Auszug - ZeitRaum Mitte Therapeutische Wohngemeinschaft Wiesenstraße Gast: Bereichsleiterin Frau von Massenbach  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 1.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau von Massenbach berichtet über den aktuellen Stand in der Wiesenstraße mit

Frau von Massenbach berichtet über den aktuellen Stand in der Wiesenstraße. Das Projekt wurde in einer vorherigen Sitzung dem Ausschuss vorgestellt.

Frau von Massenbach berichtet, dass man über 30 Jahre mit psychiatrisch erkrankten Menschen arbeite. Man habe sich mit dem Maßregelvollzug beraten. Man habe auf Sicherheit gesetzt. Man habe die Fenster verschlossen, es wurden Kamerasysteme eingebaut, es wurde alles gegen Brand- und Feuer gesichert, man habe ein sehr professionelles Personal eingestellt. Mit dem Einzug der Patienten/-innen war man am 02.08.2007 sehr überrascht, wie gut die Patienten/-innen vorbereitet waren. Man stellte innerhalb kürzester Zeit fest, dass sich alle Patienten/-innen versorgen können. Sie können alle mit Geld umgehen und sie können auch alle etwas kochen. Auch war man überrascht, wie gut medikamentös therapiert die Patienten/-innen sind. Aus dem ambulanten Bereich sei man das nicht gewöhnt, weil in den allgemeinen Krankenhäusern die Aufenthaltsdauer derart herunter geschraubt sei (lieg bei 17 Tagen), so dass man dort mit Menschen zu tun habe, die viel „verrückter, viel wilder, aggressiver und verwahrloster“ durch die Straßen laufen, als die Menschen, die aus dem Maßregelvollzug entlassen werden. Frau von Massenbach vermittelt, dass man angefangen habe, mit den Klienten/-innen in die Herkunftsbezirke zu gehen um zu schauen, wie dort die Zuverdienste und Arbeitsmöglichkeiten sind. Man habe mit dem zuständigen Arbeitsamt Kontakt aufgenommen, um berufliche Reha-Maßnahmen in Gang zu bringen und man hat sich bemüht, die Tagesstruktur in den Vordergrund zu schieben. Bei nur ganz wenigen Klienten/-innen liege eine geringe Tagesstruktur vor. Es wird weiter vermittelt, dass es im Projekt keine Brandkatastrophen, keine Straftaten und auch nichts Auffälliges gab. Es gab aber Rückfälle bezüglich Alkohol. Die Klienten wurden in den Maßregelvollzug zurückgeführt. Man habe anschließend ein neues Programm besprochen.
Frau von Massenbach sieht ein Problem in der Kombination im ambulanten Bereich. Nach dem Erwerb des Hauses in der Wiesenstraße habe man daneben und auch in der Straße selbst einige Wohngemeinschaften untergebracht. Inzwischen sei es sehr schwierig geworden, mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst zusammen zu arbeiten, die ein großes Personalproblem haben. Die Krankenhäuser können nicht mehr einfach nur aufnehme, weil es keine Betten gibt. Im letzten Jahr wurden 2 Straftaten in der Wiesenstraße begangen (Entführung und schwere Bedrohung mit einem Messer), die aber im ambulanten Bereich einige Häuser weiter passierten und von psychisch kranken Menschen begangen wurden, die nicht aus dem Maßregelvollzug kamen. Dieses Problem muss der Nachbarschaft immer wieder dargestellt und vermittelt werden.

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, dankt für den Bericht und eröffnet die Diskussion.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) fragt, wie viele TWG-Plätze vorhanden seien und wie viele Menschen innerhalb der nächsten 2 Jahre erwartet würden. Sie bemerkt, dass es in den nächsten Jahren Defizite geben könnte. Weiterhin möchte sie wissen, wie die Koordinationen mit anderen Einrichtungen sei. Frau von Massenbach teilt mit, dass es ein ambulantes psychiatrisches System in Berlin gibt, welches regional organisiert sei. In jedem Berliner Bezirk findet man betreute Wohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen von den unterschiedlichsten Trägern.
Es gab immer schon Einzelne, die in der Lockerungsstufe 4 stehen (kurz vor der Entlassung) auch in Wohngemeinschaften gezogen sind. Diese werden direkt in die Heimatbezirke entlassen. Das Projekt Rio hat inzwischen 20 Menschen, ist bezirksübergreifend und ist dem vorgeschalten. Man übernimmt Menschen, die noch Training benötigen. Wenn die Klienten entsprechende Lockerungen haben und sich bewährt haben, gehen sie in die Herkunftsbezirke in die TWGen.
 

