Auszug - Postfuhramt BE: Bezirksamt, Investor  

 
 
62. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe erläutert, dass mittlerweile ein geändertes Projekt besteht, welches letzte Woche im Landesdenkmalrat vorgestellt w

Herr Gothe erläutert, dass mittlerweile ein geändertes Projekt besteht, welches letzte Woche im Landesdenkmalrat vorgestellt wurde. Die denkmalschutzrechtlichen Aspekte wurden zur Zufriedenheit der Behörden erledigt, es bestehen lediglich einige formulierte Empfehlungen des Landesdenkmalrates, z.B.:

-          Erhalt der mehrgeschossigen Halle (Turnhalle)

-          Überarbeitung der Fassaden der beiden Neubauten (Hotel und Wohnhaus)

-          kein Bau der Tiefgarage unter dem Hof

-          c/o-Galerie als Nachnutzer

-          Realisierung eines direkten Durchgangs zum Hof von der Tucholskystraße

 

Herr Gothe berichtet weiter, dass Verhandlungen zwischen dem neuen Eigentümer und der c/o-Galerie stattgefunden haben. Nach dem Erfolgen einer Prüfung hat der Eigentümer Preisangebote zum Kauf eines Teils des Gebäudes unterbreitet. Jedoch sieht sich die Galerie nicht finanziell in der Lage, auf die Angebote einzugehen. Es wird weiter erläutert, dass das Projekt durchaus nach § 34 BauGB genehmigungsfähig wäre, allerdings sind die Kennzahlen derzeit noch höher, als im B-Planentwurf vorgesehen. Der B-Planentwurf hat eine GFZ von 2,4 festgelegt, die derzeitige Planung beinhaltet eine GFZ von 3,45, jedoch entspricht dies der Regel in der Umgebung und ist demnach gut zu vertreten. Die im B-Plan zugrunde gelegte GRZ beträgt 0,6, die aktuelle Planung beinhaltet eine GRZ von 0,94. Hierzu gibt es den Hinweis des Vorhabenträgers, dass er in der Lage wäre, eine GRZ von 0,8 zu erreichen, wenn der gesamte noch verbleibende Hof auf dem Grundstück nicht unterbaut werden würde. Herr Gothe legt dar, dass das Projekt unter der Maßgabe, dass die GRZ von 0,8 im Bauantrag vermerkt wird, genehmigungsfähig werden wird. Der B-Plan soll daher nicht weiter verfolgt werden.

 

Herr Scheunemann (Sprecher für Investor Elad) legt dar, dass der c/o-Galerie ein Verbleib im Gebäude bis zum 31.12.2011 garantiert wurde. Es wurde eine weitere Option über den Verbleib im Jahre 2012 angeboten. Er führt aus, dass Verhandlungen bestehen und der Galerie das Angebot unterbreitet wurde, im Gebäude zu verbleiben, da der kulturelle Aspekt für das geplante Projekt einen maßgeblichen Bestandteil darstellt.

 

Anschließend wird das Projekt von Herrn Keilholz (Architekt) anhand einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. (Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zugeleitet)

Die maßgeblichen Änderungen der Projektplanung beziehen sich auf

-          die Verkleinerung des Bauvolumens

-          die Reduzierung der Höhen

-          die Reduzierung der Gesamtüberbauung auf 80% (der gesamte Innenhofbereich bleibt überbauungsfrei)

-          die Reduzierung der Anzahl der Stellplätze auf 80

-          die Realisierung einer Durchwegung durch die Kuppel und den Hof entlang der Neubebauung zur Auguststraße (der Spielplatz wird demnach nicht tangiert)

-          die Neugestaltung des Grundrisses des Altbaus

 

Herr Jaath teilt mit, dass sich die Fraktion Bü90/Grünen insbesondere für eine gesicherte Zukunft der c/o-Galerie am Standort ausspricht. Er fragt nach dem aktuellen Verhandlungsstand zwischen dem Vorhabenträger und der c/o-Galerie und danach, inwieweit verbindliche Zusagen getroffen werden können.

Dazu wird ausgeführt, dass seit geraumer Zeit Verhandlungen mit der c/o-Galerie stattfinden. Im März 2011 wurde eine Vereinbarung mit der Galerie unterzeichnet, welche –ohne jegliche Vorbedingungen- vorsieht, dass die Galerie bis zum 31.12.2011 am jetzigen Standort verbleibt. Die Vereinbarung enthält eine Option für den 31.12.2012, je nach Verlauf des weiteren Bauvorhabens. Da die Galerie unter einem gewissen Zeitdruck steht (Vorbereitung der Ausstellung für das kommende Jahr), wurden die Vertreter der c/o-Galerie für die kommende Woche zu einem nächsten Gespräch eingeladen. Parallel dazu gab es in den letzten Wochen Gespräche mit der Galerie über die Zukunft über das Jahr 2012 hinaus (z.B. die Möglichkeit, dauerhaft ansässig zu werden). Entsprechende Angebote liegen der Galerie vor und sind weiterhin verhandelbar.

 

Herr Koch bezieht sich auf die Folie der Durchwegungen und führt dazu aus, dass eine Blickbeziehung zwischen dem Hof und der Auguststraße für ihn nicht erkennbar ist. Er bittet um nähere Erläuterungen.

Dazu wird dargelegt, dass es sich nicht um eine Durchblickung, sondern um eine Durchwegung handelt.

 

Herr Diedrich fragt Herrn Gothe, warum auf den B-Plan verzichtet werden soll. Er legt dar, dass nach § 34 BauGB eine GFZ von 3,4 möglich wäre, diese Kennzahl möchte der Vorhabenträger auch umsetzen. Laut B-Plan war jedoch eine GFZ von 2,2 vorgesehen. Insofern stellt sich die Frage, warum der B-Plan, trotz erheblicher Diskrepanz zwischen den GFZ-Werten, aufgegeben werden soll.

