Auszug - Auswirkung des Urteils des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 2.Senat vom 20.11.2009 (Aktenzeichen: 2 A 19.07) auf aktuelle Bebauungsplanverfahren wie z. B. Mauerpark, Hamberger und Schultheiß-Areal BE: Bezirksamt  

 
 
62. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe berichtet zum Sachstand (siehe Vermerk der Abt

Herr Gothe berichtet zum Sachstand (siehe Vermerk der Abt. Stadtplanung vom März 2011).

 

Herr Bausch legt dar, dass ein GFZ-Wert von 1,2 der Bebauung an der Schillingstraße oder im Hansaviertel entspricht. Es wurde seitens des Bezirksamtes dargelegt, dass eine GFZ von 1,2 eine dörfliche Struktur mit sich bringt. Er bittet um Erklärung, inwieweit die Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) oder das Hansaviertel dörfliche Strukturen aufweisen und inwieweit für diese städtebaulichen Lösungen eine Nachverdichtung erforderlich ist.

Er verweist auf den Diskussionstand, welcher zur Aufstellung der BauNVO herrschte. Es wurde damals nämlich erkannt, dass aus der viel zu dicht bebauten Altstadt die Erfordernis entsteht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiflächen und Bebauung zu schaffen. Die damaligen Überlegungen zielten darauf ab, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Dem stehen zu hohe GFZ-Werte entgegen.

 

Herr Gothe legt dazu dar, dass das Hansaviertel sicherlich keine dörfliche Struktur beinhaltet. Jedoch muss beachtet werden, dass es sich dabei um eine sehr privilegierte Struktur in zentraler Lage handelt. Er weist darauf hin, dass das Hansaviertel keine urbane Struktur darstellt.

 

Herr Hobrack führt aus, dass man sich seit ca. 20 Jahren an einer behutsamen Stadtverdichtung orientiert. Diesen Widerspruch mit einem GFZ-Wert von 1,2 aufzulösen ist nicht möglich, wenn die Stadt weiterhin entwickelt werden soll.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob B-Pläne bestehen, welche aufgrund des Urteils im Verfahren geändert werden müssten.

Herr Gothe antwortet, dass sich das Urteil auf sämtliche B-Pläne auswirkt. Beispielsweise müsste die gesamte Entwicklung an der Heidestraße geändert werden. Sollte der Gesetzgeber tatsächlich auf einen GFZ-Wert von 1,2 bestehen, kann es schwer gerechtfertigt werden, überhaupt eine Bebauung durchzuführen.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Hilse wird von Herrn Gothe erläutert, dass seitens der Rechtsexperten vermutet wird, dass das OVG mit diesem Beschluss die Bundesregierung auf dieses Thema und deren Handlungsbedarf stoßen wollte. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung zum Januar 2012 eine Novellierung der Baunutzungsverordnung.


 

 
 

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