Herr Dr. Beckmann bemerkt, dass die Kooperation mit dem Bezirk Mitte hervorragend sei. Man habe in der Vergangenheit geschafft, den einen oder schwierigen Patienten in Einrichtungen des Versorgungssystems zu bekommen.
Man habe aber in der Tat mit einigen Bezirken Schwierigkeiten, als die Einrichtungen, die die Patienten benötigen. Manchmal benötigt man Einrichtungen, in denen Patienten rund um die Uhr betreut werden müssen (Übergangswohnheime, wie z. B. in Reinickendorf, Wedding). In Lichtenberg gibt es so ein Heim nicht. Sei man der Meinung, wenn ein Patient aus Lichtenberg kommt, der eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt, muss man bei den anderen Bezirken vorsprechen, ob man sich vorstellen könnte, einen Bezirksfremden aufnehmen zu können. Erfahrungsgemäß sei das nicht immer einfach. Man habe auch Schwierigkeiten mit der Versorgung, weil es Wartezeiten auf freie Plätze gibt. Die Patienten sind länger im Maßregelvollzug, als sie vom Gesetz her dürften. Dem Gesetzgeber in Berlin sei das bekannt, dass hier keine schnelle Änderung erreichbar ist.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) entnimmt den Ausführungen, dass die Betreuungen sehr personalaufwendig seien. Sie bittet die Qualifikationsbedingungen der Mitarbeiter/-innen zu definieren. Frau von Massenbach teilt mit, dass derzeit 10 Mitarbeiter/-innen beschäftigt sind. Nachtwachen werden durch ein anderes Team mit 2 Kollegen/-innen abgedeckt. Am Tage arbeiten die 10 Mitarbeiter/-innen (Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Sozialarbeiterinnen mit Krankenschwestervorerfahrung), die im forensischen System oder im Strafsystem ihre Erfahrungen gemacht haben. Der Tag wird in einem Dienstplan abgedeckt, damit immer jemand da ist. Der Mitarbeiter hat 50 bis 60 % seiner Arbeitszeit zur Verfügung, die er den Klienten/-innen widmen kann. Man arbeite grundsätzlich im Doppelbetreuungssystem. Hat die/der Klient/-in ein spezielles Problem, ist der Bezugsbetreuer da.
Sie vermittelt dem Ausschuss weiter, dass es natürlich ein Fortbildungsprogramm für die Mitarbeiter/-innen gibt. Man nimmt an der Berliner Forensiktagung teilt. Man sei in Kooperation mit dem Berliner Forensischen Institut an den Fortbildungsreihen beteiligt. Im letzten Jahr habe man sich auf das Thema Sucht spezialisiert. In diesem Jahr habe man vor sich mit dem Bewährungs- und Strafsystem zu beschäftigen und man möchte sich mit dem Thema Geistige Behinderung auseinander setzen.

Frau BV Kliemann (SPD) fragt, ob man daraus schlussfolgern könnte, dass man mit Leasingkräften arbeitet. Wenn ja, wie hoch sei der prozentuale Anteil. Frau von Massenbach teilt mit, dass man nicht mit Leasingkräften arbeite. In der Nachtschicht arbeiten Mitarbeiter, die über einen Vertrag von 400,00 € arbeiten. Diese Mitarbeiter/-innen sind verlässlich und nehmen auch an den Fortbildungen teil.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, wer im Land Berlin die Verantwortung trägt, dass es zu wenig Plätze für die Menschen gibt, die aus dem Maßregelvollzug kommen. Weiterhin möchte er wissen, wer für die Organisation der Wohngemeinschaften und für die finanziellen Grundlagen verantwortlich sei. Herr Dr. Beckmann teilt mit: Dass es Plätze gäbe, aber die Wartelisten seien zu lang. Aus dem Maßregelvollzug heraus, kann man keine exakten Zahlen vorlegen. Der Träger sei in einer relativen Planungsunsicherheit und muss dann möglicher weise Plätze vorhalten, die nicht belegt sind. Eine andere Schwierigkeit besteht darin, dass es Träger gibt, die keine forensischen Patienten/-innen aufnehmen. Das sei eine Bezirkssache. In Mitte, Wedding und Tiergarten habe man aber nie Probleme gehabt. Problem bestehen bei den Wartelisten. Man sei im Gespräch mit den jeweiligen Psychiatriekoordinatoren und dem Landespsychiatriebeauftragten. Der Beauftragte des Maßregelvollzugs aus der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist über diese Angelegenheiten informiert. Das Problem sei bekannt, man werde daran arbeiten.

