Auszug - Aktuelle Situation im AOD - Ordnungsamt, Parkraumbewirtschaftung  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 20.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Spallek führt aus, dass am 08

Herr Spallek führt aus, dass am 08.09.2010 ein Gespräch zwischen Frau Hänisch und Frau Spranger stattgefunden haben soll, bei dem darauf eingegangen wurde, wie das zweite Schreiben vom 31.08.2010, welches an die Staatssekretärin Frau Spranger gesendet wurde, gewertet wurde. Frau Spranger soll sich enttäuscht gezeigt haben, da die etwaigen Unterscheidungskriterien zur Bildung einer Rangliste ihrer Auffassung nach nicht ausreichend abgebildet wurden. Es gab im Vorfeld dazu Anregungen, Kriterien wie Fehlzeiten, Lebensalter und auch die Art und Menge der gefertigten Bußgeldbescheide bzw. Einnahmen aufzustellen. Herr Spallek führt aus, dass das Ordnungsamt von dem Heranziehen derartiger Kriterien abgesehen hat, dies wurde im Schreiben entsprechend formuliert.

Herr Spallek vermutet, dass Frau Spranger über die formal vorliegenden Kriterien hinaus Entscheidungshilfe erwartet hat. Das Ordnungsamt hat die zur Verfügung stehenden verwendbaren Informationen (z.B. dienstliche Bewertungen/Beurteilungen) bereits bekannt gegeben. Da alle 18 MitarbeiterInnen gut beurteilt wurden und dies somit nicht als Entscheidungskriterium verwendet werden konnte, konnte das Ordnungsamt auch selber keine Kriterien zur Entscheidungsfindung definieren, die im Zweifel einer rechtlichen Überprüfung auch standhalten könnten.

Nach Aussage von Frau Hänisch wird Frau Spranger nun intern bewerten, wie dem Antrag auf Entfristung der nunmehr verbliebenen MitarbeiterInnen entsprochen werden kann.

Herr Spallek führt weiter aus, dass sich Frau Spranger ebenfalls über die Tatsache enttäuscht gezeigt haben soll, dass in dem Schreiben vom 12.05.2010 darauf hingewiesen wurde, dass es allein aus kameralen Gründen vorteilhaft sei, alle 18 Beschäftigten zu entfristen und weiter zu beschäftigen. Herr Spallek merkt dazu an, dass er darüber enttäuscht ist, dass dieser Grund nicht ausgereicht hat, um zu einer Entfristung zu überzeugen.

 

Herr Spallek führt weiter aus, dass neben dem Schreiben vom 12.05., vom 28.06. und vom 31.08.2010 auch zwei telefonische Kontakte zur Staatssekretärebene bestanden. Zum einen gab es ein Telefonat am 24.06.2010 sowie am 02.08.2010.

Ferner wird dargelegt, dass die Senatsverwaltung auf das erste Schreiben vom 12.05.2010 erst am 28.06.2010 (Eingang 30.06.2010) geantwortet hat. 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Lehmann teilt Herr Spallek mit, dass die BVV eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten wird. Ob diese Vorlage ein Abschluss- oder Zwischenbericht darstellen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Das Bezirksamt ist, um eine Abschlussbericht erstellen zu können, auf die Reaktion der Senatsverwaltung angewiesen.

 

Herr Spallek führt aus, dass ihm sein Kollege aus dem Bezirk Pankow am heutigen Tage zugesagt hat, dass die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachung des Bezirkes Mitte bei aktuellen und künftigen Wünschen auf Abschluss eines Arbeitsvertragesvertrages darauf hingewiesen werden, dass es durchaus möglich ist, dieses Arbeitsverhältnis per 01.01.2011 zu beginnen. Dies hätte zur Auswirkung, dass die MitarbeiterInnen im Bezirk Mitte bis zum 31.12.2010 weiterbeschäftigt werden können, des weiteren hätten die MitarbeiterInnen die Garantie dafür, dass sie zum Anfang des Jahres 2011 eine Beschäftigung eingehen könnten (sollte die Entfristung der Senatsverwaltung für den Bezirk Mitte abgelehnt werden).

