Auszug - Vergabe von Mitteln aus Stiftungen (Erika-Hess-Stiftung, Kreuzberger Stiftungsmittel,...)  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus entschuldigt sich dafür, dass er die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht an die anderen Fraktionen we

Herr Neuhaus entschuldigt sich dafür, dass er die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht an die anderen Fraktionen weiter geleitet hat. Dem Bezirksamt wurden die Fragen zur Beantwortung übermittelt.

 

Frau Hänisch beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Gibt es bei den anderen Stiftungen bestimmte Vergaberichtlinien analog zur Erika-Heß-Stiftung und wie sehen diese aus?

 

Analoge Vergaberichtlinien vor allem zu den Stiftungen „Lammers“ und „Bürger für Mitte“ gibt es so, wie sie für die Erika-Heß-Stiftung existieren, nicht.

Aus Friedrichshain-Kreuzberg gab es den Hinweis, da dort für ganz Berlin die Mittel für die Sammelstiftung Kreuzberg und die Hertie-Stiftung verwaltet werden, dass es auch dort keine gesonderten Richtlinien für die Vergabe gibt. Es gibt einen Stiftungszweck, der relativ ausführlich ist und das Bezirksamt in die Lage versetzt, sehr konkret auf Anträge entsprechende Entscheidungen zu treffen.

An eine Diskussion im Bezirksamt, ob für die Stiftung Lammers und Bürger für Mitte über den Satzungszweck hinaus noch Vergaberichtlinien erlassen werden sollen, kann sich Frau Hänisch nicht erinnern.

 

Werden bei der Erika-Heß-Stiftung die Vergaberichtlinien konsequent eingehalten oder gibt es Abweichungen und wie wird kontrolliert, dass es nicht zu Wiederholungszuwendungen kommt, die über mehrere Jahre laufen?

 

Von der Geschäftsstelle der Erika-Heß-Stifung (Frau Großgebauer) liegt folgende Antwort vor:

Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die eingehenden Anträge sachlich und inhaltlich unter Zugrundelegung der Abgabenordnung, der Satzung, der Vergaberichtlinien sowie der Zuwendungsrechtsvorschriften der LHO und Ausführungsvorschriften der LHO zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt die Einholung fachlicher Stellungnahmen bei den Fachämtern. Nach Vorliegen dieser fachlichen Stellungnahme entscheidet dann das Bezirksamt abschließend im Rahmen einer Bezirksamtsvorlage über den Einzelantrag. Bescheiderteilung und Abrechnung erfolgt wieder durch die Geschäftsstelle der Stiftung. Dem Rechnungshof und dem Finanzamt wird über alle Ausgaben regelmäßig Bericht erstattet.

Ja, die Vergaberichtlinien werden konsequent angewandt. Ausnahmen oder Abweichungen lassen die rechtlichen Bestimmungen nicht zu.

Die Geschäftsstelle dokumentiert die Zuwendungen in einer Liste und diese Übersicht wird jedes Mal herangezogen, wenn ein neuer Antrag eingereicht wird, so dass im konkreten Einzelfall sofort erkannt wird, wenn es zu Wiederholungszuwendungen kommen würde. Insofern ist durch diese Form der Kontrolle ausgeschlossen, dass über die in den Vergaberichtlinien festgelegte Möglichkeit (bis zu drei Jahren) hinaus, eine solche getätigt werden würde.

 

Warum sind die Zuständigkeiten (Geschäftsstellen in Mitte) nicht genau so geregelt wie in Friedrichshain-Kreuzberg? Beispiel: Die Geschäftsstellen der Kreuzberger Sammelstiftung und der Paul und Luise Herpig Stiftung liegen beim Bezirksamt. Die Geschäftsstellen der Stiftungen in Mitte liegen bei der Bürgermeisterei. Worin liegen die Vorteile der Zuständigkeit in Mitte?

