Auszug - Zielvereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 für Mitte, Ressort Gesundheit  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 1.1
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bemerkt, bevor die Ausschussmitglieder in die Diskussion einsteigen, dass sie verärgert darü

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bemerkt, bevor die Ausschussmitglieder in die Diskussion einsteigen, dass sie verärgert darüber sei, weil sich der Gesundheitsausschuss 9 Jahre nicht dafür interessiert hat. Sie fragt, über welches Thema man sich nicht interessierte. Die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessieren sich generell für alle Gebiete. Sie fragt, wie heute mit der Zielvereinbarung umgegangen werden soll.

 

Herr BzStR Dr. Hanke meint, dass das eine sehr objektive Feststellung sei. In der letzten Ausschusssitzungen ging es weniger um Sachfragen, sondern um formale Verfahrensfragen. Deshalb hatte Herr Dr. Hanke feststellen müssen, dass der Gesundheitsausschuss über 9 Jahre lag wenig Interesse an den Zielvereinbarungen zeigte. Diese Feststellung kann jeder für sich werten wie er möchte.

 

Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass die Zielvereinbarung eine Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Abteilungsleiter und dem LuV-Leiter sei. Sie sei eine verwaltungsinterne Zielvereinbarung, die Ziele definiert und die Entscheidungen trifft über die Ressourcenverteilung. Neben der Zielvereinbarung gibt es im Gesundheitsbereich aufgrund des Prozesses, gesundheitliche Prozesse festzulegen, eine Zieldefinition mit übergeordneten Themen, die im Bereich der Gesundheitsförderung abzuarbeiten sind.

 

Herr Busse bemerkt, dass die Zielvereinbarung keine Erfindung des LuV-Leiters sei, sondern sie hat im Vorfeld einen langen Erörterungsprozess. Aufgrund der Berichterstattungen können die nötigen Schlüsse gezogen werden für die Abfassung der nächsten Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarung, die man im Gesundheitsbereich vorfindet, sind Ziele der Mitarbeiter/innen, um sie in ihrem Bereich zu erreichen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg fragt, ob die inhaltlichen Globalziele einer ständigen Anpassung unterworfen sind. Herr Busse antwortet mit Ja, und bemerkt, aber nicht nur des sozialen Indexes. Es gibt auch andere Einflussgrößen, die in die Zielvereinbarung einfließen, z. B. stehen bestimmte Personalressourcen nicht zur Verfügung, weil das BA den Einstellungskorridor von der Senatsfinanzverwaltung für Bezirke hat. Wenn absehbar ist, dass im nächsten Jahr oder in den nächsten 2 Jahren eine Reihe von Kollegen/innen nicht mehr da sein werden und es nicht absehbar sei, dass sie ersetzt werden können, muss man mit den Zielvereinbarungen aus diesem Gesichtspunkt bei der Zielerreichung ein wenig vorsichtiger umgehen.

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, erinnert an die letzte Ausschusssitzung, in der angekündigt wurde, dass in der Zielvereinbarung von 2008 und 2009 zu jetzt nicht wesentlich Neues entstehen wird. Frau Stein stellt einen Widerspruch fest. Einerseits gibt es keine wesentlichen Veränderungen, andererseits wird immer angepasst, was jetzt angepasst oder beibehalten wird. Sie möchte wissen, wo es Veränderungen gibt. Herr Busse teilt mit:, Problem im Gesundheitsbereich sei, man habe immer noch mehr als 80 Produkte. Eine Steuerung bei einzelnen Produkten, die in ihrer Summe nicht sehr groß sind, seien schwierig zu gestalten. Bei einem großen Produkt mit einem großen Kostenvolumen, kann man viel besser hoch oder herunter fahren, als wenn man ein Produkt hat, welches im Jahr nur ein Volumen von 10.000,00 € hat. Insofern orientiert sich das an der vorherigen Zielvereinbarung. Er spricht anschließt eine Änderung an, dass man sehr schlecht im vergangenen Jahr bei der Zielvereinbarung im Bereich der Ersthausbesuche abgeschnitten habe. Die Zahl sei zurückgegangen gegenüber der Zielvereinbarung 2008, bedingt durch viele Krankheitsfälle. Herr Busse betont, dass man sich in diesem Jahr eine Größe vorgenommen habe, die zwar beibehalten bleibt, aber die in seiner Auswirkung verändert wurde.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte zum Punkt Entwicklung interkultureller Kompetenzen  – Einrichtung einer Multiplikatorengruppe und Vernetzung der Integrationsarbeit – wissen, wie die Multiplikatorengruppe zusammen gesetzt wird und wann beginnt ihre Arbeit. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass eine Multiplikatorengruppe gebildet wurde. Der Sozialbereich sei darin beteiligt. Erste Schulungsmaßnahmen fanden statt. Unter der Federführung von Frau Stiebenz wird ein Fortbildungs- und Definitionsprozess gestartet. Am 24.09.2010 findet eine weitere Konferenz zu diesem Themenfeld ressortübergreifend statt, um interkulturelle Kompetenzen nicht nur zu definieren, sondern auch in der Verwaltung zu implementieren.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte zum Punkt Optimierung der Arbeitsabläufe – Erhaltung von Kernkompetenzen – wissen, ob es hier mit dem räumlichen Umzug zu tun hat und dass die Aufgaben dort erhalten bleiben. Herr BzStR Dr. Hanke meint, dass hier kein Outsourcen gemeint sei, sondern im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durch die Zusammenlegung (bessere Urlaubsplanung, Krankheitsvertretungsplanung) kann man die Kernkompetenz besser gewährleisten, als mit der Außenstelle Stettiner Straße.