Herr Rauskolb bemerkt, dass er den Eindruck hätte, dass nicht genug passiert, weil Menschen länger im Maßregelvollzug verbleiben müssen, nur weil der Staat nicht in der Lage sei, ein Verfahren zu entwickeln, damit die nötigen Vorbereitungen in Wohngemeinschaften getroffen werden, um die Menschen aus dem Maßregelvollzug dann endgültig in die Freiheit zu entlassen.

 

Herr Kolodziejczak bemerkt, dass in der Regel weniger Platzprobleme dafür sorgen, dass es manchmal Schwierigkeiten in der Überleitung gibt, sondern es passen manchmal die Anforderungen des Hilfesystems nicht ganz zusammen. Zum Beispiel gibt es Menschen mit nicht so großem Hilfebedarf. Sie müssen dann nicht in ein Heim oder Übergangswohnheim. Sie können in eine Wohnung ziehen. Die Justiz fordert aber, dass dieser Mensch keine eigene Wohnung beziehen darf. In der ambulanten Eingliederungshilfe ist das nicht vorgesehen, dass der Träger eine Wohnung stellen muss, wenn er betreutes Einzelwohnen anbietet. Der Träger ZeitRaum tut das als Service mit einem hohen eigenem Risiko. Ein Träger kann aber nicht gezwungen werden, dem Entlassenen eine Wohnung anzumieten. Herr Kolodziejczak könnte sich eine Stiftung vorstellen, die einen Puffer bildet, dass von den Trägern nichts verlangt wird, was sie nicht erbringen können.
Weiterhin berichtet er über das Platzproblem in den Übergangsheimen. Hier befinden sich maximal nur 10 Plätze. Hier besteht das Problem, dass der Entlassene rund um die Uhr betreut werden und einen Ansprechpartner haben sollte. Der Hilfebedarf ist aber sehr gering. Es gibt im Bezirk kaum Menschen, die so gut behandelt werden, wie die aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs kommen. Die Tagesstruktur ist meistens über Jahre und Jahrzehnte eintrainiert (wie Freizeitgestaltung, Inanspruchnahme medizinischer Hilfen). Die Frage stellt sich hier, was soll der/die Entlassene in einer Einrichtung, die eine Betreuung 24 Stunden lang bietet und andere bräuchten diese Betreuung auch und erhalten den Platz nicht. Das sei ein Abwägungsproblem. Dieser Aspekt stellt sich als sehr schwer dar.

Abschließend vermittelt Herr Kolodziejczak, dass ein Versprechen gegeben wurde, wenn das Projekt Rio in den Bezirk kommt, die Menschen etwas früher kommen, aber intensiver betreut werden. Das Versprechen wurde gehalten. Die Menschen sind gut vorbereitet. Die ambulanten Träger wurden gut vorbereitet. Es findet eine gute Zusammenarbeit mit dem QM-Gebiet statt. Ein Straßenfest wurde zusammen mit dem QM-Gebiet gestaltet.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) meint, dass es nicht richtig sei, dass die Senatsverwaltung für die Vorhaltung der Plätze zuständig sei. Jeder Träger, der ein entsprechendes Projekt initiieren möchte, kann ein Konzept bei der Senatsverwaltung einreichen. Sollte das Konzept schlüssig sein, dann gibt es eine Rahmenvereinbarung dafür und der Träger kann dann entsprechend im Bezirk oder bezirksübergreifend agieren. Sie kann die Träger verstehen, die meinen, wenn sie nicht wüssten, wie viel Kostenübernahme nach § 53 sie erhalten und somit ihre Finanzierung gedeckt sei, sie nicht noch eine TWG aufmachten. Weiterhin meint sie, dass in Berlin mehr bekannt gemacht werden müsste, dass es solche Erkrankungen und es bestimmte Bedarfe gäbe. 

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte die Schuldfrage nicht diskutieren. Es gehe hier um Kausalität und Ursächlichkeit. Die Frage stellt sich, dass Menschen gegen ihren Willen untergebracht werden. Im Maßregelvollzug sitzt niemand freiwillig. Der Klient sei dort eingewiesen und irgendwann muss er dort entlassen werden. Entlassen wird er aber nur, wenn er genügend vorbereitet ist für den Gang in die Freiheit. Wenn dann ausgeführt wird, dass sich der Gang in die Freiheit verzögert, weil die entsprechenden Plätze nicht zur Verfügung stehen, muss es doch gestattet sein, zu fragen, wie man dieses Problem lösen möchte. Es geht hier um die Frage, ob der Staat berechtigt sei, Menschen länger in Unfreiheit zu halten nur, weil er seine finanziellen Möglichkeiten nicht ausschöpfen kann.