 

Für die Kreuzberger Sammelstiftung und für die Herpig-Stiftung wurde aus Vereinfachungsgründen als Geschäftsstelle das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg angegeben. Selbstverständlich war damit nicht das Kollegialorgan sondern die Behörde in ihrer Gesamtheit gemeint. Tatsächlich umfasst die dortige Zuständigkeit die Fachabteilung, in der auch die SE Finanzen verortet ist. Und deren Tätigkeit umfasst einen Leistungsumfang, der sich auf die satzungsgemäße Ausschüttung an die verschiedenen Behörden im Lande Berlin bezieht. Die Ausschüttungen, die an die verschiedenen Behörden ausgereicht werden, werden dann eigenverantwortlich von den Behörden auf Basis der Satzung und der verfügbaren Mittel an Dritte wiederum ausgereicht. Insofern ist hier eine Analogie der Verfahrensweise gegeben.

Nicht alle Stiftungen werden durch Geschäftsstellen in der Bürgermeisterei betreut, sondern die Mittel Kreuzberger Stiftungsmittel und Herpig Stiftung werden dezentral in den Ämtern betreut und eigenverantwortlich vergeben. Z.B. hat es in der letzten JHA-Sitzung eine Vorlage gegeben, wie die Kreuzberger Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2011 ausgereicht haben. Und dies erfolgt ohne Beteiligung und Kenntnisnahme durch das Bezirksamt. Die Erika-Heß-Stiftung wird durch das Bezirksamt entschieden. Bei den beiden neuen Stiftungen werden die Entscheidungen durch den Bezirksbürgermeister direkt getroffen.

 

Herr Urchs fragt nach, ob es Vor- und/oder Nachteile bei der Vergabe durch das Bezirksamt bzw. durch den Bezirksbürgermeister gibt. Könnten vielleicht Fälle auftreten, wo eine Entscheidung besonders schnell getroffen werden muss und es dann günstiger ist, wenn es nur in einer Hand liegt. Oder geht es da mehr um Prestige. Wie ist das geregelt.

 

Frau Hänisch merkt an, dass sie diese Frage wohl eher spekulativ beantwortet muss. Die Vergabe der Erika-Heß-Stiftungsmittel ist historisch bedingt bezirksamtsbezogen vergeben worden. Das war schon im Altbezirk Wedding so und wurde für den Neubezirk Mitte so übernommen. Es gab auch schon eine Debatte gemeinsam mit der BVV darüber, dass die Vergaberichtlinien überarbeitet und an einen Entwicklungsstand angepasst werden. Das Verfahren ist durchaus aufwendig. Es sichert aber sowohl eine fachliche Bewertung als auch eine politische Gesamtbewertung und hat damit einen gewissen Stellenwert. Bei den Kreuzberger Stiftungsmitteln ist es so, dass eine Ausschüttung an das Bezirksamt insgesamt vorgenommen wird. Nach traditionellen Regeln, die in den vergangenen 10 Jahren nicht in Frage gestellt wurden, werden die Mittel auf die Bereiche Jugendhilfe, Schule und Soziales aufgeteilt. Auch das hat sich bewährt, weil hier sehr klar eine fachbezogene Entscheidung für die einzelnen Mittel getroffen werden kann, ohne Umwege zu gehen und das Bezirksamt mit beteiligen zu müssen. Zu den beiden neuen Stiftungen gibt es noch keine Erfahrungen. Die Satzung wurde im Bezirksamt beschlossen. Eine Ausschüttung hat bisher nicht stattgefunden, so dass auch noch keine Erfahrungswerte vorliegen, ob sich dieses System bewährt.

 

Herr Urchs hätte gerne gewusst, wer die Vergaberegeln festlegt.

 

Frau Hänisch führt aus, dass die Einrichtung der Stiftung und auch den Satzungszweck das Bezirksamt beschlossen hat, so dass möglicherweise Vergaberichtlinien auch vom Bezirksamt zu beschließen seien. Ob die Möglichkeit besteht, dass der Stiftungsverwalter oder Stiftungsmittelgeber bzw. der Bezirksbürgermeister es alleine könnte, wurde bisher nicht rechtlich geprüft. Evtl. leitet sich so etwas aus der Satzung direkt ab. Aber diesbezüglich ist Frau Hänisch überfragt.