Herr Gothe berichtet dazu, dass im ersten Entwurf versucht wurde, den GFZ-Wert von 2,4 als Mittelwert zu realisieren, da dieser Wert zum einen

-          unter dem in der Spandauer Vorstadt üblichen (hohen) GFZ-Wert liegt sowie

-          gleichzeitig nicht enorm von der von der Rechtsprechung formulierten Maßgabe (GFZ von 1,2) abweicht.

Jedoch kann der Vorhabenträger zu Recht auf die GFZ-Ausnutzungen der benachbarten Grundstücke verweisen. Somit handelt es sich um einen starken Eingriff in das Eigentum. Das Grundstück wurde mit einer Beurteilungsmöglichkeit nach § 34 BauGB erworben, demnach ist eine höhere GFZ möglich. Da die aktuelle Planung einen erkennbaren Hof belässt, alle denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt sowie sich von der Höhenentwicklung in die Umgebung einfügt, ist der Bezirk der Ansicht, dass dieses Projekt planungsrechtlich genehmigungsfähig ist, obwohl die jetzige GFZ dem Wert, der im B-Planaufstellungsbeschluss als erste Annahme festgelegt wurde, übersteigt.

 

Herr Diedrich bittet ferner, eine Durchwegung des Spielplatzes in der Auguststraße (auch am Tage) zu verhindern.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Diedrich führt Herr Gothe aus, dass bei dem Bau von Wohnungen auch private Spielplatzflächen nachgewiesen werden müssen. Ferner besteht die Möglichkeit einer finanziellen Ablöse.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Bertermann wird vom Sprecher des Vorhabenträgers erläutert, dass derzeit das Angebot besteht, dass die c/o-Galerie die Turnhalle weiternutzen wird. Sollte die Galerie dieses Angebot ablehnen, wird man sich eine andere Nachnutzung überlegen.

 

Herr Bausch legt dar, dass die Entstehung einer anständigen Formulierung der Außenräume bedeutsam ist. Ebenfalls sollte der Spielplatz nicht abgelöst realisiert werden, sondern dort aufgebaut werden, wo die Wohnungen sind.

Er führt aus, dass die Durchwegung direkt auf die Auguststraße führen sollte und eine angemessene Breite aufweisen sollte. Der jetzige Durchwegungsentwurf stellt lediglich eine kleine Gasse ohne Himmelbezug (Arkade) dar. Dieser Entwurf ist städtebaulich nicht korrekt. Er spricht sich ebenfalls für den Erhalt der c/o-Galerie aus. Beispielsweise könnte ein Verzicht auf das B-Planverfahren eine bessere Chance der c/o-Galerie darstellen, da eine hohe Ausnutzung der Flächen besteht.

 

Herr Diedrich führt aus, dass sich die Fraktion Die Linke auch für den Erhalt der c/o-Galerie ausspricht. Ein tatsächlicher Fortbestand der Galerie nach 2012 ist momentan nicht gesichert. Er betont, dass es ein herber Verlust für den Bezirk und für die Stadt insgesamt wäre, sollte die Galerie nicht am Standort fortbestehen können.

Er teilt mit, dass die Fraktion Die Linke einen Antrag für die morgige BVV formuliert hat, welcher darauf abzielt, die gegenwärtigen Abrisspläne für das Atelierhaus im Monbijoupark zu beseitigen bzw. zu verschieben. Das Atelierhaus könnte als Notunterkunft für die c/o-Galerie genutzt werden.

 

Herr Borchardt (Anwohner) verweist darauf, dass der Innenhof sowie das Tor an der Auguststraße die wesentlichen Bestandteile des Postfuhramtes darstellen. Die aktuelle Planung lässt jedoch zu, dass von der Auguststraße aus gesehen lediglich ein großer Neubau (mit einer Tiefgarageneinfahrt) zu sehen ist. Er kritisiert die Planung, verweist auf die erhebliche Massivität des Bauvorhabens. Er spricht sein Unverständnis darüber aus, dass das Bezirksamt die Festsetzung der GRZ- und GFZ-Werte freiwillig aus der Hand gibt. Er bezeichnet diese Vorgehensweise als unglaubwürdig.

 

Frau Reisch (Anwohnerin Auguststraße 5) sieht die Denkmalschutzaspekte bezüglich des Zugangs der Auguststraße 5a und der Hofgebaude nicht berücksichtigt. Die Zuwegung ist nicht gelöst, die Tiefgaragenzufahr nicht erkennbar. Beim aktuellen Projekt ist zwar eine Verbesserung erkennbar, allerdings ist die nicht ausreichend.

 

Frau Schelledanski (Anwohnerin Auguststraße 5) teilt mit, dass der Spielplatz täglich von bis zu 100 Kindern genutzt wird. Sie verweist auf die Problematik der Pub-Crawls, hinsichtlich der Auswirkungen auf den angrenzenden Kinderspielplatz. Sie bezieht sich auf die große Massivität der beiden Neubauten an und spricht ihr Unverständnis darüber aus, dass bislang noch keine genauen Pläne zu den Bauten vorliegen. Sie lobt, dass das Postfuhramt auch bedacht wurde, auch sehr viele positive Punkte bestehen und dass zwischen dem Bezirk und dem Architekten Gespräche zu den Planungen stattgefunden haben. Sie regt an, diese Gespräche weiterzuführen, bevor eine Genehmigung des Projektes erfolgt. Zur Aufhebung des B-Planaufstellungsbeschlusses sieht sie derzeit jedoch noch keine Veranlassung.


 

 
 

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