Auszug - Entwicklungsbericht zu entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Dassel teilt mit, dass den Mitgliedern der Bericht vorab zugegangen ist

Herr von Dassel teilt mit, dass den Mitgliedern der Bericht vorab zugegangen ist. Zum Überblick bezieht er sich auf die für den Bezirk entscheidende Darstellung der Ergebnisse der Basiskorrektur. Im Jahr 2008 hatte der Bezirk nach Basiskorrektur noch einen Verlust von fast 3,5 Mio. €. Im Jahr 2009 gab es nach Basiskorrektur einen Gewinn von fast 2,2, Mio. €. Und wenn man sich den Gesamthaushaltsabschluss in den Jahren 2008 und 2009 anschaut, dann sieht man, dass ein Großteil der positiven Entwicklung wirklich auf diesen Bereich zurück zu führen ist. Herr von Dassel ist der Auffassung, dass dies zu gleichen Teilen an drei Gründen lag. 1. Zu einem Großteil lag dies u.a. am Glück. Es kann nicht immer gesteuert werden, welcher Hilfebedürftige in welche Einrichtung geht. Somit lag die Fallcharakteristik im Jahre 2009 deutlich günstiger als im Jahre 2008. 2. Ebenso hat Herr von Dassel den Eindruck, dass die Basiskorrektur für 2009 deutlich fairer ablief und spezielle Besonderheiten, die zu Sondertatbeständen geführt haben, wurden mit berücksichtigt. 3. Und nur das letzte Drittel würde Herr von Dassel wirklich den reinen Steuerungsmaßnahmen im Bezirk zuschreiben. Er möchte klar stellen, dass die Steuerungserfolge im Jahre 2009 natürlich auch ihre Ursache schon in 2007 und 2008 haben.

Weiterhin ist es erstmalig gelungen, und das ist in weiten Teilen auch beispielgebend für das Land Berlin, sich davon abzukoppeln, dass eine veränderte Menge auch einen veränderten Preis mit sich bringt.

Herr von Dassel hat den vorliegenden Bericht diesmal deutlich kürzer gefasst. Dennoch möchte er auf zwei Sachverhalte deutlich hinweisen. Die Pflegefachkräfte haben in 2009 angefangenen, sehr verstärkt in das Begutachtungsgeschäft einzusteigen. Dies war bisher ausschließlich dem Gesundheitsbereich vorbehalten, der aber von den Kapazitäten her oft nicht in der Lage war, dies auch zeitnah zu gewährleisten. Damit gab es eine lange Frist von unbegutachteten Personen, die nach Bedarfsmeldung der pflegenden Einrichtung finanziert wurden. Im Rahmen der Pflege wurde ein Berlin weites Modellprojekt eingerichtet, das auch die Frage der Wirksamkeit der Pflegefachkräfte sehr intensiv begleitet. Eine diesbezügliche Unterlage wird an die Mitglieder verteilt. Darin zeigt sich, dass allein die Pflegebegutachtung durch Personen, die im Sozialamt Mitte angestellt sind, eine durchschnittliche monatliche Einsparung in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € erbringen. Hochgerechnet könnte der Bezirk ca. 1 Mio. € durch dieses Verfahren einsparen. Selbstverständlich wird der notwendige Pflegebedarf dabei nicht außer acht gelassen. Deshalb hat das Bezirksamt beschlossen, die Zahl der Pflegefachkräfte zu erhöhen. Zurzeit gibt es zwei Pflegefachkräfte. Im kommenden Jahr bzw. noch in diesem Jahr sollen es vier werden. Im 2. Ergänzungsplan wird es auch einen Vorschlag des Bezirksamtes dazu geben, zwei weitere Stellen einzurichten. Über die Schwierigkeit, hier auf den endgültigen BVV-Beschluss zum Ergänzungsplan zu warten, hat Herr von Dassel schon im Sozialausschuss berichtet. Er bittet darum, dass der Hauptausschuss diesen Vorschlag zu Kenntnis nimmt und das Bezirksamt den Beschluss zu den beiden Außeneinstellungen dann vornimmt, sofern der Sozialausschuss in seiner Beratung den beiden Stellen zugestimmt hat. Weitere Verzögerungen würden das Bezirksamt beim Einstellungskorridor in Probleme bringen. Ebenso möchte er besonders darauf hinweisen, dass in Mitte im Bereich der Pflege auch ein struktureller Nachteil gegenüber anderen Bezirken vorliegt. Das persönliche Einkommen spielt natürlich eine große Rolle bei den Kosten, die dann diese Pflege verursacht. Bei einem sehr wohlhabenden Rentner ist der Zuschussbedarf der öffentlichen Hand entweder gar nicht vorhanden oder sehr gering. Bei einem Rentner, der nur Grundsicherungsansprüche hat, ist natürlich auch der zu leistende Zuschuss für einen Heimplatz oder eine ambulante Pflege deutlich höher. Deshalb haben Bezirke mit einer guten Sozialstruktur den Vorteil, dass die zu Pflegenden im Durchschnitt einen höheren Eigenanteil mitbringen. Um so erstaunlicher ist es, dass es trotzdem gelungen ist, die Kosten auf ein verträgliches Maß zu bringen. Herr von Dassel muss jedoch auch mitteilen, dass die Zahl der Beschwerden gegenüber Pflegebescheiden angestiegen, da viele Menschen nicht nachvollziehen können, warum sie vor ein oder zwei Jahren die eine oder andere Pflegeleistung mehr bekommen haben. Als letzten Aspekt möchte Herr von Dassel den Bereich der stationären Unterbringung ansprechen. Da gibt es die freie Wahlmöglichkeit, in welches Heim der zu Pflegende geht, sofern diese Einrichtung vom Land Berlin zugelassen ist. Zwischen dem günstigsten und teuersten Heim in Mitte sind Kostenunterschiede in Höhe von 10.000 € pro Jahr zu verzeichnen. Herr von Dassel ist sich sicher, dass auch hier die öffentliche Hand steuernd eingreifen wird. Vorausblickend kann er auf jeden Fall mitteilen, dass man in diesem Bereich im Jahr 2010 nicht in den Verlustbereich gehen wird.

 

Herr Jaath bedankt sich bei Herrn von Dassel für die Ausführungen.


 

 
 

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