 

Herr Biedermann ergänzt, dass er es bei den beiden eigenen Stiftungen (Bürger für Mitte und Lammers) für unschädlich hält, wenn es keine Vergaberegeln gibt. Genauso sieht es das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bei der Sammelstiftung und der Herpig-Stiftung, wo es ebenfalls keine Vergaberichtlinien gibt. Letztendlich ergibt sich der Zweck, für die Gelder ausgereicht werden dürfen, allein schon aus der Satzung. Und die ist maßgeblich. Wenn jemand der Auffassung sein sollte, man müsste dies noch spezifizieren, so wie es bei der Erika-Heß-Stiftung geschehen ist, dann ist das auch unschädlich. Dennoch hält Herr Biedermann dies nicht für zwingend erforderlich.

 

Herr Urchs fragt weiterhin nach, ob es theoretisch denkbar wäre, dass es einen Mehrheitsbeschluss der BVV gäbe, die Vergaberegeln zu ändern.

 

Frau Hänisch merkt an, dass dies ein Ersuchen nach § 13 Bezirksverwaltungsgesetz an das Bezirksamt wäre, dem das Bezirksamt nur in Ausnahmefällen nicht Folge leistet.

 

Herr Bertermann merkt nach seiner Logik an, dass bei den Stiftungen – Bürger für Mitte und Lammers – der Bezirksbürgermeister nach den Maßgaben der Satzung entscheidet, Punkt. Er vermutet, dass sich das Bezirksamt auch Gedanken darüber gemacht hat, warum es das so macht. Dennoch ist die Fraktion Bündnis/Die Grünen über den Bezirksamtsbeschluss nicht besonders glücklich.

 

Sollen Stiftungsmittel grundsätzlich mittelbar oder unmittelbar Bedürftigen zugute kommen? Wie ist das in Mitte geregelt? Gibt es eine einheitliche Regelung?

 

Die jeweilige Mittelvergabe richtet sich nach der Satzung. Eine Verallgemeinerung kann nicht erfolgen zumal auch Organisationen bedacht werden können und somit eine persönliche Zuordnung von ausgegebenen Mitteln nicht zwingend möglich ist. Die Mittel aus dem Härtefond der Erika-Heß-Stiftung kommen aber beispielsweise ausschließlich „Bedürftigen“ zugute. Im übrigen kann die Heterogenität der Stiftungsmittelnehmer den Bewilligungslisten entnommen werden. Ausschüttungen aus den Stiftungen Lammers bzw. Bürger für Mitte hat es bislang noch nicht gegeben, so dass dazu noch keine Aussagen getroffen werden können, ob tatsächlich immer nur Einzelpersonen und damit unmittelbar Bedürftige bedacht werden oder auch mittelbar Bedürftige in Form von Organisationen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Jaath teilt Frau Hänisch mit, dass die Stiftungszwecke beider Stiftungen (Bürger für Mitte und Lammers) relativ breit gehalten sind. Insofern wird auch eine ziemlich breite Form der Mittelvergabe möglich sein. In beiden Fällen sind Einzelpersonen und Körperschaften denkbar. Das wird sich aber erst in der Praxis herausstellen. Es gibt aber einen erheblichen Ermessungsspielraum. Das liegt vielleicht auch an der Antragslage oder an der aktiven Form, wie man es macht (z.B. Ausschreibung oder Interessenbekundung). Frau Hänisch findet es u.a. bei der Erika-Heß-Stiftung persönlich etwas schwierig, dass man nur bewilligt, wenn ein Antrag auf dem Tisch liegt. Hier könnte man z.B. ein oder zwei Mal im Jahr eine Ausschreibung generieren oder mit einer Stichtagsregelung über eine Reihe von Anträgen entscheiden. Als Weiterentwicklung wurde über ein solches Verfahren schon diskutiert, ist aber nicht weiter umgesetzt worden.

 

Frau Hilse fragt nach, wie der Durchschnittsbürger von solchen Stiftungen erfährt.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass dies durch aktive Kommunikation in den diversen Ausschüssen geschehen kann und auch auf der Homepage des Bezirksamtes nachzulesen ist. Manchmal können bei den Haushaltsberatungen auch Deckungslücken mit einer Kofinanzierung durch die Erika-Heß-Stiftung geschlossen werden. Die Erika-Heß-Stiftung hat einen Beirat, der aktive Einwerbung betreiben sollte, um zusätzliches Geld in die Stiftung holen. Die Wirkung bzw. die Masse an Anträgen wurde dadurch auch nicht ausgelöst.

 

Herr Neuhaus bedankt sich für die Ausführungen.


 

 
 

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