 

Frau BD Freikamp (Die Linke) fragt, ob ein Vermittlungsproblem zwischen den Trägern und dem Maßregelvollzug bestehe? Ist hier eine engere Zusammenarbeit geplant? Herr Kolodziejczak teilt mit, dass mit dem Landesbeauftragten für Psychiatrie über dieses Thema gesprochen wurde. Es gibt einige Vermittlungen, wo es lückenlos und anstandslos funktioniert und wo es zu keinen Verzögerungen kommt aber es gibt die Situation, wo es zu Verzögerungen kommt. Vor einigen Jahren habe man deshalb angeregt, ein Gespräch zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Bezirken durchzuführen. Dieses Gespräch fand Ende 2010 statt. Er kann die Auflagen nachvollziehen. Diese sind aber mit den Instrumenten, die die Bezirke haben, nicht immer in Einklang zu bringen. Steht in den Leistungsbeschreibungen des Landes, in denen mit den Trägern vereinbart wird, was sie leisten und dies nicht enthalten sei, dass der Träger eine Wohnung stellen muss, dann muss die Leistungsbeschreibung verändert werden, oder man muss eine andere Lösung finden. Dann muss man schauen, ob man in Form einer Stiftung oder das Land Berlin dafür sorgt, dass diese Menschen eine Wohnung nicht selbst anmieten müssen. Er sieht kein Lösungsproblem, wenn man doppelt so viele Übergangsheimplätze hätte, wie man es jetzt hat. Würde man in die Situation kommen, dass Forderungen gestellt werden, auf eine fachlich fundierte Bewachung und weniger therapeutische Hilfen und für diese Form einen hochqualifizierten intensiv betreuten Platz zur Verfügung zu stellen und einen anderen Menschen dafür leer ausgehen zu lassen, halte er für nicht vernünftig.

 

Frau von Massenbach bemerkt, dass es keine Plätze mehr gäbe. Es gibt ein Berliner Psychiatriebudget. Die Träger erhalten ein Trägerbudget. Das berechnet sich auf einer Grundlage. Weiterhin bemerkt sie, dass man über das Problem der Wohnungsfrage reden muss und nicht um die Menge der Menschen. Anschließend berichtet sie über einen Fall.

 

Frau BV Matischok-‚Yesilcimen (SPD) regt an, über die Problematiken mit den Gerichten zu sprechen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, ob man nach Plätzen oder Budget rechnet, sei ihm egal. Es gehe hier um Menschen, die im Maßregelvollzug sitzen, aber einen Anspruch darauf haben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, aus der „Haft“ in Freiheit entlassen zu werden. Er habe sich nur zu Wort gemeldet, weil dieser Entlassungszug behindert wird, weil nicht genügend Wohngemeinschaften, betreutes Einzelwohnen etc. zur Verfügung stehen, um sie ausreichend auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Er habe bisher keine befriedigenden Lösungen erhalten. Dass das ein schwieriges Problem darstelle, sei ihm klar. Er möchte die öffentliche Hand aufrütteln. Man kann nicht alles auf Freie Träger abwälzen und sagen, es sei unfair, das können sie gar nicht leisten. Es sei ursprünglich eine staatliche Aufgabe. Man habe es auf Freie Träger abgeschoben. Man muss immer wieder sehen, dass es darum gehe, dass Menschen gegen ihren Willen in Unfreiheit verbleiben müssen. Herr Dr. Beckmann bemerkt, dass es sich aktuell bei den geschilderten Problemen, um 2 Menschen (von insgesamt 650) handelt, die auf freie Plätze warten müssen. Die entsprechenden Verantwortlichen wissen Bescheid, arbeiten an Lösungen. Er sei zuversichtlich, dass dies auch gelingen wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass es Menschen mit unterschiedlichem Therapiebedarf gäbe. Man kann mit der Budgetierung nicht sagen, wie hoch der Bedarf sein könnte. Frau von Massenbach teilt mit, dass man mit 12 Hilfebedarfsgruppen rechne. Ein Klient kann eine Hilfebedarfsgruppe 1 haben und ein anderer Klient kann Hilfebedarfsgruppe 12 haben, wo man ihn 3 bis 4 Mal sieht und noch eine Nachtbereitschaft. Man habe eine durchschnittliche Hilfebedarfsgruppe von 3, 2, aber man habe Menschen, die jeden Tag viel gesehen werden und anderen Menschen sieht man nur 1 Mal die Woche.


 

 
 

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