 

Herr Koch bezieht sich auf die drei Schreiben, welche an die Senatsverwaltung gesendet wurden und fragt nach, an welche Instanz diese Briefe adressiert waren (Sachbearbeiter oder Leitungsebene SenFin).

Herr Spallek antwortet, dass am 12.05.2010 ein Schreiben an SenFin (Abt. II C/Leitungsebene) gesendet wurde, welches von ihm als Abteilungsleiter (Kopfbogen BA Mitte, Abt. Wirtschaft Immobilien Ordnungsamt) unterzeichnet wurde. Dieses Verfahren wurde bewusst gewählt, um sich im Falle einer Absage die Option offen zu halten, ein Schreiben als Stadtrat an den Staatssekretär bzw. an den Senator zu senden.
Das Schreiben vom 28.06.2010 ging an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses (erstellt vom OA, abgezeichnet und –gesendet vom BzBm).
Das dritte Schreiben vom 31.08.2010 wurde erneut an SenFin, Frau Staatssekretärin Spranger, mit dem Kopfbogen Bezirksstadtrat, stellvertr. BzBm (über BA Mitte, BiKuFinL) gesendet.

 

Frau Kliemann fragt nach, bis wann SenFin eine endgültige Entscheidung zur Entfristung treffen muss.

Herr Spallek antwortet, dass nach der ablehnenden Stellungnahme vom 28.06.2010 Gespräche mit der politischen Führung der Abteilung stattfanden. Dort wurde vereinbart, gemeinsam bis Mitte September 2010 eine Lösung herbeizuführen.

 

Frau David spricht ihr Unverständnis darüber aus, dass das erste Schreiben vom 12.05.2010 lediglich von der Abteilungsleiterebene versendet wurde. Sie verweist auf die hohe Brisanz der Thematik und bezweifelt, dass diese auch so erkannt wurde. Sie führt aus, dass man sich gleich mit der Staatssekretärs- bzw. Senatorebene in Verbindung hätte setzen müssen, um dem aktuell bestehenden Konflikt vorzubeugen.

 

Herr Spallek antwortet, dass sich das Ordnungsamt Mitte mit diesem Thema bereits im Mai 2010 beschäftigt hat. Er legt dar, dass ihm keinerlei Berichterstattungen (u.a. Presse) auf Stadtratsebene bekannt sind, wo das Thema Entfristung angesprochen wurde.

Ferner weist er darauf hin, dass das getätigte Verfahren (Schreiben an die Senatsverwaltung beginnend auf der Abteilungsleiterebene) im Bezirksamt abgesprochen wurde. Er weist darauf hin, dass die Serviceeinheit PersFin in derartigen Angelegenheiten federführend ist, da die vorliegende Problematik auch den Haushalt betrifft.

 

Frau Matischok-Yesilcimen weist darauf hin, dass der Stadtrat als Leiter der Abteilung zu bezeichnen ist. Da beide Bezeichnungen die gleiche Person (Stadtrat) meinen, ist auf jeder Ebene bekannt, wer geschrieben hat und wer antworten kann. Wenn die untere Ebene angeschrieben wird, erfolgt auch eine Antwort dieser Ebene, da bekannt ist, dass der Stadtrat wissen muss, dass er als Leiter der Abteilung die politische Ebene für eine politische Antwort anzuschreiben hat.

Des weiteren legt Frau Matischok-Yesilcimen dar, dass die Abteilungen über Personalhoheit verfügen. Die Abteilungen melden in erster Linie ihre Bedarfe an erst anschließend kann eine Hilfestellung über die SE Personal erfolgen.

 

Herr Spallek führt dazu aus, dass die einzelnen Abteilungen keine Personalhoheit besitzen. Die SE Personal ist in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten federführend und zuständig und wird lediglich auf Zuarbeit der jeweiligen Abteilungen hin tätig.

 

Frau David weist darauf hin, dass die MitarbeiterInnen mittlerweile dem Bezirk Pankow zugeteilt worden sind. Sie fragt nach den daraus resultierenden finanziellen Verlusten für den Bezirk Mitte.
 

