Auszug - Sachstand zur Umsetzung des Smiley Systems in Berlin Mitte BE: Dr. Christian Hanke - BzBm; Herr Busse - Leiter LuV Ges  

 
 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass im Gesundheitsausschuss kontinuierlich über den Stand berichtet wird. Der Bezirk Mitte möchte gerne ein solches System im Bezirk etablieren. Der Bezirk Pankow hat ein solches Pilotprojekt umgesetzt und Erfahrungen gesammelt. Zurzeit hängt es daran, dass es noch keine Verständigung darüber gibt, ein gesamtstädtisches System einzuführen. Offensichtlich gestaltet es sich aus der Sicht der Senatsverwaltung sehr schwer. Es gibt immer wieder Diskussion zu diesem Thema in Facharbeitskreisen und auch bei den Sitzungen der Gesundheitsstadträte. Überlagert wird dieses Problem auch dadurch, dass es auf Bundesebene eine Initiative gibt, ein irgendwie geartetes System einzuführen. Herr Busse hat für die Mitglieder Material vorbereitet und kann im Detail Auskunft über den derzeitigen Stand geben.

 

Herr Busse ergänzt, dass er Materialien mitgebracht hat, was den letzten Stand der Diskussion wiedergibt. Es handelt sich um den Beschluss der für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte vom 24.10.2010. In dieser Sitzung ging es im Wesentlichen um zwei Dinge. Einmal um die Frage, ob das Smiley System unter Berücksichtigung von Artikel 12 GG (Eingriff in die Berufsfreiheit) zulässig ist. Dazu gab es zwei Rechtsgutachten, die schon vorliegen. Der eine Gutachter sagt, Eingriff in die Berufsfreiheit ist so ohne weiteres nicht zulässig. Es braucht ein besonderes Smiley-Gesetz. Der andere Gutachter sagt nein, da sich das Wesentliche nach dem Verbraucherinformationsgesetz richtet und somit kann das System in dieser Form umgesetzt werden. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat sich dem letzteren angeschlossen und gesagt, wir wollen so ein System einführen mit bestimmten Excellenzstufen und bestimmten Auskunftspflichten/-möglichkeiten. Da die Berichte z.B. in den Gaststätten angebracht werden müssten, wird es für erforderlich gehalten, das Gaststättengesetz zu ändern, damit die Gaststätten auch verpflichtet werden, diesen Smiley an ihrem Schaufender zu dulden und auch den Kontrollbericht. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat zugesagt, dies auf den Weg zu bringen. Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Die Kontrolle muss vor Ort erfasst und ein einheitlicher Kontrollbericht erstellt werden, der dann auch vor Ort verbleibt und in der Gaststätte/in dem Restaurant gut sichtbar ausgehangen wird. Diesbezüglich gab es die Frage, wer diese mobilen Endgeräte finanziert. Die Bezirke oder das Land. Eine Entscheidung diesbezüglich wurde noch nicht getroffen. Da auch auf Bundesebene versucht wird ein einheitliches System einzuführen, kann die Absicht der Senatsverwaltung für Gesundheit, das Berliner Smiley-Systems zum 01.07.2011 einzuführen, dadurch überholt wird, dass es auf Bundesebene schon eine weitere Initiative gibt. Das kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden. Herr Busse merkt aus fachlicher Sicht die persönliche Bemerkung an, dass sich der erste Schritt auf Restaurants und Gaststätten bezieht. Er kann sich sehr wohl vorstellen, dass möglicherweise darüber nachgedacht werden sollte, dass danach auch andere Betriebe (Bäckereien, Fleischereien u.a.) mit einem Smiley bedacht werden. Das hält er eigentlich für viel wichtiger.

 

Herr Lehmann fragt beim Bezirksamt nach, ob es bereits entsprechende Signale von der Senatsverwaltung gibt bzw. über den RdB an den Senat. Herr Lehmann glaubt, dass da schon etwas gelaufen ist. Er hätte gerne gewusst, wenn die Einführung nun auf sich warten lässt, ob Pankow trotzdem weiter so verfährt wie bisher.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass er nicht überblicken kann, inwieweit der Senat und die zuständige Senatsverwaltung sich in die bundespolitischen Debatten einbringen. Er kann zurzeit auch nicht überblicken, ob das auch ein Thema der ständigen Konferenz der Gesundheitsminister. Das müsste erfragen.

 

Herr Koch findet es sehr interessant, dass es in diesem Fall so ist, dass die Verwaltung politisches Handeln anregt. Ansonsten ist es ja immer umgekehrt. Er bezieht sich auf die mobilen Endgeräte und fragt nach, warum der Bescheid nicht im Amt gefertigt und per Post übermittelt wird.

 

Herr Busse teilt mit, dass nach den vorläufigen Diskussionen beabsichtigt ist, dass der Gaststättenbetreiber unmittelbar nach der Kontrolle von den Lebensmittelkontrolleuren den Bericht erhält.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kliemann, wer die mobilen Endgeräte finanziert und wie hoch der Kostenaufwand für die Bezirke ist teilt Herr Busse mit, dass es noch immer in der Diskussion ist. Auch ist es mit der Anschaffung der mobilen Endgeräte nicht getan. Diese Geräte sind nach drei, vier Jahren erneuerungsbedürftig und es bedarf einer Ersatzbeschaffung. Den Bezirken wurde schon oft von der Senatsverwaltung etwas offeriert, was dann auch in den Bezirken eingeführt wurde. Letztendlich sind die Bezirke dann auf den Folgekosten sitzen geblieben. Die mobilen Endgeräte werden pro Stück zwischen 3.000 € bis 4.000 € veranschlagt.

 

Herr Bertermann bittet darum, sollte es eine Auswertung vom Bezirksamt Pankow zu diesem System geben, diese den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Weiterhin fragt er nach, warum der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein Pilotprojekt zu den mobilen Datenerfassungsgeräten beginnt.

 

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass in Pankow nachgefragt wird, ob es einen Zwischen- oder Abschlussbericht gibt, der dann an die Mitglieder weiter geleitet wird. Nach dem Kenntnisstand von Herrn Dr. Hanke führt der Bezirk Pankow das System weiter fort. Ob möglicherweise noch irgendwelche Gerichtverfahren anhängig sind, ist ihm nicht bekannt.

 

Herr Busse ergänzt, dass die Berichte auf der Internetseite des Bezirks Pankow (http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html) zu finden sind. Dort gibt es auch Übersichten, welche Verfahren noch laufen. Ob in Marzahn-Hellersdorf tatsächlich diese Endgeräte eingesetzt werden, ist Herrn Busse zurzeit nicht bekannt.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich für die Ausführungen.


 

 
 

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