Wellen in der Presse geschlagen, dass sie befürchtet, dass im nächsten Jahr jeder weiß, dass der Zuschnitt des Sprengel 7 nicht so gang dem Gesetz entspricht. Sie befürchtet, dass im nächsten Jahr die, die im Einzugsbereich der Arkona-Grundschule wohnen, klagen werden.

 

Frau BV Kaliga (SPD) berichtet über eine Elterninitiative im Sprengel 2, die darüber beraten, in welche Weddinger Schule sie für ihr Kind schicken könnten. Würde es noch mehr solcher Eltern geben, wäre das begrüßenswert.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) würde ein Zurückkehren zur alten kleinen räumlichen Lösung nicht gut finden. Die Schulreform wurde deshalb angepackt, um den einzelnen Schulen die Möglichkeit zu geben, ein Profil zu bilden, Profil auch in der Grundschule. Profilbilden hat nur dann einen Sinn und einen Zweck, wenn die Eltern die Möglichkeit haben, die Profile gegeneinander abzuwägen. Frau Schrader hat das ausdrücklich gut betont, dass das der wesentliche Vorteil der Sprengellösung sei, dass die Eltern die Möglichkeit haben, eine kleine Auswahlmöglichkeit zu haben.. Vorher hatten sie das nicht. Herr Lundkowski kennt Beispiele aus dem Sprengelbezirk 3, wo Eltern früher weggezogen sind, weil die einzige Schule, an die sie ihre Kinder schicken mussten, ihnen nicht passte. Das sei auch keine Lösung. Die Sprengellösung seiner Ansicht nach ein guter Kompromiss.
Um die Ängste abzubauen, gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Man habe in den einzelnen Schulen den Versuch unternommen (z. B. Gustav-Falke-Grundschule), wo man versucht, mit anderen internen Lösungen die Ängste der Eltern abzubauen, in dem man versucht, gewisse Geschlossenheit der Gruppe im Kleinen herzustellen und sie mit über die Straße hinüber zu nehmen. Das wird sich in ein oder zwei Jahren auswirken. Dem Beschluss sollte man folgen, danach sollte man darüber diskutieren. Sollte das OVG zwingen, anders zu verfahren, kann man nur die Variante A mit in die Vergabe der Schulplätze mit anführen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, und die Fraktion der CDU unterstützen, dass die Schulen attraktiver werden. Dass die Weddinger Schulen alles tun, ist allen bekannt.

 

Frau Wiesner meint, dass sich die Schulen stärker qualifizieren müssen oder ihre Qualifikation stärker kund tun müssen. Es müssten Elternforen geschaffen werden, wo ein Austausch möglich ist.

 

Frau BzStR´in Schrader nimmt in ihr Amt als Votum des Ausschusses mit: Man wird abhängig sein vom OVG. Man weiß nicht, wann das OVG entscheidet. Das das OVG davon ausgeht, die Kinder sind unter gebracht, kann es sich durchaus Zeit lassen. Das BA sei aber an Abläufe gebunden. Der BSB sei einzubinden. Der Schulausschuss ist einzubinden. Das BA könnte sagen, es macht einen BA-Beschluss, wenn das OVG Zwänge auferlegt. Soll aber nichts mit Missachtung zu tun haben. Das BA wird versuchen zu organisieren, eventuell mit einer Sondersitzung.

Sie meint abschließend, dass alle so mehrheitlich bleiben wird, wie es im Ausschuss beschlossen wurde. Man wird versuchen, ob das über das zusätzliche bezirksinterne Kriterium Bestand habe. Man wird sich die Zeit nehmen, wie die BVV beschlossen hat, um dann in eine gut vorbereitete Prüfung zu gehen, was hat sich bewährt, wo hat es sich nicht bewährt.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dankt für die Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

Er bemerkt, dass der Ausschuss jetzt beschlussfähig sei.


 

 
 

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