Herr Spallek antwortet, dass für die 18 Dienstkräfte Schulungskosten von rund 30.000 Euro angefallen sind, die Dienstkleidung wurde für rund 1000 Euro pro Person erworben.
Der Bezirk Mitte würde durch die Abgabe der MitarbeiterInnen einen Einnahmeverlust von ca. 1421 Euro (pro Monat und pro Beschäftigten) erzielen.

Die Verluste aus den Einnahmen der Parkraumgebühren lassen sich nicht aufzeigen, da hierzu ebenfalls errechnet werden müsste, wie die geringeren Einnahmen im Vergleich zu den ersparten Personalkosten zu werten sind. Dieser Effekt kann nicht hinreichend quantifiziert werden.

 

Herr Hortig führt aus, dass der Senatsebene seit zwei Jahren bekannt ist, dass im Bezirk befristete Arbeitskräfte bestehen und die Bezirke erhebliche Mittel investieren, um die MitarbeiterInnen auszubilden, einzukleiden usw. Der Senat hat trotzdem keinerlei Bemühungen vollzogen. Insofern ist die Schuld an der jetzigen Situation sicherlich nicht beim Bezirksamt zu suchen.

 

Herr Koch bezieht sich auf die Aussage von Herrn Spallek, dass das Ergebnis der Einnahmeverluste zurückblickend subjektiv zu betrachten ist, und legt dazu dar, dass er diese Betrachtungsweise nicht nachvollziehen kann. Es geht hierbei um objektive Tatbestände und dieser Tatbestand sagt aus, dass das Ergebnis bis jetzt unbefriedigend ist. Insofern ist der Hinweis auf subjektive Betrachtungsweisen unzureichend.

Herr Koch legt ferner dar, dass zwar die personalrechtliche Zuständigkeit bei SE Personal liegt, jedoch geht es in der vorliegenden Problematik eher darum, dass das Amt in inhaltlichen Angelegenheiten nach Außen vertreten wird.

Die Fraktion der SPD ist der Auffassung, dass es eine wichtige Aufgabe des Stadtrates darstellt, sein Amt auch gegenüber anderer Ebenen politischer Verwaltungen zu vertreten.

 

Herr Lehmann führt aus, dass mitgeteilt wurde, dass im Laufe des Septembers eine Verständigung zur Entfristung herbeigeführt werden soll. Er schlägt vor, diese Aussage so hinzunehmen und abzuwarten. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass das entscheidende Problem auf der Senatsebene besteht.

 

Herr Hortig bittet Herrn Spallek, dem Ausschuss in schriftlicher Form eine Schnittstellendefinition zur Verfügung zu stellen, welche die Zusammenarbeit der Zuständigkeitsbereiche aufzeigt. Erst dann kann qualifiziert über die aktuelle Thematik gesprochen werden. Herr Hortig weist erneut darauf hin, dass die eigentliche Problematik aus den Vorgaben des Senats resultiert.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fasst zusammen, dass von Herrn Spallek eine Aufstellung nachgereicht wird, welche erklärt, bis wann das Ordnungsamt über Personalhoheit verfügt und ab wann SE Personal in Verbindung mit dem Personalrat einsetzt.

 

Frau David bittet Herrn Spallek, dem Ausschuss den gesamten Schriftverkehr zur Problematik zur Verfügung zu stellen. Herr Spallek sagt zu.

 

Frau Matischok-Yesilcimen legt dar, dass die Möglichkeit besteht, über eine Ausnahmeregelung mit der Senatsverwaltung tätigkeitsbezogene Verträge für die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes abzuschließen. Dies könnte als Argument genutzt werden, wenn Bedenken der zustimmenden Stelle (Finanzsenator) bestehen, Außeneinstellungen zuzulassen, weil die Befürchtung besteht, dass sich diese MitarbeiterInnen innerhalb des öffentlichen Dienstes auch auf jede andere Stelle bewerben könnten. Sie bittet, sich diesbezüglich bei der Senatsverwaltung zu erkundigen.

Herr Rissmann teilt dazu mit, dass tätigkeitsbezogene Arbeitsverträge nicht abgeschlossen werden können, die bestehenden Arbeitsverträge werden in Form von Musterverträgen von SenInn vorgeschrieben.


 

 
 

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