Frau BV Schauer-Oldenburg möchte zum Punkt Mitarbeiter-Vorgsetzten-Gespräch, Mitarbeiter/innenbefragung, Führungskräftefeetback wissen, ob die Zusammenarbeit, die Maßnahmen, Gesundheitsmanagement bei diesen Punkten mit in Betracht gezogen wurden oder beziehen sich die 3 Punkte nur auf das LuV Gesundheit. Herr BzStR Dr. Hanke antwortet: nur auf das LuV Gesundheit. Herr Busse ergänzt, dass im Rahmen des Gesundheitsmanagements im LuV Gesundheit derzeit eine Aktive Pause begonnen hat. Hier können die Mitarbeiter/innen in ihrer Pause in einem Raum Entspannungstechnik nach der sogenannten Alexandermethode anwenden. Die Aktive Pause wird sehr gut angenommen. Herr Busse bemerkt, dass das ein Baustein aus dem Gesundheitsmanagement, sei, der im LuV Gesundheit durchgeführt wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte zum Punkt monitäre Leistungsanreize wissen, ob hier Prämien oder Höhergruppierungen gemeint seien. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass es sich hier um Leistungsprämien oder Leistungszulagen handelt. Weiterhin möchte Frau Schauer-Oldenburg wissen, wer diese Prämien festlegt. Herr Busse teilt mit, dass es insbesondere im Beamtenbereich die Möglichkeiten nach dem Landesbeamtengesetz gibt, Prämien für besondere Leistungen zu zahlen. Dies konnte leider in den letzten Jahren in der Zielvereinbarung nicht realisiert werden, weil der Bezirk generell meint, dass es in keinem LuV und in keiner SE Leistungsprämien gibt, weil Mitte nicht genug Geld im Personalhaushalt hat. Eine Leistungsprämie konnte vor ca. 5 oder 6 Jahren das letzte Mal gezahlt werden. Dabei handelt es sich nicht um Höhergruppierungen oder –beförderungen, sondern um Prämien, die für besondere Einsätze z. B. Federführung und Übernahme von Arbeitsgruppentätigkeiten oder ähnliches gewährt wurden. Die Prämien hatten sich in den einzelnen LuVs in etwa angeglichen und hatten zwischen 500,00 € und 1.000,00 € betragen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bittet um Auskunft zur ämterübergreifenden Kooperation, ob z. B. alle Ämter wie Bildung, Kultur, GDM einbezogen werden oder alle LuVs oder sei der Gesundheit nahe stehend wie Soziales oder Integration. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass es Geschäftsbeziehungen zwischen den LuVs und Serviceeinheiten gibt. Hier muss man keine gesonderten Kooperationsvereinbarungen schließen. Kooperationsvereinbarungen sind entweder projektbezogen oder sie sind schnittstellenbezogen. Wo eine Schnittstelle definiert werden muss, macht es Sinn, eine Kooperationsvereinbarung, die klare Regelungen enthält, zu verabschieden. Mitte hat eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Gesundheitsamt, Jugendamt und der Charité zum Thema Kinderschutz geschlossen. Wie geht man mit Meldungen um. Wer wird wie angesprochen, so dass keine Meldung verloren geht. Wie kann die Charité bei ihren Screeningutersuchungen mit über 10.000 Untersuchungen pro Jahr sicher stellen, dass entweder das Gesundheitsamt oder das Jugendamt erreicht wird.
Herr Busse teilt ergänzend mit, dass sich ämterübergreifende Kooperation auf die Ämter bezieht, mit denen das Gesundheitsamt hauptsächlich zu tun hat (Sozialamt, Jugendamt, Berührungspunkte mit dem Kulturamt).

 

