Auszug - Barrieren in Mitte Bericht der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt (QM), Integration und Gleichstellung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Soziale Stadt Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Knuth (Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage 1 un

Frau Knuth (Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage 1 und 2).

 

Herr Diedrich fragt nach, ob diese Thematik auch im Rahmen der BA-Sitzungen beraten wird.

Herr Dr. Hanke antwortet, dass die jährlichen Begehungen/Berollungen zum Anlass genommen werden, um die Fachämter sowie die entsprechenden Stadträte auf die diesbezüglichen Erkenntnisse hinzuweisen. Der Bezirk arbeitet an der Sensibilisierung des Themas.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Dr. Streb führt Frau Knuth aus, dass das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Allee weitestgehend den Anforderungen an barrierefreies Bauen entspricht, es liegen häufig organisatorische Probleme vor.

Sie verweist zur Beantwortung der Nachfrage auf die Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. 1110/III), welche in den Unterlagen zur morgigen BVV enthalten ist.

 

Herr Bertermann fragt nach, welcher der drei Standorte -Rathaus Tiergarten, Rathaus Mitte und Neues Stadthaus- am ehesten als barrierefrei zu bezeichnen ist, ohne dass größere Baumaßnahmen durchgeführt werden müssten. Frau Knuth antwortet, dass das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Allee (Rathaus Mitte) am ehesten den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht.

 

Frau Hoff spricht ihr Erstaunen darüber aus, dass sämtliche Bauvorhaben in Bezug auf die Barrierefreiheit völlig unüberlegt entwickelt werden.

Herr Dr. Hanke führt dazu aus, dass es längst nicht so ist, dass die Unternehmen, Baubetriebe oder Architekten über entsprechende Berater verfügen. Sämtliche Vorhaben werden nach reinen Design-Gesichtspunkten genehmigt, über die Barrierefreiheit wird hingegen leider nicht nachgedacht.

 

Herr Dr. Streb fragt nach, ob die Barrierefreiheit bei Baugenehmigungen zu Neubauten abgefragt wird. Dies wird bejaht.

Herr Dr. Streb fragt nach den Sanktionsmöglichkeiten, sollten die baulichen Voraussetzungen zur Barrierefreiheit nicht eingehalten werden.

Frau Knuth antwortet, dass eine Klagemöglichkeit durch Vereine oder Verbände besteht. Das Bezirksamt ist an und für sich nicht klagebefugt. Frau Knuth weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mittlerweile ein vereinfachter Baugenehmigungsweg besteht, d.h. viele Aspekte werden nicht mehr aufgezeigt. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bezirk (Bund, Land) führen zusätzlich dazu, dass die geplanten Bauvorhaben und deren Genehmigungen sehr unübersichtlich zu erfassen sind.

Herr Dr. Streb führt aus, dass eine Sensibilisierung dieser Thematik nur dann erfolgen kann, wenn die Nicht-Beachtung derartiger Vorlagen schwer sanktioniert wird.

Frau Knuth legt dar, dass der Klageweg bisher nicht verfestigt ist. Sie verweist auf die Klage des Berliner Behindertenverbandes gegen das Holocaustmahnmal, welche keinen Erfolg erzielte, da auf die künstlerische Freiheit abgehoben wurde. Derartige Urteile tragen natürlich zur Entmutigung, eine Klage einzureichen, bei.

 

Herr Bertermann legt dar, dass Betreiber von Gaststätten im Zuge von Kontrollen seitens der Bauaufsicht durchaus unter Druck gesetzt werden können, wenn beispielsweise Fluchtwege/Rettungswege nicht ordnungsgemäß vorhanden sind. In derartigen Fällen wird die Schließung der Lokalität angekündigt.

Er fragt nach, ob diese Vorgehensweise mit dem Verweis auf den § 51 Baunutzungsverordnung auch in Fällen der fehlenden Barrierefreiheit anwendbar wäre.

 

Herr Diedrich schlägt vor, diese Thematik im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen, entsprechende Mitarbeiter der Bauverwaltung (u.a. Baujuristen) sind in diesem Ausschuss anwesend.

 

Herr Dr. Streb ist der Ansicht, dass eine Ausweitung der Klagebefugnis einiges zum Positiven verändern würde. Er legt dar, dass man sich dafür einsetzten sollte, die Klagebefugnis auch an MitarbeiterInnen des Bezirksamtes zu erteilen.

 

Frau Knuth bittet die Fraktionen, im Zuge des Wahlkampfes daran zu denken, dass es Menschen gibt, denen der Zugang zu diversen Informationen nicht gegeben ist (Gehörlose, Blinde). Im Rahmen der Wahlkampfveranstaltung muss mit solchen Menschen gerechnet werden, sie bittet um entsprechende Vorbereitung.


 

 
 

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