Auszug - Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR von Dassel teilt mit: Per 10

Herr BzStR von Dassel teilt mit: Per 10.05.2011 liegen

·         310 Anträge aus dem Wohngeldbezug und SGB XII

·         950 Anträge aus dem Sozialamt

·         2.240 Anträge aus dem Wohngeldamt vor.

10 % der Antragsberechtigten haben einen Antrag gestellt. Man geht davon aus, dass alle, die antragsberechtigt sind, einen Antrag stellen.

Zum Verfahren teilt Herr von Dassel mit, dass die Berlin-Pässe, die die Kinder ausgestellt bekommen, in den Bürgerämtern ausgegeben werden. Es wird eine zentrale Erfassung für die Anträge geben. Klassenfahrtenanträge werden sofort bearbeitet. Klassenausflüge (Tagesausflüge) können über den Berlin-Pass beantragt werden. Die Antragsberechtigten sollen darauf hingewiesen werden. In den Schulen soll die Lernhilfe so auch beantragt werden.
Herr von Dassel bemerkt, dass in Bezug auf den Berlin-Pass hinsichtlich des Datenschutzes bisher keine Klärung herbeigeführt werden konnte.

Weiterhin teilt er mit, dass man heute im Bezirksamt über die Caterer diskutierte. Für sie sei die Handhabung der Abrechnung mit dem Schulamt sehr schwierig.

 

Anschließend bezieht sich Herr BzStR von Dassel noch einmal auf den Berlin-Pass (er berichtete in der Sitzung am 12.04.2011 unter TOP 2.2 ausführlich). Leider ist der Senat nicht dafür, die Pässe in den Bürgerämtern auszugeben, sondern die Jobcenter sollen diese ausgeben. Der Geschäftsführer des Jobcenters Mitte hat sich diesem Problem angenommen; in den nächsten Wochen soll eine Klärung herbeigeführt werden.

 

Abschließend berichtet Herr von Dassel darüber, dass es 14,5 Stellen außerhalb des Jobcenters geben soll. Im Jobcenter könnte man 13 Bearbeiter/-innen befristet einstellen, aber es besteht immer noch ein Personaldelta. Um das aufzufüllen, kann man nur befristet einstellen. Der Geschäftsführer des Jobcenters muss sich jetzt entscheiden, ob er befristet für Bildung und Teilhabe einstellt oder ob er befristet für seine normalen Leistungen, die er bringen muss, einstellt. Die Senatsverwaltung meint, dass es nur befristete Einstellungen gibt.

 

Herr von Dassel sagt zu, den Ausschussmitgliedern den Bericht der Geschäftsführer bezüglich des Berlin-Passes zukommen zu lassen. Sie haben sich an den Senat gewandt und um eine Sondersitzung gebeten, weil sie nicht damit einverstanden sind, dass das Jobcenter einen Bescheid ausstellt und die Kita entscheidet darüber und den Widerspruch macht das Jobcenter dann wieder.


 

 
 

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