Die Vorsitzende, Frau Stein, möchte den Punkt Frauenförderung näher erklärt haben. Herr Busse teilt mit: Hauptanlass war, sich hier mit der Reform des ÖGD zu beschäftigen. Hierzu fanden regelmäßige Treffen mit der Frauenvertreterin, der Amtsärztin, der leitenden Sozialarbeiterin statt. Man hat sich über frauenbetreffende Dinge im Rahmen der Reformbedingungen ausgetauscht. Auch habe man sich über andere frauenbetreffende Dinge (z. B. über das Gesundheitsmanagement) ausgetauscht.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte zum hohen Versorgungsgrad der Zielgruppe sozialkompensatorische Gesichtspunkte wissen, wenn negative Untersuchungsergebnisse auftreten, ob man aus den Ergebnissen der Untersuchungen Konsequenzen herleiten kann oder geht hier nur eine Meldung an die weiterbehandelnden Ärzte weiter. Herr Busse teilt mit, kommt es bei den Einschulungsuntersuchungen zur Einschätzung, dass die Kinder entsprechende Defizite haben, gibt es Entwicklungsberichte, die dann an das Jugendamt und andere Stellen weiter gehen. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, wenn bei den Einschulungsuntersuchungen möglicherweise Krankheiten entdeckt werden, ist der erste Ansprechpartner der behandelnde Kinderarzt. Der leitende Kinderarzt, Herr Dr. Brockstedt, kennt die Kinderärzte im Bezirk und kann hier immer unter Wahrung des Datenschutzes Kontakt herstellen und halten. Mitte selbst ist nicht in der Lage, Krankheiten zu behandeln. Mitte versucht bei der Frage der Impfketten zu intervenieren. Mitte impft hier im Zweifelsfall selbst, um hier den Impfschutz in seiner Gänze sicher zu stellen. Bei Kindesvernachlässigung nimmt man Kontakt zum Jugendamt auf.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich anschließend auf einen Artikel im „Tagesspiegel“ – Der Kinderschutz muss warten -, weil es offensichtlich keine Personaldecke oder die Finanzierung der zugesagten Stellen für Kinderschutz gibt und meint, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass die Personaldecke hier ausreichend sei. Herr Busse teilt mit, dass die Personaldecke nicht ausreichend sei. Die Personalmittel, die für den Kinderschutz, anders als in anderen Bezirken, dem Bezirk Mitte zur Verfügung gestellt wurden, wurden auch entsprechend umgesetzt. Mitte konnte zwei zusätzliche Sozialarbeiterinnen für diesen Bereich verstärkend einstellen.

Auf eine weitere Anmerkung von Frau Schauer-Oldenburg teilt Herr BzStR Dr. Hanke mit, dass der Senat dem Bezirk Mitte eine Stellenfinanzierung für eine Kinderkrankenschwester anbieten wollte. Mitte hat mit guten Gründen argumentiert, dass Mitte Sozialarbeiterinnen benötigt. Kompromiss war, dass Mitte nicht gezwungen sei, Kinderkrankenschwestern einzustellen, sondern Mitte darf Sozialarbeiterinnen einstellen. Mitte muss aber mehr aus der Globalsumme tragen.

 

Auf die Frage von Frau Schauer-Oldenburg, ob Herr Dr. Hanke zum Smiley-Projekt etwas Neues mitteilen kann, teilt er mit, dass es nach wie vor kein einheitliches System für Berlin gibt. Die Senatsverwaltung wartet, um sich diesem System anzuschließen, bis das bundesweit nach dänischem Vorbild eingeführt wird. Er teilt weiter mit, dass die anderen Bezirke, die mit diesem System auch noch nicht arbeiten meinen, dass sie eine landeseinheitliche Regelung haben möchten, damit das in allen Bezirken gleich gehändelt wird.

 

Anschließend bezieht sich Frau BV Schauer-Oldenburg auf das Gutachten zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit, welches intern finanziert wird. Sie möchte wissen, unter welchem Titel das in den Haushaltsunterlagen zu finden sei. Ihr sei bekannt, dass zwei Haushaltsfachpflegekräfte eingestellt werden sollen. Sie fragt nach der Arbeitsverteilung und nach den Einsparungen. Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass seit Bestehen von Gesundheitsämtern und Sozialämtern es einen schwelenden Konflikt im Bereich der Begutachtung gibt. Das Sozialamt sei immer der Auffassung, dass das Gesundheitsamt zu teuer bei den internen Verrechnungen sei und lange Zeit benötigt. Das Gesundheitsamt ist immer der Auffassung, dass solche Begutachtung immer unter sozialerweiterischen Gesichtspunkten vorgenommen werden muss und dass man eine Hilfe mehr geben muss, als das Sozialamt finanzieren muss. Verhandlungen fanden statt. Dem Sozialamt wurde ein Stellenanteil angeboten.
In den letzten Jahren musste man bei den internen Verrechnungskosten für die Gutachten nachsteuern. Das hat mit Mengen und Personalkosten zu tun und es hat auch sehr viel mit Umlagen zu tun, wo man immer forscht, wo diese Umlagen herkommen.
Herr Busse teilt ergänzend mit, dass in diesem Bereich durch das vorhandene Personal das Gesundheitsamt mit den Gutachten nicht langsam, aber immer etwas teuer sei. Durch einen Personalwechsel (Ausscheiden zweier Ärzte in der Beratungsstelle für Behinderte) konnte man eine Pflegefachkraft aus dem Überhang speziell weiter bilden für diese Gutachtenerstellung. Diese Gutachtenerstellung wird jetzt hauptsächlich von dieser Pflegefachkraft erledigt. Dadurch konnte man gegenüber dem Sozialamt preiswerter werden und man sei durch organisatorische Maßnahmen schneller geworden. Dieser positive Effekt zeigte sich in der Kostenrechnung.
Die Frage, wo man das im Haushaltsplan findet, antwortet Herr Dr. Hanke: im Stellenplan.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen